Abschließende Gesundheitsuntersuchungen zum Störfall von 1993
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Bei dem Störfall der Hoechst AG vom 22.2.1993 wurden etwa 10 Tonnen eines Gemischs aus verschiedenen Stoffen freigesetzt und führten in einem eng umschriebenen Gebiet in Schwanheim zu deutlichen Schadstoffbelastungen. Es wurden umfassende Sanierungsarbeiten durchgeführt, die Mitte März 1993 abgeschlossen waren. Zur Frage eventueller Gesundheitsbelastungen hatte die Stadt zwei Tage nach dem Störfall eine Untersuchung der Betroffenen angeboten, im weiteren verschiedene Gutachten zur Toxikologie und der Notwendigkeit epidemiologischer Untersuchungen in Auftrag gegeben und am 28.3.1994 ein Expertenhearing durchgeführt. Bei dem Experten-Hearing stellten die Experten fest: „Nach unserer Auffassung sind die wissenschaftlichen Argumente für die Durchführung von Studien nicht allzu solide. Sehr wichtig aber sind die Beunruhigung um die öffentliche Gesundheit, die Auffassungen der Bevölkerung zur gesundheitlichen Bedrohung.“. Sie empfahlen die Durchführung von Kurzzeituntersuchungen bei Kindern und die Erstellung eines Expositionsregisters. Diese Empfehlungen wurden von der Stadt umgesetzt. Nach Abschluss der Arbeiten zur Erstellung des Expositionsregisters durch das Bremer Institut für Präventionsforschung und Sozialmedizin, BIPS, nahmen die Gutachter erneut hierzu Stellung: „INDEX . . insgesamt wurde aber von allen Gutachtern die Einführung eines Krebsregisters dringend empfohlen, welches später mit der bestehenden Datenbank verbunden werden und erlauben könnte, bei allfällig auftretenden Karzinomen die Häufigkeit der verschiedenen Expositionsgruppen (…) zu vergleichen und damit die Möglichkeit einschließen würde, Langzeitfolgen entweder auszuschließen oder zu bestätigen (. .). Ob solche weiteren Studien durchgeführt werden, wird ein politischer Entscheid bleiben, der in diesem Papier nicht beantwortet werden kann. Immerhin darf die Schlussfolgerung erlaubt sein, dass die Exposition im Zentrumsgebiet wohl recht bedeutend war und dass es sich möglicherweise lohnt, die Daten in zehn Jahren mit den bis dahin hoffentlich vorhandenen Krebsregistern in Verbindung zu bringen und eine Analyse durchzuführen. (…)“ Vor diesem Hintergrund hat die Stadt 1997 entschieden, einen Abgleich zwischen dem Expositionsregister und dem Krebsregister durchzuführen (B 712/1997). Der Abgleich ist jedoch nicht möglich, da das Hessische Krebsregister nicht die erforderliche Vollständigkeit erreicht hat und sich zudem nicht in allen Bundesländern ein Krebsregister im Aufbau befindet.
Inhalt
Antrag vom 21.12.2004, NR 1652
Betreff:
Abschließende Gesundheitsuntersuchungen zum Störfall von 1993
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Um die bisherigen Gesundheitsuntersuchungen wegen des Höchster Störfalls von 1993 zum Abschluss zu bringen, soll das Bremer Institut für Präventionsforschung und Sozialmedizin, BIPS, beauftragt werden, anstatt des Krebsregisterabgleichs folgende Untersuchungen durchzuführen:
- Adressrecherche (Adress-Follow-up) und Vitalstatuserhebung
- Analyse der Sterblichkeit (Mortalitätsstudie) einschließlich Auswertung und Berichtlegung.
- Als Gutachterin für die abschließende fachliche Begleitung der Untersuchungen kann Frau Prof. Ackermann-Liebrich, Institut für Sozial- und Präventivmedizin (Basel), hinzugezogen werden.
- Darüber hinaus gehende Studien, Untersuchungen oder Maßnahmen werden nicht beauftragt.
- Nach dem vorliegenden Angebot des Bremer Instituts vom 10.09.2004 werden durch die Beauftragung für die unter Ziffer 1 genannten Untersuchungen Kosten von rd. 140.000 € (brutto) entstehen.
- Die im Haushaltsplan 2004 ursprünglich für den Krebsregisterabgleich eingestellten Mittel werden in das Haushaltsjahr 2005 übertragen.
Begründung:
Bei dem Störfall der Hoechst AG vom 22.2.1993 wurden etwa 10 Tonnen eines Gemischs aus verschiedenen Stoffen freigesetzt und führten in einem eng umschriebenen Gebiet in Schwanheim zu deutlichen Schadstoffbelastungen. Es wurden umfassende Sanierungsarbeiten durchgeführt, die Mitte März 1993 abgeschlossen waren. Zur Frage eventueller Gesundheitsbelastungen hatte die Stadt zwei Tage nach dem Störfall eine Untersuchung der Betroffenen angeboten, im weiteren verschiedene Gutachten zur Toxikologie und der Notwendigkeit epidemiologischer Untersuchungen in Auftrag gegeben und am 28.3.1994 ein Expertenhearing durchgeführt.
Bei dem Experten-Hearing stellten die Experten fest: "Nach unserer Auffassung sind die wissenschaftlichen Argumente für die Durchführung von Studien nicht allzu solide. Sehr wichtig aber sind die Beunruhigung um die öffentliche Gesundheit, die Auffassungen der Bevölkerung zur gesundheitlichen Bedrohung.“. Sie empfahlen die Durchführung von Kurzzeituntersuchungen bei Kindern und die Erstellung eines Expositionsregisters. Diese Empfehlungen wurden von der Stadt umgesetzt.
Nach Abschluss der Arbeiten zur Erstellung des Expositionsregisters durch das Bremer Institut für Präventionsforschung und Sozialmedizin, BIPS, nahmen die Gutachter erneut hierzu Stellung: "INDEX . . insgesamt wurde aber von allen Gutachtern die Einführung eines Krebsregisters dringend empfohlen, welches später mit der bestehenden Datenbank verbunden werden und erlauben könnte, bei allfällig auftretenden Karzinomen die Häufigkeit der verschiedenen Expositionsgruppen (…) zu vergleichen und damit die Möglichkeit einschließen würde, Langzeitfolgen entweder auszuschließen oder zu bestätigen (. .). Ob solche weiteren Studien durchgeführt werden, wird ein politischer Entscheid bleiben, der in diesem Papier nicht beantwortet werden kann. Immerhin darf die Schlussfolgerung erlaubt sein, dass die Exposition im Zentrumsgebiet wohl recht bedeutend war und dass es sich möglicherweise lohnt, die Daten in zehn Jahren mit den bis dahin hoffentlich vorhandenen Krebsregistern in Verbindung zu bringen und eine Analyse durchzuführen. (…)“
Vor diesem Hintergrund hat die Stadt 1997 entschieden, einen Abgleich zwischen dem Expositionsregister und dem Krebsregister durchzuführen (B 712/1997). Der Abgleich ist jedoch nicht möglich, da das Hessische Krebsregister nicht die erforderliche Vollständigkeit erreicht hat und sich zudem nicht in allen Bundesländern ein Krebsregister im Aufbau befindet.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 21. Dezember 2004Sie sind hierNRNR 1652Abschließende Gesundheitsuntersuchungen zum Störfall von 1993STVV-Antrag · CDU, SPD, GRÜNE, FDP
- 22. Dezember 2006MM 245Abschließende Gesundheitsuntersuchungen zum Störfall Höchst von 1993Magistratsvortrag
- 5. März 2010MM 40Abschließende Gesundheitsuntersuchungen zum Störfall Hoechst von 1993Magistratsvortrag
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Beratungsverlauf4 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: SPD, GRÜNE, REP und fraktionslos gegen CDU (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP, PDS und E.L. (= Annahme) BFF (= Enthaltung) ÖkoLinX-ARL (= Ziffern 1., 2., 4. und 5. Annahme, Ziffer 3. Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG, REP, PDS und E.L.; BFF (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (Ziffern 1., 2., 4. und 5. Annahme, Ziffer 3. Ablehnung)