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Verkauf einer Teilfläche des Grundstücks Eckenheim, Flur 12, Flurstück 35/8, Jüdischer Friedhof

Vorlagentyp: M
3 SitzungenAngenommen

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Inhalt

Vortrag des Magistrats vom 08.04.2019, M 48

Betreff: Verkauf einer Teilfläche des Grundstücks Eckenheim, Flur 12, Flurstück 35/8, Jüdischer Friedhof I. Dem Abschluss eines Grundstückskaufvertrages wird auf folgender Grundlage zugestimmt: Käufer Jüdische Gemeinde Frankfurt K.d.ö.R.

Westendstr. 43 60325 Frankfurt am Main

Kaufgrundstück

Gemarkung Eckenheim, Flur 12, Flurstück 35/8, hält 144.985 m2, davon eine Teilfläche von ca. 10.000 m2. Die Verkaufsfläche ist in den beigefügten Lageplänen schraffiert dargestellt. Die Vermessung wird von der Stadt beauftragt. Kaufpreis 20,- €/m2, somit für ca. 10.000 m2 vorläufig 200.000,- €. Die endgültige Abrechnung des Kaufpreises erfolgt nach Anerkennung des amtlichen Vermessungsergebnisses auf einer Basis von 20,- €/m2. Besondere Bedingungen Sofern im Vertragsgegenstand Ver- und Entsorgungsleitungen vorhanden sind, für die die Stadt zur Sicherung von Rechten bei Veräußerung verpflichtet ist, werden diese Leitungen soweit erforderlich in die Bereiche der inneren Erschließung verlegt. Die jeweiligen Erwerber der Wohngebäude sind zur unentgeltlichen Sicherung dieser Ver- und Entsorgungsleitungen verpflichtet.

Rechts- und Sachmängelhaftung: Das Grundstück wird so übergeben, wie es daliegt, ohne Haftung für offene oder verdeckte Sach- und Rechtsmängel, insbesondere für die Beschaffenheit des Untergrundes und Art und Maß der Bebaubarkeit sowie für Altlasten und/oder schädliche Bodenveränderungen gemäß Bundesbodenschutzgesetz (BBodenSchG), für Ansprüche nach dem Umweltschadensgesetz (USchadG) und wasserrechtlichen Vorschriften, sowie für Nachbaransprüche jeder Art. Kosten und Steuern

Alle Kosten der Vertragsdurchführung gehen zu Lasten des Käufers. Ausgenommen hiervon sind etwaige Kosten der Stadt für ihre eigene Vertretung (Vollmachten etc.).

Verrechnung Produktgruppe 31.08 Abwicklung von Grundstücksgeschäften, Projektdef. 5.005485 Grunderwerb und Freimachung, Fortsetzung Projekt 5.001410 (ab 02/2011) Es dient zur Kenntnis, dass der zugrunde gelegte Kaufpreis dem aktuellen Bodenrichtwert 20,- €/m2 entspricht. II. Der Magistrat, das Dezernat V - Amt für Bau und Immobilien -, wird bevollmächtigt und beauftragt, die Vorlage zu vollziehen.

Begründung: A. Zielsetzung: Vor dem Hintergrund des im jüdischen Glauben bestehenden ewigen Liegerechts hat die jüdische Gemeinde Erweiterungsbedarf für den neuen jüdischen Friedhof gemeldet. Die Verkaufsfläche ist Bestandteil des an den neuen jüdischen Friedhof angrenzenden Hauptfriedhofes. Die bisherigen Gräber auf dem Kaufgegenstand sind bereits abgeräumt und es liegen keine Nutzungsrechte mehr vor. Da die Verkaufsfläche vom Hauptfriedhof weder genutzt noch benötigt wird, begrüßt das derzeit flächenverwaltende Grünflächenamt in diesem Falle die Veräußerung. Bereits in der Vergangenheit wurden Erweiterungsflächen an die jüdische Gemeinde verkauft. Durch die Bereitstellung von Friedhofsflächen an alle Glaubensgemeinschaften wird die Aufgabenerfüllung der Daseinsfürsorge der Stadt in Form der Schaffung von Infrastruktur gewährleistet. B. Alternativen: Von der Vergabe des Grundstücks im Erbbaurecht wurde vorliegend abgesehen, da zum einen auf dem Grundstück keine Bebauung vorgesehen ist, welche zur Begründung eines Erbbaurechts jedoch zwingend Voraussetzung wäre. Zum anderen besteht im jüdischen Glauben das ewige Liegerecht - ein Abräumen von Gräbern erfolgt nicht. Auch wegen seiner begrenzten Laufzeit scheidet das Erbbaurecht hier als Instrument zur Bereitstellung der erforderlichen Flächen aus. Zur Befriedigung des Flächenbedarfs für den neuen jüdischen Friedhof gibt es daher keine Alternativen zu einem Verkauf. C. Lösung: Zur Befriedigung des Flächenbedarfs des neuen jüdischen Friedhofs unter Berücksichtigung der Bestattungsregeln im jüdischen Glauben sowie Erfüllung der gemeindlichen Aufgabe der Daseinsfürsorge ist ein Verkauf der Fläche als geboten und erforderlich anzusehen. D. Kosten: Keine. Anlage Plan_1_1000 (ca. 1,1 MB)Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 10 Versandpaket: 10.04.2019

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet

Der Weg dieser Vorlage

Am 8. April 2019 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 3 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 23.05.2019 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf3 Beratungen
OBR 10
Sitzung 31 · 07.05.2019
TO II, TOP 24
Angenommen
Der Vorlage M 48 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 31 · 21.05.2019
TO I, TOP 16
Angenommen
Der Vorlage M 48 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFRAKTIONFrankfurter
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 33 · 23.05.2019
TO II, TOP 35
Angenommen
Der Vorlage M 48 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFRAKTIONFrankfurter
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER

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