Abschließende Gesundheitsuntersuchungen zum Störfall Hoechst von 1993
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Vortrag des Magistrats vom 05.03.2010, M 40
Betreff: Abschließende Gesundheitsuntersuchungen zum Störfall Hoechst von 1993 Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 29.03.2007, § 1635 (M 245)
- Der Bericht "Abschließende Gesundheitsuntersuchungen zum Störfall Hoechst von 1993", wird zur Kenntnis genommen.
- Die personenbezogenen Daten des Vitalstatus werden im Institut für Stadtgeschichte verwahrt, um sie - nach ausreichender Vollständigkeit des hessischen Krebsregisters - ggf. mit diesem abgleichen zu können.
- Der Magistrat wird regelmäßig bei dem Hessischen Krebsregister nachfragen, ob eine ausreichende Vollständigkeit des Registers gegeben ist, und wird darüber jährlich berichten.
- Nach gegebener Vollständigkeit des Hessischen Krebsregisters soll eine öffentliche Expertenanhörung zum möglichen Procedere, Zeitpunkt und Design einer Untersuchung erfolgen.
- Der Magistrat wird über die Ergebnisse berichten, damit ggf. über die Durchführung einer Untersuchung entschieden werden kann. Begründung: A Zielsetzung Der Magistrat hat mit Vorlage des Berichts "Abschließende Gesundheitsuntersuchungen zum Störfall Hoechst von 1993" den Auftrag der Stadtverordneten vom 27.01.2005 (§ 8572) und den Vortrag des Magistrats vom 22.12.2006, M 245 (mit § 1635 vom 29.03.2007 von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen), umgesetzt. Der ursprünglich für das Jahr 2003 zugesagte Abgleich des Expositionsregisters mit dem hessischen Krebsregister konnte u.a. wegen der nicht ausreichenden Vollständigkeit des Krebsregisters bislang nicht umgesetzt werden. Die durch TNS Healthcare GmbH ermittelten Daten sollen bewahrt werden, um sie ggf. nach Expertenanhörung für eine weitere Untersuchung nutzen zu können. B Alternativen: Keine C Lösung In Umsetzung des Auftrags der Stadtverordnetenversammlung vom 27.01.2005 (§ 8572) zur abschließenden Gesundheitsuntersuchung zum Störfall Höchst - Vitalstatusrecherche und Mortalitätsanalyse gemäß Empfehlung von Frau Prof. Ackermann-Liebrich - wurde nach Durchführung eines öffentlichen Teilnahmewettbewerbs auf Grundlage der Entscheidung der Magistratsvergabekommission vom 12.07.2006 das Institut TNS Healthcare GmbH, München, mit der Durchführung der Untersuchungen beauftragt. Anhand der Melderegisterdaten der am 22.02.1993 in Schwanheim wohnhaft gemeldeten Bevölkerung sollten Vitalstatus und für die Verstorbenen der Zeitpunkt des Todes und die Todesursache ermittelt werden. Vereinbarungsgemäß wurden die Erhebungen von zwei externen Gutachterinnen, Frau Prof. Ackermann-Liebrich, Basel, und Frau Prof. Kurth, Robert Koch-Institut, Berlin, begleitet. Auf Einladung des zuständigen Dezernats für Umwelt und Gesundheit wurde dem Gesprächskreis Höchster Nachbarn von TNS Healthcare GmbH im Dezember 2007 und im Juni 2009 der jeweilige Sachstand der Arbeiten vorgestellt. Der Termin im Juni 2009 fand in Anwesenheit der beiden Gutachterinnen statt. Unter Berücksichtigung der Gutachten von Frau Prof. Ackermann-Liebrich und Frau Prof. Kurth legte der Auftraggeber im Dezember 2009 den Abschlußbericht vor. Der vorgelegte Abschlußbericht der Gesundheitsuntersuchung hat die Anregungen der Gutachterinnen auf Basis der zugänglichen Daten weitestgehend umgesetzt. Die wesentlichen Aussagen und Ergebnisse des Berichts: Vitalstatusrecherche: Die Population dieser Erhebung besteht aus allen Personen, die zu dem Zeitpunkt des Störfalls im Werk Griesheim der Hoechst AG vom 22.02.1993, in den Stadtgebieten Schwanheim und Goldstein als "wohnhaft" gemeldet waren. Nach Abgleich und Aktualisierung der Adressdaten umfasst die Studienpopulation 20.170 Personen, davon sind 9.662 (47,9%) Männer und 10.508 (52,1%) Frauen. Die Anteile der Männer und Frauen in der Studienpopulation entsprechen somit auf die Nachkommastelle den jeweiligen Anteilen der Standardbevölkerung in Deutschland (1987). Zum Stichtag der Recherchearbeiten am 19.09.2008 waren noch 16.278 (80,7%) am Leben, für 692 (3,4%) konnte der endgültige Vitalstatus nicht ermittelt werden und 3.200 Personen (15,9%) waren verstorben. Insgesamt konnte der bei Vitalstatuserhebungen übliche Standardwert von 5% an Negativauskünften mit 3,4% Lost-to-Follow-Up, also nicht zu ermittelnden Personen, deutlich unterschritten werden. Dies wurde von beiden Gutachterinnen als Hinweis auf sehr sorgfältige Arbeit positiv vermerkt. Mortalitätsanalyse: Die häufigste Todesursache bei den 3.200 Verstorbenen sind mit 40,9% die Herz-Kreislauferkrankungen (inklusive Myocardinfarkt), gefolgt von fast einem Viertel (24,9%) der an bösartigen Neubildungen Verstorbenen. Im Vergleich zur Todesursachenstatistik der hessischen Standardbevölkerung liegen die Anteile in einer vergleichbaren Größenordnung. Betrachtet man die Gruppe der Tumorerkrankungen zeigt sich, dass die bösartigen Neubildungen der Bronchien und Lunge mit 4,8% und die bösartigen Neubildungen des Dickdarms mit 1,8% den größten Anteil ausmachen. Die Ergebnisse lassen darauf schließen, dass sich die Todesursachenstatistik der Studienpopulation sowohl in Bezug auf die kategorisierten Hauptgruppen als auch auf die einzelnen Gruppen der bösartigen Neubildungen nur im Bereich von maximal einem halben Prozentpunkt von der Standardbevölkerung Hessen 1987 unterscheidet. Darüber hinaus wurde die Sterblichkeit in Abhängigkeit der Exposition durch den Störfall untersucht. Dabei wurde die relative Lage des Wohnorts zur Quelle der Exposition als Indikator für das Expositionsmaß verwendet und es wurde auf bestehende Einteilungen des Expositionsgebiets in Zonen zurückgegriffen (Bremer Institut für Präventionsforschung und Sozialmedizin; BIPS). Innerhalb einer Zone wurde eine einheitliche Exposition angenommen. Das mit "Kegel" bezeichnete Gebiet - zwischen Rheinlandstraße und Harthweg - war am stärksten durch den Schadstoffniederschlag des Störfalls betroffen; in dieser Region konnte mittels Boden- und Luftproben eine Kontamination der ausgetretenen Schadstoffe analytisch bzw. messtechnisch nachgewiesen werden. Das mit "Zentrum" bezeichnete Gebiet ist als ein von BIPS definierter "Sicherheitsstreifen" zu verstehen, der zu beiden Seiten an den Kegel angrenzt. Die Gebiete mit der Bezeichnung 2 West bzw. 2 Ost (BIPS) sind "Randzonen", die als deutlich weniger belastet kategorisiert wurden. Für die Auswertungen wurden die in den Zonen "Kegel", "Zentrum" "2 West bzw. 2 Ost" zum Zeitpunkt des Störfalls gemeldete Personen als exponiert definiert. Die Gebiete "3 West und 3 Ost" wurden als "Referenzzonen" in der Auswertung herangezogen; zum Zeitpunkt des Störfalls in diesem Gebiet gemeldete Personen wurden als nicht exponiert definiert. Der Anteil der Verstorbenen beträgt bei den exponierten Männern 14,8% und ist damit um 1,2 Prozentpunkte niedriger als bei den Nicht-Exponierten (16,0%). Bei den Frauen liegt der Anteil der Verstorbenen mit 15,2 % bei den Exponierten um 0,7 Prozentpunkte niedriger als bei den Nicht-Exponierten (15,9%). Betrachtet man die altersangepasste Sterblichkeit verschiebt sich das Bild folgendermaßen: Bei den Männern liegt die altersangepasste Sterblichkeit in den exponierten Regionen mit 13,6% um 1,1 Prozentpunkte höher als in den nicht exponierten Regionen (12,5%). Bei den Frauen liegt die altersangepasste Sterblichkeit in den exponierten Regionen mit 13,5% um 0,8 Prozentpunkte niedriger als die adjustierte Sterblichkeit bei nicht Exponierten (14,3%). Zusammenfassend lässt sich für die exponierten Gebiete keine statistisch signifikant erhöhte Sterblichkeit feststellen. Um festzustellen, ob sich die Überlebenszeiten in den unterschiedlichen Regionen unterscheiden, wurde eine vergleichende Überlebensdaueranalyse der Exponierten und Nichtexponierten unter Berücksichtigung von Alter und Geschlecht mit Hilfe des Coxschen Regressionsmodells gerechnet. Die für Alter und Geschlecht adjustierten Ergebnisse der Cox-Regression zeigen für die Gesamtsterblichkeit im Kegel ein um 3 % leicht verringertes (statistisch nicht signifikant) und in den Regionen Zentrum und Randzone ein um ca. 13% größeres (statistisch signifikant) Risiko zu versterben im Vergleich zur Referenzzone 3 Ost/West. Für die Krebssterblichkeit ergibt das Cox-Modell im Kegel ein um 12,5% geringeres, in den Zonen Zentrum und 2 Ost/West ein um 15,2% bzw. 10,3% höheres Risiko an Krebs zu versterben als in der Referenzzone 3 Ost/West (alle statistisch nicht signifikant). Die Berechnungen der Cox-Modelle zeigen insgesamt, dass es weder zwischen Gesamtsterblichkeit noch Krebssterblichkeit und potentiell exponiertem Wohnort (Summe aus Kegel, Zentrum und Randzone) zum Zeitpunkt des Störfalls einen eindeutigen signifikanten Zusammenhang gibt. Somit können keine statistisch gesicherten Unterschiede der Sterblichkeit zwischen der Personengruppe, die zum Zeitpunkt des Störfalls in den potentiell exponierten Gebieten wohnte, und derjenigen in den nicht-exponierten Gebieten festgestellt werden. Soweit die Zusammenfassung des Berichts, der unter www.frankfurt.de (Suchwort: Störfall Hoechst 1993) vollständig zur Verfügung steht. Frau Prof. Ackermann-Liebrich empfahl in ihrem abschließenden Gutachten, einen weiteren Versuch zu unternehmen, die sorgfältig erhobenen Daten mit denjenigen des BIPS abzugleichen. Alternativ sollte eine "small area analysis" durchgeführt werden oder aber als weitere Alternative eine Analyse mit Kategorien der Expositionsverteilung gemäß der Resultate (der kleinräumigen Verteilung der Exposition) der BIPS Untersuchung. Schließlich gab sie der Hoffnung Ausdruck, dass durch die Schaffung eines Krebsregisters in Zukunft bessere Daten zur Verfügung stehen. Über die Daten des BIPS im Auftrag der Stadt Frankfurt am Main erstellten Expositionsregisters kann die Stadt als Auftraggeber nicht verfügen, da das Institut diese mit Hinweis auf datenschutzrechtliche Vorgaben nicht zur Verfügung stellt. Alle diesbezüglichen Anfragen mit konkreten Vorschlägen der Stadt zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben (z.B. Adressmittlungsverfahren) wurden abgelehnt bzw. unbeantwortet gelassen. Insofern ist ein Abgleich der Daten mit denen des Expositionsregisters nicht möglich. Die anerkannte Methode der small area statistics konnte TNS Healthcare im konkreten Fall nicht anwenden, da auf Individualebene keine expositionsbezogenen Informationen zugänglich waren. Lediglich die dritte Alternative, die ebenfalls vom Amt für Gesundheit im Sommer 2009 vorgeschlagene weitere Auswertung anhand der zugänglichen, aggregierten Datenauswertung des BIPS könnte vorgenommen werden. Hierdurch könnte untersucht werden, ob sich die Sterblichkeit in den Regionen, in denen die Menschen häufiger Kontakt mit dem Störfallniederschlag angegeben hatten, von der Sterblichkeit in anderen Regionen unterscheidet. Insgesamt zeigte die Untersuchung für die Personengruppe, die zum Zeitpunkt des Störfalls im potentiell exponierten Gebiet (Kegel, Zentrum und Randzonen) als wohnhaft gemeldet war bis zu 15 Jahre nach dem Störfall im Vergleich mit Personen aus nicht-exponierten Gebieten - keinen signifikanten Unterschied in der Gesamtsterblichkeit und der Sterblichkeit nach Diagnosegruppen (Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Krebs) - keinen signifikanten Unterschied in der Sterblichkeit einzelner Krebsdiagnosen - keinen signifikanten Unterschied in der Überlebensdauer. Es konnte mit dieser Studie aber ausschließlich die Sterblichkeit untersucht werden, nicht jedoch die Erkrankungshäufigkeit z.B. an Krebs. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat die Daten - in Absprache mit dem Referat Daten-schutz - im Institut für Stadtgeschichte einlagern, um sie ggf. zu einem späteren Zeitpunkt mit dem Hessischen Krebsregister abgleichen zu können. Damit wahrt die Stadt die Möglichkeit, ihre Zusicherung aus dem Jahre 1997, die Daten des Expositionsregisters (BIPS) mit dem Krebsregister abzugleichen, mit den Daten der Vitalstatuserhebung umzusetzen, sobald eine ausreichende Vollständigkeit des Krebsregisters gegeben ist. Zusammenfassend werden durch die vorgelegte Untersuchung die Stellungnahmen der Seitens der Stadt im Jahr 1993 beauftragten Gutachter zur Frage von Langzeituntersuchungen sowie die Stellungnahme der im März 1994 eingeladenen Gutachtergruppe unterstützt: Die Gutachtergruppe hatte damals statt Langzeituntersuchungen die Einführung eines Krebsregisters empfohlen. Mit den gespeicherten aktualisierten Vitalstatusdaten kann - die ausreichende Vollständigkeit des Krebsregisters vorausgesetzt - die damalige Empfehlung umgesetzt werden. Der Magistrat wird regelmäßig bei dem Hessischen Krebsregister nachfragen, ob eine ausreichende Vollständigkeit des Registers gegeben ist, und wird darüber jährlich berichten. Nach gegebener Vollständigkeit des Hessischen Krebsregisters soll eine öffentliche Expertenanhörung unter Einbindung des Ortsbeirates und des Gesprächskreises Höchster Nachbarn zum möglichen Procedere, Zeitpunkt und Design einer Untersuchung erfolgen. Der Magistrat wird über die Ergebnisse berichten, damit ggf. über die Durchführung einer Untersuchung entschieden werden kann. D Kosten Für die Sicherung und Lagerung der Daten entstehen keine Kosten. Stellenplanmäßige Auswirkungen: Keine
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 21. Dezember 2004NRNR 1652Abschließende Gesundheitsuntersuchungen zum Störfall von 1993STVV-Antrag · CDU, SPD, GRÜNE, FDP
- 22. Dezember 2006MM 245Abschließende Gesundheitsuntersuchungen zum Störfall Höchst von 1993Magistratsvortrag
- 5. März 2010Sie sind hierMM 40Abschließende Gesundheitsuntersuchungen zum Störfall Hoechst von 1993Magistratsvortrag
- 13. Mai 2011BB 242Abschließende Gesundheitsuntersuchung zum Störfall Hoechst von 1993Magistratsbericht
- 7. Mai 2012BB 207Abschließende Gesundheitsuntersuchung zum Störfall Hoechst von 1993Magistratsbericht
- 20. September 2013Antwort des Magistrats · nach 456 WochenBB 461Abschließende Gesundheitsuntersuchung zum Störfall Höchst von 1993Magistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Beratungsverlauf4 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP, Stv. Holtz und Stv. Schenk (= Annahme) NPD und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG, FREIE WÄHLER, REP, Stv. Holtz und Stv. Schenk gegen NPD und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)