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Denkmalschutz des Ensembles Friesengasse 13/Kaufunger Straße 4 zum Schutz vor weiterer Spekulation

Vorlagentyp: NRLINKE
28 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren4 Sitzungen
Vorlage
Idee
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Begründung

13/Kaufunger Straße 4 zum Schutz vor weiterer Spekulation Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, das aus dem 18. und 19. Jahrhundert stammende Ensemble des ehemaligen Backhauses in der Friesengasse 13/Kaufunger Straße 4 unter Denkmalschutz zu stellen, um es vor weiterer Spekulation, Leerstand, Abbruch und charakterverändernder Überbauung zu schützen. Begründung: Das Wohngebäude Friesengasse 13 wurde in der Mitte des 18. Jahrhunderts erbaut und seit Beginn des 19. Jahrhunderts als Backstube genutzt. Das Alte Backhaus Friesengasse 13/ Kaufunger Straße 4 wurde um 1860 als frühe Großbäckerei gebaut und bis zu Beginn der 1980er Jahre als Backhaus genutzt. Es war eine der ersten Großbäckereien des 19. Jahrhunderts. Im Rahmen der Bockenheimer Sanierung erhielt das Backhaus als erstes Gebäude in Frankfurt ein Grasdach, so dass der Liegenschaft im Hinblick auf die aktuelle Debatte um die Begrünung von Dächern und Fassaden in Zeiten des Klimawandels eine besondere Bedeutung zukommt. Grasdächer und begrünte Fassaden haben einen positiven Einfluss auf das Klima der Umgebung und sind daher besonders schutzwürdig. Das Gebäude des alten Backhauses wurde seit der Sanierung Mitte der 1980er Jahre als soziales Zentrum genutzt, zunächst als Dritte Welt Haus und später als Tibethaus. Es bildet damit einen wichtigen Baustein für die soziale Infrastruktur des Stadtteils. Selbst der Schornstein des Alten Backhauses stellt als Bestandteil des Gebäudes zusammen mit dem Fachwerkhaus Friesengasse 13 und dem gegenüberliegenden Fachwerkhaus Appelsgasse 1 Ecke Friesengasse ein wichtiges Beispiel für die baugeschichtliche Entwicklung des Dorfes und der Stadt Bockenheim im 18. und 19. Jahrhundert dar.

Inhalt

Antrag vom 12.11.2019, NR 1027

Betreff: Denkmalschutz des Ensembles Friesengasse 13/Kaufunger Straße 4 zum Schutz vor weiterer Spekulation Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, das aus dem 18. und 19. Jahrhundert stammende Ensemble des ehemaligen Backhauses in der Friesengasse 13/Kaufunger Straße 4 unter Denkmalschutz zu stellen, um es vor weiterer Spekulation, Leerstand, Abbruch und charakterverändernder Überbauung zu schützen.

Begründung: Das Wohngebäude Friesengasse 13 wurde in der Mitte des 18. Jahrhunderts erbaut und seit Beginn des 19. Jahrhunderts als Backstube genutzt. Das Alte Backhaus Friesengasse 13/ Kaufunger Straße 4 wurde um 1860 als frühe Großbäckerei gebaut und bis zu Beginn der 1980er Jahre als Backhaus genutzt. Es war eine der ersten Großbäckereien des 19. Jahrhunderts. Im Rahmen der Bockenheimer Sanierung erhielt das Backhaus als erstes Gebäude in Frankfurt ein Grasdach, so dass der Liegenschaft im Hinblick auf die aktuelle Debatte um die Begrünung von Dächern und Fassaden in Zeiten des Klimawandels eine besondere Bedeutung zukommt. Grasdächer und begrünte Fassaden haben einen positiven Einfluss auf das Klima der Umgebung und sind daher besonders schutzwürdig. Das Gebäude des alten Backhauses wurde seit der Sanierung Mitte der 1980er Jahre als soziales Zentrum genutzt, zunächst als Dritte Welt Haus und später als Tibethaus. Es bildet damit einen wichtigen Baustein für die soziale Infrastruktur des Stadtteils. Selbst der Schornstein des Alten Backhauses stellt als Bestandteil des Gebäudes zusammen mit dem Fachwerkhaus Friesengasse 13 und dem gegenüberliegenden Fachwerkhaus Appelsgasse 1 Ecke Friesengasse ein wichtiges Beispiel für die baugeschichtliche Entwicklung des Dorfes und der Stadt Bockenheim im 18. und 19. Jahrhundert dar. Bericht des Magistrats vom 29.05.2020, B 258 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 2 Versandpaket: 13.11.2019

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 12. November 2019Sie sind hier
    NRNR 1027Denkmalschutz des Ensembles Friesengasse 13/Kaufunger Straße 4 zum Schutz vor weiterer Spekulation
    STVV-Antrag · LINKE.
  2. 29. Mai 2020Antwort des Magistrats · nach 28 WochenBB 258Denkmalschutz des Ensembles Friesengasse 13/Kaufunger Straße 4 zum Schutz vor weiterer SpekulationMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

NRAntrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ausschüsse beraten & empfehlen
  3. 3Plenum beschließt
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf4 Beratungen
OBR 2
Sitzung 37 · 02.12.2019
TO I, TOP 26
Zur Kenntnis
Die Vorlage NR 1027 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
Sitzung 35 · 02.12.2019
TO I, TOP 16
Beraten
nicht auf TO Die Beratung der Vorlage NR 1027 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFRAKTIONFrankfurter
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER

Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
Sitzung 36 · 20.01.2020
TO I, TOP 13
Beraten
nicht auf TO Die Beratung der Vorlage NR 1027 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeBFFFRAKTIONFrankfurter
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER

Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
Sitzung 37 · 17.02.2020
TO I, TOP 8
Beraten
nicht auf TO Die Vorlage NR 1027 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDFDPBFF
Ablehnung:
LinkeFRAKTIONFrankfurter
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP und BFF gegen LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme)

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