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Ankauf von Grundstücken der Stadt Offenbach zum Zwecke des Umbaus des Kaiserleikreisels

Vorlagentyp: M
5 SitzungenAngenommen

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Thema Verkehr und Straße verfolgen

Inhalt

Vortrag des Magistrats vom 09.03.2012, M 69

Betreff: Ankauf von Grundstücken der Stadt Offenbach zum Zwecke des Umbaus des Kaiserleikreisels

  1. Dem Abschluss eines Kaufvertrages auf folgender Grundlage wird zugestimmt: Verkäufer: Stadt Offenbach am Main Kaufgrundstücke: a) Flächen im Bereich des B-Plan-Entwurfs Nr. 610 der Stadt Offenbach am Main (im beigefügten Lageplan schwarz umrandet) mit einer Gesamtgröße von ca. 5.200 qm auf der Grundlage einer GFZ von 3,0 sowie Zugriff auf weitere ca. 20.000 qm Erschließungsfläche -abzüglich der Teilflächen für die öffentliche Erschließung, aber einschließlich der in der Frankfurter Gemarkung Oberrad, Flur 1, Flurstücke 13/5 und 13/6 liegenden Grundstücke - für die Errichtung einer Multifunktionshalle ohne weiteren Kaufpreis; abrufbar bis spätestens zum 31.12.2014 b) Gemarkung Oberrad Flur 2 Nr. 2/9 hält 2.385 qm Nr. 2/8 hält 2.534 qm Nr. 2/7 hält 1.021 qm zusammen 5.940 qm Kaufpreis: a) pauschal 3,6 Mio. EUR b) 1,2 Mio. EUR für ca. 4.000 qm zum Wert gewerblicher Bauflächen von 300,00 EUR/qm sowie 200.000,00 EUR für ca. 2.000 qm zum Wert von Verkehrsflächen i.H.v. 100,00 EUR/qm c) Erstattung eines verlorenen Baukostenzuschusses i.H.v. 3,775 Mio. EUR Besondere Bedingungen: Die Flächen werden in ihrem jetzigen Zustand übernommen. Die Umlegung muss noch durchgeführt werden. Die Stadt Offenbach nimmt mit Zustandekommen des Magistratsbeschlusses dieser Vorlage ihre vor dem Verwaltungsgerichtshof Kassel gestellten Rechtsschutzanträge gegen den B-Plan Nr. 799 der Stadt Frankfurt am Main zurück. Der von den Städten Frankfurt a. M. und Offenbach unterzeichnete Letter of Intent ist Gegenstand dieses Beschlusses (siehe Anlage). Kosten und Steuern: des Kaufvertrages und seiner Durchführung gehen zu Lasten des Käufers Verrechnung: Erwerb Produktgruppe 31.08 Abwicklung von Grundstücksgeschäften; Projektdefinition 5.005485 Grunderwerb und Freimachung Baukostenzuschuss: Wird im Haushalt 2014 beordnet.
  2. Es dient zur Kenntnis, dass für die in der Bodenrichtwertkarte als Sonderflächen ausgewiesenen Grundstücke kein Bodenrichtwert ermittelt ist. Die Preise orientieren sich an Vergleichswerten für einfache gewerbliche Nutzungen oder Verkehrsflächen respektive Büroflächen unter Umrechnung der benannten Geschossflächenzahl (ca. 233,00 EUR/qm BGF oberirdisch). Begründung: Aufgrund einer Vereinbarung vom 15. Juni 1999 haben die Städte Offenbach und Frankfurt eine Kooperation zur Entwicklung des gemeinsamen Stadtteils Kaiserlei aufgenommen. Ein elementarer Bestandteil dieser Vereinbarung ist die Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur. Für ein leistungsfähiges Verkehrssystem rund um den Stadtteil Kaiserlei ist insbesondere der Rückbau des Kaiserleikreisels notwendige Voraussetzung. Grundlage hierfür ist der Planungsentwurf der Stadt Offenbach. In einem Letter of Intent haben sich beide Städte wechselseitig verpflichtet, sich bei der Schaffung der rechtlichen Voraussetzungen für einen zeitnahen Umbau des Kaiserleikreisels zu unterstützen. Der Abschluss dieses Kaufvertrages wird es der Stadt Offenbach ermöglichen, baureife Flächen im Plangebiet des B-Plan-Entwurfs Nr. 610 zu schaffen. Für den Fall, dass die im Besitz der Stadt Offenbach befindlichen weiteren Flächen im Geltungsbereich des sich in Aufstellung befindlichen B-Planes Nr. 610 für die Errichtung einer Multifunktionshalle benötigt werden, wird die Stadt Offenbach diese ca. 20.000 qm Erschließungsfläche, abzüglich der für die öffentliche Erschließung erforderlichen Flächen, ohne zusätzlichen Kaufpreis in das Eigentum der Stadt Frankfurt übertragen. Die Stadt Offenbach wird den aus dem Grundstücksverkauf und dem erstatteten Baukostenzuschuss erzielten Erlös zweckgebunden für den Umbau des Kaiserleikreisels bzw. notwendiger flankierender Maßnahmen verwenden. Damit tragen beide Kommunen zur Umsetzung des Gemeindegrenzen überschreitenden Verkehrsentwicklungskonzepts bei. Insbesondere verzichtet die Stadt Offenbach auf Rechtsmittel gegen den B-Plan Nr. 799 der Stadt Frankfurt. Damit wird der Weg für den Bau der neuen Mainbrücke Ost frei. Die Stadt Offenbach ist aufgrund ihrer finanziellen Verhältnisse nicht in der Lage, wiewohl sie sich in der zitierten Vereinbarung vom 15.06.1999 vollumfänglich zur alleinigen Finanzierung verpflichtet hatte, die Kosten für den Umbau des Kaiserleikreisels auch nur anteilig zu tragen. Darüber hinaus wird durch den Ankauf die Erschließung für das Bauvorhaben der Mercedes-Benz-Niederlassung gesichert. Weitere Angaben zur Verrechnung: Erwerb 1. Die Höhe des Haushaltsansatzes der Verrechnungsstelle: 19.814.000,00 EUR 2. Im Haushaltsjahr bereits verausgabt: 1.048.193,00 EUR 3. Verfügbare Mittel zum Zeitpunkt des beabsichtigten Erwerbs: nicht vorhersehbar, da u. a. nicht bekannt ist, wann die Beschlussfassung durch die städtischen Gremien erfolgt. Baukostenzuschuss Wird spätestens mit dem Haushalt 2014 beordnet. Anlage 1 (ca. 889 KB) Anlage _Lageplan_1 (ca. 125 KB) Anlage _Lageplan_2 (ca. 204 KB)Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 5 Versandpaket: 14.03.2012

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet

Der Weg dieser Vorlage

Am 9. März 2012 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 5 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 11.05.2012 im OBR 5 angenommen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf5 Beratungen
OBR 5
Sitzung 10 · 20.04.2012
TO I, TOP 34
Beraten
a) Die Vorlage M 69 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
Sitzung 9 · 23.04.2012
TO I, TOP 19
Angenommen
Der Vorlage M 69 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDFDPPiratenFreie WählerNPDREP
Ablehnung:
Linke
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP und Piraten gegen LINKE. (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FREIE WÄHLER, NPD und REP (= Annahme)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 10 · 26.04.2012
TO II, TOP 17
Angenommen
Der Vorlage M 69 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDFDPFreie WählerPiraten
Ablehnung:
Linke
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP, FREIE WÄHLER und Piraten gegen LINKE. (= Ablehnung)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 11 · 03.05.2012
TO II, TOP 22
Angenommen
Der Vorlage M 69 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDFDPFreie WählerPiratenNPDREP
Ablehnung:
Linke
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP, FREIE WÄHLER, Piraten, NPD und REP gegen LINKE. (= Ablehnung)

OBR 5
Sitzung 11 · 11.05.2012
TO I, TOP 6
Angenommen
Der Vorlage M 69 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDFDPFreie Wähler
Ablehnung:
FAGLinke
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP und FREIE WÄHLER gegen FAG und LINKE. (= Ablehnung)

Mitdiskutieren

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