Vermögenswirksame Übertragung eines Grundstücksanteils in das Sondervermögen des Eigenbetriebs Kita Frankfurt, Kinderzentrum Pestalozziplatz (KT 21) Frankfurt am Main - Bornheim
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Thema Verkehr und Straße verfolgenInhalt
Vortrag des Magistrats vom 03.03.2014, M 52
Betreff: Vermögenswirksame Übertragung eines Grundstücksanteils in das Sondervermögen des Eigenbetriebs Kita Frankfurt, Kinderzentrum Pestalozziplatz (KT 21) Frankfurt am Main - Bornheim
- Der Übertragung des Grundstücksanteils mit 2.773 qm in der Gemarkung Frankfurt am Main, Bornheim, Flur 450, Flurstück 82/38, das sich zurzeit in der Vermögensverwaltung des Amtes für Straßenbau und Erschließung befindet, wird als Sacheinlage in das Sondervermögen des Eigenbetriebs Kita Frankfurt zum 01.01.2014 zugestimmt.
- Der Vermögenswert des Grundstücksanteils mit 2.773 qm beläuft sich zurzeit auf 432.588,00 €. Begründung: A - Zielsetzung Der Abriss und Neubau des Kinderzentrums Pestalozziplatz (KT 21) mit der Erweiterung um 21 Plätze wurde durch die Stadtverordnetenversammlung am 29.09.2011, § 677 beschlossen. Im Beschluss wurde darauf hingewiesen, dass sich das 1947 gebaute Gebäude auf einem Grundstück befindet, das als öffentliche Grünfläche ausgewiesen ist. Das Grundstück befindet sich in der Vermögensverwaltung des Amtes für Straßenbau und Erschließung. Mit dem Neubau des Kinderzentrums Pestalozziplatz muss das Grundstück neu aufgeteilt und beordnet werden. In Abstimmung mit dem Amt für Straßenbau und Erschließung soll der vorgenannte Grundstücksanteil aufgrund der ausschließlichen Nutzung als Kinderzentrum und zur selbständigen Bewirtschaftung an den Eigenbetrieb Kita Frankfurt übertragen werden. Kita Frankfurt wird damit die Verkehrssicherungspflicht und die Schadenshaftung für Schäden Dritter auf dem Grundstücksanteil übernehmen und hat für die Unterhaltung des Grundstücksanteils zu sorgen. Durch die Übertragung des Grundstücksanteils werden die Nutzungs- und Bewirtschaftungsverhältnisse beordnet und damit die wirtschaftliche Transparenz hergestellt. Eine Überlassung des Grundstücksanteils durch das Amt für Straßenbau und Erschließung stellt bezüglich des EU-Beihilferechts einen Vermögenswert dar, der beihilferechtlich relevant ist. Um rechtliche Risiken zu minimieren ist es in Abstimmung mit dem Beteiligungsmanagement und der Stadtkämmerei sinnvoll, eine Grundstücksübertragung durchzuführen, da der Grundstücksanteil dauerhaft durch den Eigenbetrieb genutzt wird. Das Amt für Straßenbau und Erschließung hat der anteiligen Grundstücksübertragung zugestimmt. B - Alternativen Keine C - Lösung Aus o. g. Gründen ist die Übertragung des Grundstücksanteils in die Vermögensverwaltung des Eigenbetriebs Kita Frankfurt notwendig. Der Grundstücksanteil hat zurzeit einen Vermögenswert in Höhe von 432.588,00 €. Die Betriebskommission des Eigenbetriebs Kita Frankfurt hat in ihrer Sitzung am 29.10.2013 der Vermögensübertragung des Grundstücksanteils zugestimmt. D - Kosten Der Grundstücksanteil in der Gemarkung Frankfurt am Main, Bornheim, Flur 450, Flurstück 82/38 soll zum Vermögenswert in Höhe des bilanziellen Buchwertes (432.588,00 €) vom städtischen Haushalt an den Eigenbetrieb Kita Frankfurt übertragen werden. Die Vermögensübertragung erfolgt als Sacheinlage in das Sondervermögen des Eigenbetriebs. Mittel zur Zahlung des Kaufpreises sind daher nicht erforderlich. Anlage _GIS-Grundstuecksauszug (ca. 538 KB)Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Bildung und Integration Beratung im Ortsbeirat: 4 Versandpaket: 05.03.2014
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 3. März 2014 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 4 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 03.04.2014 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf4 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER; LINKE. (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL, NPD und REP (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten, RÖMER, ÖkoLinX-ARL, NPD und REP