Anmietung von Räumlichkeiten für das künftige Kinderzentrum Launhardtstraße mit insgesamt 4 Gruppen in der Liegenschaft Launhardtstraße 13, 60314 Frankfurt am Main - Ostend
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Zusammenfassung
Der Magistrat schlägt die Anmietung von Räumlichkeiten für ein neues Kinderzentrum in der Launhardtstraße 13 vor, um den hohen Bedarf an Betreuungsplätzen zu decken. Geplant sind insgesamt 66 Plätze für Kindergarten- und Krippenkinder. Die Finanzierung der Mietaufwendungen ist im Erfolgsplan des Eigenbetriebs Kita Frankfurt sichergestellt.
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Thema Kinder, Jugend und Familie verfolgenBeschlussvorschlag
- Der Anmietung von Räumlichkeiten in der Liegenschaft Launhardtstraße 13, 60314 Frankfurt am Main - Ostend für ein Kinderzentrum des Eigenbetriebs Kita Frankfurt wird zugestimmt: Vermieter: | ABG Frankfurt Holding Wohnungsbau und Beteiligungsgesellschaft Niddastraße 107 60329 Frankfurt am Main Mietfläche: | 772,89 m² Mieträume und 660 m² Außenfläche Mietbeginn: | nach Fertigstellung der Baumaßnahme, voraussichtlich Juli 2023 Laufzeit: | 20 Jahre Option: | 5 Jahre Miete: | 19.106,56 € mtl. Gesamtmiete (davon 16.462,56 € (21,30 €/ m²) Grundmiete ohne Nebenkosten) Nebenkosten- Vorauszahlungen: | 2.644,00 € mtl. (3,42 €/m²), Betriebs- und Nebenkosten Kleinere Bauunterhaltung: | Reparaturen und Instandsetzungen sind vom Mieter zu übernehmen. Die Kosten sind in der Höhe nach wie folgt begrenzt: Die Kosten betragen im Einzelfall nicht mehr als 9 % der monatlichen Gesamtmiete und jährlich insgesamt nicht mehr als eine monatliche Gesamtkaltmiete.
- Es dient zur Kenntnis, dass die Betriebskommission der Anmietung der Flächen in der Liegenschaft Launhardtstraße 13 für ein Kinderzentrum am 21.02.2023 zugestimmt hat.
- Die Mietfläche für das Kinderzentrum orientiert sich am Standard-Raumprogramm, Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 14.11.2013, § 3871 (M 170).
- Es dient zur Kenntnis, dass die Finanzierung der Mietaufwendungen im Erfolgsplan des Betriebs Kita Frankfurt sichergestellt ist.
Begründung
A) Zielsetzung
Zur Umsetzung des Wunsch- und Wahlrechts der Eltern und um die aktuelle und zukünftig erwartet hohe Nachfrage nach Betreuungsplätzen abzudecken, ist mit Schaffung von Betreuungsplätzen an dieser Stelle die Trägerschaft für Kita Frankfurt vorgesehen. Dies ist mit der Jugendhilfeplanung für den Bereich der Tageseinrichtungen für Kinder im Stadtschulamt abgestimmt.
Zur Deckung des sehr dringenden Bedarfs an Betreuungsplätzen ist an diesem Standort die Schaffung von zwei Gruppen für Kindergartenkinder mit insgesamt 42 Plätzen und zwei Gruppen im Krippenbereich mit insgesamt 24 Plätzen (zusammen insgesamt 66 Plätze) geplant.
B) Alternativen
Keine
C) Lösung
Nach Fertigstellung stehen somit zwei Gruppen für Kindergartenkinder mit insgesamt 42 Plätzen und zwei Gruppen für Krippenkinder mit insgesamt 24 Plätzen (zusammen 66 Plätze) zur Verfügung. Der sehr dringende Bedarf an Betreuungsplätzen an diesem Standort wird dadurch gedeckt.
D) Kosten
Die Monatsnettokaltmiete entspricht in etwa dem Mittelwert der förderfähigen Kosten, die freie Träger im Rahmen der Mietkostenförderungen erhalten. Hinsichtlich Marktüblichkeit der Mietkosten lässt sich aufführen, dass zwei unmittelbar benachbarte Einrichtungen einen Mietvertrag zu gleichen oder höheren Mietpreisen abgeschlossen haben. Unser verhandelter Mietpreis ist damit marktüblich.
Die Mittel stehen im Erfolgsplan des Eigenbetriebs Kita Frankfurt zur Verfügung.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 16. Juni 2023 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 5 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 20.07.2023 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf5 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, FRAKTION und BFF-BIG Sonstige Voten/Protokollerklärung: Volt und ÖkoLinX-ELF (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und Gartenpartei