Verkauf der Grundstücke Gemarkung Frankfurt, Bezirk 19, Flur 291, Flurstück 19/3 und eine Teilfläche des Flurstücks 21/10, Ernst-Schwendler-Straße
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Zusammenfassung
Der Magistrat schlägt den Verkauf städtischer Grundstücke an die Deutsche Bundesbank vor, um die Umgestaltung des Bundesbankgeländes und die notwendigen sicherheitsrelevanten Anlagen zu ermöglichen. Dies ist erforderlich, um die verkehrliche Funktionsfähigkeit und den Zugang zum neuen Logistikzentrum sicherzustellen.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenBegründung
A. Zielsetzung
Die Deutsche Bundesbank ist Eigentümerin der Liegenschaft "Wilhelm-Epstein-Straße 14". Sie plant eine umfassende Erweiterung und Umgestaltung ihrer Zentrale. Die Gestaltungsplanungen basieren auf dem Siegerentwurf eines Architektenwettbewerbs. Das städtebauliche Konzept zur Campus Gestaltung sieht u.a. vor, die Zu- und Abfahrt zum neuen Logistikzentrum im Bereich des heutigen westlichen Endes der "Ernst-Schwendler-Straße" neu zu organisieren. Die Zufahrt soll zukünftig von der "Ernst-Schwendler-Straße" über eine Voranmeldung/Wartezone, welche auf dem bundebankeigenen Grundstück geschaffen wird, erfolgen. Für die Umsetzung der Planung der Zufahrt sowie des Logistikbereiches werden die städtischen Grundstücke Gemarkung Frankfurt, Bezirk 19, Flur 291, Flurstück 19/3 (Grünfläche) sowie eine Teilfläche des Flurstücks 21/10 (Verkehrsfläche) benötigt. Durch die Veräußerung der städtischen Flächen wird die Umgestaltung, bzw. der Umbau der öffentlichen Verkehrsflächen im Bereich der "Wilhelm-Epstein-Straße", "Ernst-Schwendler-Straße" und "Joachim-Becher-Straße" erforderlich. Die entsprechenden Planungen wurden in enger Abstimmung mit dem zuständigen Fachamt erarbeitet. Zur Aufrechterhaltung der verkehrlichen Funktionsfähigkeit sowie Zugangsmöglichkeit zum und vom neuen Logistikzentrum wurde im Vorfeld am 04.03.2021 ein entsprechender Kostentragungsvertrag mit dem Amt für Straßenbau und Erschließung geschlossen. Das Flurstück 19/3 unterliegt aufgrund des Vertrags vom 06.01.1950 derzeit einem Nießbrauchrecht zu Gunsten der USA, welches für diese Fläche aufzuheben ist. Die erforderliche Zustimmung zur ausgleichsfreien Entlassung aus dem Nießbrauchrecht von Seiten der USA liegt vor.
B. Alternativen
Sofern eine Veräußerung der Flächen nicht erfolgt, kann die geplante Umgestaltung des Bundesbankgeländes und der notwendigen sicherheitsrelevanten Anlagen nicht erfolgen.
C. Lösung
Verkauf der städtischen Flächen an die Deutsche Bundesbank.
D. Öffentlichkeitsbeteiligung
Keine.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 21. Juni 2021 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 3 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 23.09.2021 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und BFF gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); LINKE. (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION gegen LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION gegen LINKE., ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Ablehnung)