Abschließende Gesundheitsuntersuchungen zum Störfall Höchst von 1993
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Vortrag des Magistrats vom 22.12.2006, M 245
Betreff: Abschließende Gesundheitsuntersuchungen zum Störfall Höchst von 1993 Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 16.11.2006, § 1034 (OA 74) Schreiben des Magistrats vom 16.01.2007 zur Aufhebung der Vertraulichkeit
- Es dient zur Kenntnis, dass die Beauftragung des Bremer Institutes für Sozial- und Präventivmedizin (BIPS) aufgrund der geltenden Vergabevorschriften nicht erfolgen kann und das laufende Vergabeverfahren abzuschließen ist.
- Zur Begleitung des Gutachtens kann der Magistrat einen unabhängigen Experten beauftragen.
- Der Magistrat berichtet der Stadtverordnetenversammlung innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss der Gesundheitsuntersuchungen über das Ergebnis. Begründung: A Zielsetzung Der Magistrat setzt den Auftrag der Stadtverordnetenversammlung vom 27.01.2005 (§ 8572) zu der abschließenden Gesundheitsuntersuchung zum Störfall Höchst unter Anwendung und Einhaltung geltenden Rechts (Vergaberecht, Hessisches Datenschutzgesetz) umgehend nach Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zu dieser Vorlage um. B Alternativen keine C Lösung Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 27.01.2005 wurde der Magistrat beauftragt, BIPS mit der Durchführung einer abschließenden Gesundheitsuntersuchung zum Störfall Höchst zu beauftragen: - Adressrecherche (Adress-Follow-Up) und Vitalstatuserhebung - Analyse der Sterblichkeit (Mortalitätsstudie) einschließlich Auswertung und Berichtslegung. Auf der Grundlage dieses Beschlusses legte das Bremer Institut für Sozial und Präventivmedizin (BIPS) ein Angebot vor, das eine Auswertung von Daten der im Melderegister erfassten Personen (ca. 20.000 Adressen) vorsah. Es dient zur Kenntnis, dass Daten der Personen, die die Fragebögen des BIPS bei der ersten Untersuchung in den Neunziger Jahren ausgefüllt und ihre Einwilligung zu weiteren Untersuchungen gegeben haben (ca. 6.600 Personen/Expositionsregister), in dem Design/Angebot des BIPS nicht enthalten waren. Auf der Basis des von BIPS vorgelegten Angebotes wurden die Vertragsverhandlungen geführt. Vor dem Hintergrund des Auftrags abschließender Gesundheitsuntersuchungen war aufgrund der Vorgaben des Hessischen Datenschutzbeauftragten u. a. die Vernichtung der personenbezogenen Daten nach Beendigung der Untersuchung gefordert. BIPS teilte mit, dass es sich vor diesem Hintergrund nicht in der Lage sehe, die Untersuchung durchzuführen. Mangels verwertbarer Angebote wurde daraufhin ein Teilnahmewettbewerb mit anschließender freihändiger Vergabe eingeleitet. Hierüber wurden sowohl das BIPS, als auch der Gesundheitsausschuss in den Sitzungen am 12.09.2005 und 26.09.2005 sowie die Öffentlichkeit und die Bürgerinitiativen im Rahmen des Gesprächskreises Höchster Nachbarn am 22.09.2005 informiert. Der Teilnahmewettbewerb zur "Abschlussuntersuchung zum Störfall Höchst in 1993" wurde am 27.09.2005 publiziert. Demnach sollen Untersuchungen mit folgendem Inhalt durchgeführt werden: "Adressrecherche (Adress-Follow-Up) und Ermittlung des Vitalstatus von damaligen Bewohnern, die inzwischen außerhalb von Frankfurt am Main wohnen Analyse der Sterblichkeit (Mortalitätsstudie), Auswertung und Berichtlegung." Bedingungen: "die Einhaltung und Gewährleistung aller datenschutzrechtlichen Bestimmungen etwaige Publikationen und die Öffentlichkeitsarbeit behält sich die Auftraggeberin vor." Die fristgerecht eingereichten Bewerbungen wurden geprüft. Mangels Erfüllung der im Teilnahmewettbewerb dargelegten Bedingungen war BIPS vom weiteren Verfahren auszuschließen. Die geeigneten Bieter wurden zur Abgabe eines Angebots aufgefordert. Gleichzeitig wurde BIPS seitens der Stadt informiert, dass es nicht berücksichtigt werden konnte. Bis heute liegt dem Magistrat keine Antwort des BIPS auf die Mitteilung dieses Sachverhalts vor. Nach Auswertung der eingegangenen Angebote hat die Magistratsvergabe-Kommission am 12.07.2006 beschlossen, welchem Bieter der Zuschlag zu erteilen ist. Der Auftrag ist innerhalb von 18 Monaten nach Beauftragung abzuschließen. Der Magistrat hat bereits mit Einleitung des Verfahrens verbindlich die Absicht zur Beauftragung der Abschlussuntersuchung erklärt. Angesichts des Vorhandenseins verwertbarer Angebote und mangels schwerwiegender Gründe für eine Aufhebung der Ausschreibung (§ 26 VOL/A) ist das eingeleitete Vergabeverfahren auf der Grundlage geltenden Vergaberechts durch Zuschlag an einen der Bieter abzuschließen. Das Vergaberecht sieht während eines laufenden Vergabeverfahrens keine Informationen an nicht unmittelbar an dem Verfahren Beteiligte vor. Über diese vergaberechtliche Situation wurde der Gesprächskreis Höchster Nachbarn mit Schreiben vom 10.11.2005, 05.12.2005 und 16.02.2006 informiert. Die mit OA 74 geforderte zusätzliche Beauftragung des BIPS kann nicht vorgenommen werden, da BIPS nicht bereit ist, die Untersuchung zu den von der Stadt vorgegebenen Bedingungen durchzuführen. Sie ist darüber hinaus nicht notwendig, da die im Teilnahmewettbewerb ausgeschriebene Untersuchung mit dem vom BIPS vorgeschlagenen Design übereinstimmt und eine Doppelbeauftragung insofern auch gegen das Gebot der Wirtschaftlichkeit verstoßen würde. D Kosten Für die Durchführung der Untersuchung stehen Mittel in Höhe von 200.000 € zur Verfügung.Nebenvorlage: Antrag vom 25.01.2007, NR 289 Antrag vom 14.01.2007, OF 343/6 (nicht öffentlich)
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 21. Dezember 2004NRNR 1652Abschließende Gesundheitsuntersuchungen zum Störfall von 1993STVV-Antrag · CDU, SPD, GRÜNE, FDP
- 16. November 2005NRNR 2123Abschließende Gesundheitsuntersuchung zum Störfall von 1993STVV-Antrag · SPD, GRÜNE
- 12. Juni 2006OFOF 84/6Abschließende Gesundheitsuntersuchungen zum Störfall Höchst von 1993 - Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung sind auch für das Gesundheitsamt bindend!Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 27. Juni 2006OAOA 74Abschließende Gesundheitsuntersuchungen zum Störfall Höchst von 1993 - Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung sind auch für das Gesundheitsamt bindend!Anregung
- 22. Dezember 2006Sie sind hierMM 245Abschließende Gesundheitsuntersuchungen zum Störfall Höchst von 1993Magistratsvortrag
- 25. Januar 2007NRNR 289.Abschließende Gesundheitsprüfungen zum Störfall Höchst von 1993.STVV-Antrag · LINKE.
- 5. März 2010MM 40Abschließende Gesundheitsuntersuchungen zum Störfall Hoechst von 1993Magistratsvortrag
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Beratungsverlauf10 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU und SPD gegen GRÜNE und LINKE.WASG (= Ablehnung) bei Enthaltung FDP zu 2. CDU gegen GRÜNE und LINKE.WASG (= Annahme) bei Enthaltung SPD und FDP
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG und BFF
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG und BFF
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG und BFF zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG und BFF
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG und BFF zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG und BFF
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP und FAG zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP und FAG
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG und BFF zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG und BFF
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE.WASG und BFF (= Ablehnung); FDP (= Enthaltung) zu 2. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE.WASG und BFF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FAG, NPD und ÖkoLinX/E.L. (M 245 = Ablehnung, NR 289 = Annahme) REP (M 245 = Annahme, NR 289 = Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE.WASG, FAG und BFF (= Ablehnung); FDP (= Enthaltung) zu 2. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE.WASG, FAG und BFF (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE und REP gegen SPD, LINKE.WASG, FAG, BFF, NPD und E.L. (= Ablehnung); FDP (= Enthaltung) zu 2. zu a) CDU, GRÜNE, FDP und REP gegen SPD, LINKE.WASG, FAG, BFF, NPD und E.L. (= Annahme)