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Niederschlagswassersatzung Gießener Straße - ehemaliges Postgelände

Vorlagentyp: M
5 SitzungenAngenommen
Vorlage
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Inhalt

Vortrag des Magistrats vom 19.02.2016, M 40

Betreff: Niederschlagswassersatzung Gießener Straße - ehemaliges Postgelände

  1. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Betriebskommission der SEF in ihrer 19. ordentlichen Sitzung am 23.11.2015 die Vorlage zur Niederschlagswassersatzung Gießener Straße - ehemaliges Postgelände behandelt hat und der Stadtverordnetenversammlung empfiehlt, dieser zuzustimmen.
  2. Der Niederschlagswassersatzung Gießener Straße - ehemaliges Postgelände wird zugestimmt.
  3. Der Magistrat wird beauftragt, die Niederschlagswassersatzung Gießener Straße - ehemaliges Postgelände zu veröffentlichen. Begründung: A. Zielsetzung: Gemäß den gesetzlichen Vorgaben, die die ortsnahe Bewirtschaftung des Regenwassers vorsehen, und entsprechend den aktuellen wasserwirtschaftlichen Erkenntnissen wird schon seit Jahren bei der Planung von neuen Baugebieten in der Stadt Frankfurt am Main darauf geachtet, dass bei der Entwässerung eine weitgehende Angleichung an den natürlichen Wasserkreislauf erfolgt. Für die entwässerungstechnische Erschließung des Baugebietes Gießener Straße - ehemaliges Postgelände (B-Plan 868) wurde aufgrund von starken Auslastungen im weiterführenden Kanalnetz und den Regenwasserbewirtschaftungskonzeptionen für die Baugebiete im Umfeld (New Betts, New Atterberry) Maßnahmen zur Regenwasserbewirtschaftung auf den privaten Flächen vorgesehen. Aus rechtlichen Gründen war es nicht möglich, wasserwirtschaftliche Festsetzungen im B-Plan Nr. 868 zu berücksichtigen. Die Satzungsurkunde des Bebauungsplanes Nr. 868 enthält jedoch einen Hinweis entsprechende Regelungen in einer städtischen Satzung zur Regelung des Niederschlagswassers vorzunehmen: Entwässerung Das öffentliche Entwässerungssystem im Plangebiet ist derzeit auf einen maximalen Niederschlagswasserabfluss von 10 l/ha in der Sekunde ausgelegt. Im Rahmen der privaten Bauvorhaben soll durch die Vorhaltung entsprechender Retentionsvolumina eine Begrenzung des Niederschlagswasserabflusses von den privaten Grundstücksflächen in diesem Umfang sichergestellt werden. Hierzu sind die städtischen Satzungen zu beachten. Beim Baugebiet Gießener Straße - ehemaliges Postgelände werden die notwendigen Einleitebeschränkungen für die Privatgrundstücke zwischenzeitlich durch Auflagen in den Anschlussgenehmigungen durchgesetzt, was jedoch nicht auf Dauer die Bewirtschaftung auf den Grundstücken sicherstellen kann. Um die Einleitebeschränkungen und damit den ordnungsgemäßen Betrieb der öffentlichen Entwässerung dauerhaft zu sichern, muss darüber hinaus noch eine Niederschlagswassersatzung aufgestellt werden. B. Alternativen: Keine. Das weiterführende Kanalnetz ist beim Baugebiet Gießener Straße - ehemaliges Postgelände stark ausgelastet. Eine ungedrosselte Einleitung von den privaten Grundstücken würde zu Überlastungen im öffentlichen Kanalnetz führen. Um Überflutungen zu vermeiden und nicht gegen die wasserrechtlichen Auflagen der Oberen Wasserbehörde zu verstoßen, müssten sehr kostenintensive Um- und Ausbauten des weiterführenden Entwässerungssystems erfolgen und gerade im Hinblick auf den natürlichen Wasserkreislauf und die stadtklimatischen Wirkungen würden sich Nachteile ergeben. C. Lösung: Die als Anlage beigefügte Niederschlagswassersatzung Gießener Straße - ehemaliges Postgelände wird beschlossen. Mit der Niederschlagswassersatzung wird der ordnungsgemäße Betrieb der privaten und der öffentlichen Entwässerung dauerhaft sichergestellt. Die Satzung enthält keine materiellen Änderungen zu den Festsetzungen im Bebauungsplan B 868 und entspricht den tatsächlichen Gegebenheiten im Baugebiet Gießener Straße - ehemaliges Postgelände. Den Grundstückseigentümern entstehen keine zusätzlichen finanziellen Belastungen. Es werden parallel für vier weitere betroffene Baugebiete Niederschlagswassersatzungen vorgelegt, um planungsrechtlich nicht gesicherte Niederschlagswasser-Auflagen dauerhaft zu regeln. Die Niederschlagswassersatzungen basieren auf der bereits beschlossenen Niederschlagswassersatzung Riedberg vom 26.06.2014, § 4753, der ersten Niederschlagswassersatzung in Frankfurt am Main. Es ist zu beachten, dass es in Deutschland nur einzelne Beispiele für Niederschlagswassersatzungen gibt, die meistens nicht auf das hessische Landesrecht oder die Verhältnisse im Baugebiet Gießener Straße - ehemaliges Postgelände übertragbar sind. D. Kosten Keine; insbesondere für die Grundstückseigentümer entstehen keine zusätzlichen finanziellen Belastungen. Anlage 1 (ca. 190 KB) Anlage 2 (ca. 54 KB) Anlage _Satzungsentwurf (ca. 79 KB) Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 3 Versandpaket: 24.02.2016

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet

Der Weg dieser Vorlage

Am 19. Februar 2016 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 5 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 07.07.2016 im OBR 3 angenommen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf5 Beratungen
OBR 3
Sitzung 1 · 28.04.2016
TO I, TOP 19
Beraten
a) Die Vorlage M 40 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 1 · 10.05.2016
TO I, TOP 17
Angenommen
Der Vorlage M 40 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFRAKTIONFrankfurter
Ablehnung:
ÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 2 · 12.05.2016
TO II, TOP 17
Angenommen
Der Vorlage M 40 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFRAKTIONFrankfurter
Ablehnung:
ÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)

OBR 3
Sitzung 2 · 02.06.2016
TO I, TOP 14
Beraten
a) Die Vorlage M 40 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 3
Sitzung 3 · 07.07.2016
TO I, TOP 18
Angenommen
Der Vorlage M 40 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

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