Sportanlage Höchst Modernisierung der Sportanlage hier: Bau- und Finanzierungsvorlage
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Thema Schulen und Bildung verfolgenInhalt
Vortrag des Magistrats vom 17.03.2017, M 66
Betreff: Sportanlage Höchst Modernisierung der Sportanlage hier: Bau- und Finanzierungsvorlage
- Der Umgestaltung der Sportanlage Höchst wird entsprechend der beigefügten Planunterlagen zugestimmt.
- Die erforderlichen Mittel für die Baumaßnahme mit einem Gesamtinvestitionsbedarf in Höhe von 917 T€ netto werden bewilligt und freigegeben; der Betrag wird auf die Summe begrenzt, die sich aus der Prüfung durch das Revisionsamt ergibt.
- Es dient zur Kenntnis, dass a. die Buchung und Abrechnung der Baumaßnahme der Produktgruppe 21.15 zugeordnet ist, b. die Finanzierung gem. § 6870/2016 Ziffer IV aus Mitteln der Projektdefinition 5.001942 - Förderprogramm Innenstadt Höchst - der Produktgruppe 13.01 unterjährig per Sollveränderung zugunsten der Projektdefinition 5.001363, Sanierungsmaßnahmen von städtischen ungedeckten Sportstätten (PSP-Element 5.001363.500.229.), erfolgt. c. die Jahresfolgekosten in Höhe von rd. 58 T€ im Budget der Produktgruppe 21.15 erwirtschaftet werden. Begründung: A: Zielsetzung: Die Sportanlage Höchst ist Spiel- und Trainingsstätte des Vereins SG Hoechst 01 e. V. mit insgesamt 286 Mitgliedern und einem Jugendanteil von 56,6 % (162 Kinder und Jugendliche) und dem Verein FC Fortuna Höchst mit insgesamt 78 Mitgliedern und einem Jugendanteil von 7,7 % (6 Kinder- und Jugendliche). Aktuell besteht die Sportanlage aus einem Rasen-, einem Kunstrasen und zwei Tennenplätzen. Der Zustand beider Tennenplätze ist desolat. Darüber hinaus ist durch die Sanierung des unmittelbar angrenzenden Stadtparks in Höchst eine Neuordnung der Sportanlage hinsichtlich der Zufahrtsbeziehung und der Stellplätze erforderlich. Im Rahmen der Modernisierung der Sportanlage Höchst soll der südwestliche Tennenplatz in ein Kunstrasenkleinspielfeld mit Kunststofflaufbahn umgebaut, neue Stellplätze sollen innerhalb der Sportanlage geschaffen werden und die Feuerwehrzufahrt zum Umkleide- und Funktionsgebäude wird erneuert. B: Alternativen: Alternativen zum Entwurf wurden geprüft und als nicht zielführend verworfen. C: Lösung: Nach eingehender Prüfung der städtischen Fachämter wurde festgestellt, dass die Modernisierung und Neuordnung der Sportanlage notwendig ist, um den Vereinen zukünftig optimale Spiel- und Trainingsbedingungen zu schaffen und den Schulen im Stadtteil (Helene-Lange-Schule, IGS- West, Hostato-Schule und Friedrich-Dessauer-Gymnasium) eine für den Schulsport umfassend taugliche Sportinfrastruktur zur Verfügung zu stellen. Weiterhin ist es erforderlich, die Wege und Stellplätze zu sanieren. Es entsteht eine Kunststofflaufbahn, eine Trainingsbeleuchtungsanlage, eine automatische Beregnungsanlage und eine Umzäunung des Kleinfeldes. Mit dem Bau der modernen Kunststoffflächen wird ein ganzjähriger und witterungsunabhängiger Trainings- und Spielbetrieb aller Nutzer ermöglicht. Die Maßnahme ist mit den Vereinen abgestimmt. Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 29.04.2010, § 8005, wurde der Höchster Stadtpark in das Förderprogramm Innenstadt Höchst aufgenommen. Die Sportanlage Höchst ist eine wesentliche funktionale Ergänzung des Stadtparks und stellt auch für die Innenstadt Höchst eine wichtige Sportinfrastruktur für Schulen und Vereinssport in erreichbarer Entfernung dar. Aufgrund der begrenzten räumlichen Potenziale können in der Innenstadt Höchst selbst keine zusätzlichen Sportflächen geschaffen werden. Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 25.02.2016, § 6870 (M 12/16), über die Bau- und Finanzierungsvorlage zum
- Bauabschnitt des Höchster Stadtparks wurde die Finanzierung der angrenzenden Sportanlage aus dem Förderprogramm Innenstadt Höchst in Aussicht gestellt. Die Finanzierung der Modernisierungskosten aus dem Förderprogramm Innenstadt Höchst leistet einen Beitrag zur Stärkung des Gemeinwesens in Höchst und insbesondere seiner Innenstadt. D) Kosten
- Investitionsbedarf: Der Investitionsbedarf umfasst 916.694,70 € netto. Kostenübersicht: Kunstrasenkleinspielfeld mit Kunststofflaufbahn 675.120,34 € Stellplätze 158.842,25 € Erneuerung Feuerwehrzufahrt 82.732,11 €
- Finanzierungsbedarfszeitraum mit Angabe der Jahresraten: Folgende Mittel wurden aus der Projektdefinition 5.001363, PSP-Element 5.001363.500.229 bereits in 2016 verausgabt: (Planung, Genehmigung, usw.) 73.789,37 € Die Verpflichtung und Finanzierung der Bauausführung in Höhe von 843.210,63 € erfolgt in 2017.
- Zugehörige Folgeinvestitionen: -keine-
- Jahresfolgekosten: a. Persönliche Ausgaben -keine- b. Sachkosten Abschreibung (jährlich) Investitionskosten: 916.694,70 € Nutzungsdauer 20 Jahre Jährliche Abschreibung 45.834,74 € c. Kapitalkosten Kalkulatorische Verzinsung 2,75 % / 2 *916.694,70 € 12.604,55 € *) Zinssatz gemäß HH-Rundschreiben 2017 vom 25.11.2015 Jahresfolgekosten insgesamt: 58.439,29 € Jahreserträge: -keine- Leistungen Dritter: -keine- Stellenplanmäßige Auswirkungen: -keine- Sonstiges: -keine- Anlage _Erlaeuterungsbericht (nicht öffentlich - ca. 240 KB) Anlage _Kostenberechnung (nicht öffentlich - ca. 282 KB) Anlage _Lageplan (nicht öffentlich - ca. 2,4 MB) Anlage _Plan (nicht öffentlich - ca. 381 KB)Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Umwelt und Sport Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 6 Versandpaket: 22.03.2017
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 17. März 2017 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 5 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 04.05.2017 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf5 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRANKFURTER (= Annahme) ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)