August-Gräser-Schule, Grundschule, Bau eines 3. Treppenhauses
Zusammenfassung
Der Magistrat schlägt den Einbau eines dritten Treppenhauses an der August-Gräser-Schule vor, um einen zweiten Rettungsweg für den Nordflügel des Hauptgebäudes zu schaffen. Dies ist notwendig, da die bestehenden Treppenräume nicht ausreichen. Die Gesamtkosten für die Maßnahme belaufen sich auf 1.563.106 € brutto.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängiges Bürgerprojekt seit 2010. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Stadtplanung verfolgenBeschlussvorschlag
- Dem Einbau eines 3. Treppenhauses zur Herstellung eines 2. Rettungswegs für den Nordflügel des Hauptgebäudes der August-Gräser-Schule wird zugestimmt.
- Den, aus dem Einbau des 3. Treppenhauses im Bestandsgebäude sich ergebenen baulichen Veränderungen und notwendigen brandschutzrechtlichen Auflagen im Hauptgebäude wird zugestimmt.
- Das Dezernat XI wird ermächtigt, die Maßnahme bis einschließlich Vorbereitung der Vergabe fortzuführen. Die Ausschreibung der Bauleistungen erfolgt erst nach Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung über die Bau- und Finanzierungsvorlage.
- Die Gesamtkosten gemäß beigefügtem geprüftem Kostendeckblatt werden wie folgt bewilligt: 1.563.106 € brutto Die Leitlinien zum wirtschaftlichen Bauen 2021 der Stadt Frankfurt am Main und die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes 2020 sind eingehalten und gleichzeitig unterschritten. Die Verausgabung der investiven Aufwendungen ohne BgA Turnhalle für den Einbau eines 3. Treppenhauses in Höhe von 1.501.303 € brutto erfolgt unter der Produktgruppe 20.01, Sachkonto 80785100, KST 400 805, Profit Center 200 101, GB 0400, PSP-Element 5.007295. Die Verausgabung der investiven Aufwendungen für den BgA Turnhalle in Höhe von 61.803 € netto erfolgt unter der Produktgruppe 20.01, Sachkonto 80785100, KST 402 805, Profit Center 200 131, PSP-Element 5.010625. Die Aufwendungen in Höhe von 1.000.000 € werden aus der Produktgruppe 20.01, PSP-Element 5.007860 (Pauschale 2. Rettungsweg) und in Höhe von 563.106 € aus derProduktgruppe 20.01, PSP-Element 5.006888 (Planungsmittelpauschale Grundschulen) gedeckt.
Begründung
A. Zielsetzung
Die August-Gräser-Schule ist eine dreizügige Grundschule in Frankfurt-Schwanheim und wird derzeit von ca. 260 Grundschülerinnen und Grundschülern besucht. Die dort vorhandenen Treppenräume reichen als notwendige Rettungswege nicht aus. Als Interimsmaßnahme wurde zu Beginn des Jahres 2019 eine provisorische Gerüsttreppe an den Flur im Nordflügel des Hauptgebäudes gestellt. Zur Sicherstellung eines zweiten Rettungsweges für alle Klassenräume wird der Treppenraum 3 (TR3) innerhalb des Baukörpers in Verlängerung des nördlichen Flures vorgesehen. Dieser erstreckt sich vom Untergeschoss bis ins 2. Obergeschoss. Im Untergeschoss wird als zweiter Rettungsweg für die dortigen Schulungsräume der Flur in Richtung Treppenraum 3 ausgebaut.
B. Alternativen
Keine.
C. Lösung
Durch den Einbau des 3. Treppenhauses wird der fehlende Rettungsweg geschaffen, der in der Sonderbaukontrolle aus dem Jahr 2012 bemängelt worden ist.
D. Öffentlichkeitsbeteiligung
- Investitionsbedarf:
1.563.106 €
2. Finanzierungsbedarfszeitraum mit Angabe der Jahresraten:
| Jahre | Verpflichtungen | Mittelablauf |
| Bis 2022 | 8.068,14 € | 8.068,14 € |
| 2023 | 1.120.000,00 € | 950.000,00 € |
| 2024 | 435.038,18 € | 605.038,18 € |
| Insgesamt | 1.563.106,32 € | 1.563.106,32 € |
3. Zugehörige Folgeinvestitionen unter Angabe des Umfangs- und Zeitraums: Keine
| 4. Jahresfolgekosten: | |
| a) Personelle Folgekosten: | Keine |
| b) Sachkosten: | Keine |
| c) Kapitalkosten |
- Kalkulatorische Verzinsung 1,45 %: | 22.665 €
2. Abschreibung: | 24.783 €
5. Jahreserträge: | Keine
6. Leistungen Dritter: | Keine
7. Stellenplanmäßige Auswirkungen: | Keine
8. Sonstiges: |
Anlage _Erlaeuterungsberichte (ca. 108 KB) Anlage _Kostendeckblaetter (nicht öffentlich - ca. 273 KB)
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 15. Mai 2023 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 4 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 22.06.2023 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf4 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION und ÖkoLinX-ELF Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichts) Gartenpartei (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION und ÖkoLinX-ELF gegen BFF-BIG (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichts)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei gegen BFF-BIG (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichts)