Sanierung von Dach und Fassade der Leichtathletikhalle im Sport- und Freizeitzentrum Kalbach
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Thema Wohnen verfolgenInhalt
Vortrag des Magistrats vom 13.04.2018, M 73
Betreff: Sanierung von Dach und Fassade der Leichtathletikhalle im Sport- und Freizeitzentrum Kalbach
- Der Sanierung von Dach und Fassade der Leichtathletikhalle im Sport- und Freizeitzentrum Kalbach wird entsprechend der vorgelegten Kostenberechnung zugestimmt. Diese schließt mit 4.298.435,59 € netto ab.
- Die erforderlichen Mittel für die Sanierung des Sport- und Freizeitzentrums Kalbach sind im Investitionsprogramm 2017 - 2020 in der Produktgruppe 21.14 unter der Projektdefinition 5.007497 ausgewiesen. Aufgrund der zwischenzeitlich vorliegenden Kostenberechnung haben sich die Grundlagen der Maßnahme insofern geändert, dass sie als zweckgebundene Bauunterhaltungsmaßnahme im Ergebnishaushalt zu buchen ist. Mit dem Entwurf des Haushalts 2018 sind die Mittel für die Jahre 2018 und 2019 daher bereits in den Ergebnishaushalt verschoben worden. Die Mittel des Haushaltsjahres 2017 in Höhe von 506 T€ werden ebenfalls dem Ergebnishaushalt zugeordnet. Die Verausgabung der Aufwendungen gemäß beiliegender Kostenberechnung erfolgt in der Gruppierung 60, 61, 67 - 69 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen.
- Korrespondierende Einnahmen sind zweckgebunden für die Maßnahme zu verwenden und vermindern die Ansätze der Aufwendungen entsprechend.
- Es dient zur Kenntnis, dass die Stadt Frankfurt am Main für die Maßnahme Bundesmittel in Höhe von 22 % der zuwendungsfähigen Kosten und eine Landeszuwendung von 1,65 Mio. € beantragen wird. Begründung: A Zielsetzung Die 1992 eröffnete Leichtathletikhalle im Sport- und Freizeitzentrum Kalbach deckt als Trainings- und Wettkampfeinrichtung das gesamte Spektrum vom Breiten- bis zum Hochleistungssport ab und ist eine wesentliche Säule des Leichtathletik-Bundes- und Landesstützpunktes in Frankfurt am Main. Seit mehreren Jahren häufen sich Undichtigkeiten im Glasdach (Oberlichter) und in der Glasfassade, die ständiges Eindringen von Regenwasser zur Folge haben. Um die Verkehrssicherheit unterhalb der Verglasungen (Oberlichter) zu gewährleisten, mussten aufgrund der Gefahr des Herabfallens von Glasscheiben Fangnetze angebracht werden. Erhebliche laufend anfallende und zudem kontinuierlich steigende Bauunterhaltungsausgaben für Glasfassade und Glasdach sind die Folge. Ziel der Sanierung ist die Beseitigung dieser Mängel und die langfristige Sicherstellung der Gebrauchstauglichkeit der Leichtathletikhalle. B Alternativen Der Verzicht auf die Sanierung hätte weiterhin steigende Bauunterhaltungsausgaben sowie Risiken aufgrund der Gefahr des Herabfallens von Glasscheiben und des Eindringens von Regenwasser zur Folge. C Lösung Nach eingehender fachlicher Prüfung wurde eine Lösung gewählt, die eine dauerhafte Behebung der Probleme verspricht und zugleich mit relativ niedrigen Kosten verbunden ist. Das Glasdach (Oberlichter) wird grundlegend neu konstruiert; die Oberlichter werden erneuert. Hierbei soll ein geschlossenes Dichtungsnetz entstehen. Bei der Glasfassade bleibt die Konstruktion erhalten, während das gesamte Befestigungs- und Dichtungssystem erneuert wird. Mit der Dachsanierung wird 2018 begonnen, die Fassade im Jahr 2019 saniert. D Kosten
- Die Kosten der Maßnahme belaufen sich ausweislich der Kostenberechnung auf 4.298.435,59 € netto.
- Finanzierungsbedarfszeitraum mit Angabe der Jahresraten: Voraussichtlicher Mittelabfluss: 2018 2.506.000 € 2019 1.950.000 €
- Folgekosten sind nicht zu erwarten.
- Es wird mit einer Unterstützung durch Bundesmittel in Höhe von 22 % der zuwendungsfähigen Kosten und einer Landeszuwendung von 1,65 Mio. € gerechnet. Anlage _Erlaeuterungsbericht (nicht öffentlich - ca. 157 KB) Anlage _Kostenberechnung (nicht öffentlich - ca. 75 KB)Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Umwelt und Sport Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 12 Versandpaket: 18.04.2018
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 13. April 2018 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 4 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 24.05.2018 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf4 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und BFF gegen AfD (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichtes) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und BFF gegen AfD (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichtes)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL gegen AfD (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichtes)