Zum Inhalt springenZur Navigation springenZum Fußbereich springen
Ortsbeiräte
Nachbarschaft
Abo

Abschließende Gesundheitsuntersuchungen zum Störfall Höchst von 1993 - Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung sind auch für das Gesundheitsamt bindend!

Vorlagentyp: OFGRÜNE
3 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.

E-Mail-Abo einrichten

Begründung

Das BIPS hat nach dem Störfall von 1993 ein Expositionsregister erstellt, in dem festgehalten ist, welche Personen wie stark mit den freigesetzten Chemikalien in Berührung gekommen waren und welche Krankheitssymptome diese Personen in diesem Zeitraum hatten. Diese Daten wurden mit dem Ziel gesammelt, sie 10 Jahre nach dem Störfall auswerten zu können. Aufgrund der langen Inkubationszeit von Krebserkrankungen wäre eine sofortige Auswertung nicht sinnvoll gewesen, sondern es war beabsichtigt, Daten zu erheben, auf deren Grundlage man später – also heute – feststellen kann, ob in Schwanheim aufgrund des Störfalls vermehrt Krebs oder andere Krankheiten mit langer Inkubationszeit auftreten oder nicht. Dem BIPS liegt eine Einverständniserklärung der Betroffenen vor, dass diese Daten vom BIPS ausgewertet, nicht weitergegeben und vertraulich behandelt, d.h. nur anonymisiert veröffentlicht werden. Kein anderes Institut ist im Besitz dieser Daten, und das BIPS darf diese Daten aufgrund der Vertraulichkeitszusage auch nicht an andere Institute weitergeben. Das BIPS hat außerdem immer das Vertrauen der Bürgerinitiativen gehabt, die sich nach dem Störfall für derartige Untersuchungen eingesetzt haben. Aus diesen Gründen heraus beschloss die Stadtverordnetenversammlung am 27.1.2005 einen gemeinsamen Antrag von CDU, SPD, GRÜNEN und FDP, in dem der Magistrat beauftragt wurde, das BIPS nunmehr mit den Untersuchungen zu beauftragen (§ 8572). Das Stadtgesundheitsamt , dessen Leitung dem BIPS gegenüber über die Jahre hinweg immer negativ eingestellt war, brachte dann aber die weit fortgeschrittenen Verhandlungen mit dem BIPS in letzter Minute noch zum Scheitern, indem zusätzliche Forderungen erhoben wurden. So sollte sich das BIPS verpflichten, alle Daten nach Beendigung der Studie sofort zu vernichten, womit in Zukunft alle weiteren Untersuchungen unmöglich geworden wären, und außerdem auf jede eigene Veröffentlichung der Ergebnisse zu verzichten. So wurde dann der zweite Beschluss der Stadtverordnetenversammlung in dieser Sache notwendig, an den sich das Stadtgesundheitsamt, wie erst am 10.6.2006 durch einen Brief des BIPS an die Bürgerinitiativen bekannt wurde, wiederum nicht gehalten hat, ohne die Stadtverordnetenversammlung darüber zu informieren. Dieses skandalöse Vorgehen des Stadtgesundheitsamtes ist alles andere als geeignet, um Vertrauen in der Schwanheimer Bevölkerung in die anstehenden Untersuchungsergebnisse zu erzeugen. Der Vorgang bedarf dringender Aufklärung, und das BIPS sollte als einziges Institut, das sowohl das Vertrauen der kritischen Bevölkerung genießt als auch über die Datenbasis in Form des Expositionsregisters verfügt, endlich den Auftrag zu den Untersuchungen bekommen. Antragstellende Fraktion: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 6 am 27.06.2006, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung OA 74 2006 Die Vorlage OF 84/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Inhalt

Antrag vom 12.06.2006, OF 84/6

Betreff:

Abschließende Gesundheitsuntersuchungen zum Störfall Höchst von 1993 - Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung sind auch für das Gesundheitsamt bindend!

Vorgang:

Beschl. d. Stv.-V. v. 27.01.2005 und v. 23.02.2006, § 8572 und § 10885

Der Ortsbeirat 6 wolle beschließen:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

  1. ) Der Magistrat wird beauftragt, die Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung § 8572 vom 27. Januar 2005 und § 10885 vom 23.2.2006 endlich umzusetzen und das Bremer Institut für Präventionsforschung und Sozialmedizin (BIPS) mit den Studien zum Störfall von 1993 zu beauftragen, wie in den genannten Beschlüssen festgelegt wurde. Dabei sind insbesondere die Vorgaben des Beschlusses §10885, "Bedingungen wie die Vernichtung der Daten nach Beendigung der Studie und das Verbot der Veröffentlichung der Ergebnisse durch das Institut unterbleiben“, zu berücksichtigen.

Sollte der Magistrat ähnliche Untersuchungen zwischenzeitlich entgegen der genannten Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung an andere Institute vergeben haben und sollte dies nicht rückgängig zu machen sein, ist der Auftrag an das BIPS zusätzlich zu den bereits in Auftrag gegebenen Untersuchungen zu vergeben.

  1. ) Der Magistrat wird beauftragt, der Stadtverordnetenversammlung und dem Ortsbeirat 6 folgende Fragen zu beantworten:

a) wieso wurde den politischen Gremien bis heute (12.6.2006) nicht mitgeteilt, dass der Magistrat in Form des Stadtgesundheitsamtes sich nicht an die genannten Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung gehalten hat, sondern statt dessen bereits am 6.4.2006 dem BIPS folgendes mitgeteilt hat: "Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Professor Ahrens, auch wenn das Vergaberecht keine Benachrichtigung über den Ausgang des Auswahlverfahrens im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs vorsieht, möchten wir Sie informieren, dass ihr Institut nicht berücksichtigt werden konnte. Mit freundlichen Grüßen Dr. Stark, Leiterin des Stadtgesundheitsamtes“

b) Warum hat sich das Stadtgesundheitsamt nicht an die Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung gehalten und das BIPS mit den Untersuchungen beauftragt?

c) Wurde ein anderes Institut mit den Untersuchungen beauftragt, und wenn ja, welches und aus welchen Gründen?

d) Wurden bei einer solchen Beauftragung die Vorgaben des Beschlusses § 10885 "Bedingungen wie die Vernichtung der Daten nach Beendigung der Studie und das Verbot der Veröffentlichung der Ergebnisse durch das Institut unterbleiben“ berücksichtigt, wenn nein, wieso nicht?

e) Welchen genauen Auftrag hat das beauftragte Institut?

f) Besteht die Absicht, die vom BIPS im Expositionsregister seinerzeit erhobenen Daten in die Untersuchung einfließen zu lassen, und wenn ja, wie soll dies geschehen, ohne die vom BIPS an die Betroffenen gegebene datenschutzrechtliche Erklärung zu verletzen? Wenn nein, wie sollen ohne diese Datenbasis aussagekräftige Untersuchungsergebnisse erzielt werden?

Begründung:

Das BIPS hat nach dem Störfall von 1993 ein Expositionsregister erstellt, in dem festgehalten ist, welche Personen wie stark mit den freigesetzten Chemikalien in Berührung gekommen waren und welche Krankheitssymptome diese Personen in diesem Zeitraum hatten. Diese Daten wurden mit dem Ziel gesammelt, sie 10 Jahre nach dem Störfall auswerten zu können. Aufgrund der langen Inkubationszeit von Krebserkrankungen wäre eine sofortige Auswertung nicht sinnvoll gewesen, sondern es war beabsichtigt, Daten zu erheben, auf deren Grundlage man später – also heute – feststellen kann, ob in Schwanheim aufgrund des Störfalls vermehrt Krebs oder andere Krankheiten mit langer Inkubationszeit auftreten oder nicht. Dem BIPS liegt eine Einverständniserklärung der Betroffenen vor, dass diese Daten vom BIPS ausgewertet, nicht weitergegeben und vertraulich behandelt, d.h. nur anonymisiert veröffentlicht werden. Kein anderes Institut ist im Besitz dieser Daten, und das BIPS darf diese Daten aufgrund der Vertraulichkeitszusage auch nicht an andere Institute weitergeben. Das BIPS hat außerdem immer das Vertrauen der Bürgerinitiativen gehabt, die sich nach dem Störfall für derartige Untersuchungen eingesetzt haben. Aus diesen Gründen heraus beschloss die Stadtverordnetenversammlung am 27.1.2005 einen gemeinsamen Antrag von CDU, SPD, GRÜNEN und FDP, in dem der Magistrat beauftragt wurde, das BIPS nunmehr mit den Untersuchungen zu beauftragen (§ 8572). Das Stadtgesundheitsamt , dessen Leitung dem BIPS gegenüber über die Jahre hinweg immer negativ eingestellt war, brachte dann aber die weit fortgeschrittenen Verhandlungen mit dem BIPS in letzter Minute noch zum Scheitern, indem zusätzliche Forderungen erhoben wurden. So sollte sich das BIPS verpflichten, alle Daten nach Beendigung der Studie sofort zu vernichten, womit in Zukunft alle weiteren Untersuchungen unmöglich geworden wären, und außerdem auf jede eigene Veröffentlichung der Ergebnisse zu verzichten. So wurde dann der zweite Beschluss der Stadtverordnetenversammlung in dieser Sache notwendig, an den sich das Stadtgesundheitsamt, wie erst am 10.6.2006 durch einen Brief des BIPS an die Bürgerinitiativen bekannt wurde, wiederum nicht gehalten hat, ohne die Stadtverordnetenversammlung darüber zu informieren. Dieses skandalöse Vorgehen des Stadtgesundheitsamtes ist alles andere als geeignet, um Vertrauen in der Schwanheimer Bevölkerung in die anstehenden Untersuchungsergebnisse zu erzeugen. Der Vorgang bedarf dringender Aufklärung, und das BIPS sollte als einziges Institut, das sowohl das Vertrauen der kritischen Bevölkerung genießt als auch über die Datenbasis in Form des Expositionsregisters verfügt, endlich den Auftrag zu den Untersuchungen bekommen.

Antragstellende Fraktion: GRÜNEBeratung im Ortsbeirat: 6

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 12. Juni 2006Sie sind hier
    OFOF 84/6Abschließende Gesundheitsuntersuchungen zum Störfall Höchst von 1993 - Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung sind auch für das Gesundheitsamt bindend!
    Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 27. Juni 2006OAOA 74Abschließende Gesundheitsuntersuchungen zum Störfall Höchst von 1993 - Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung sind auch für das Gesundheitsamt bindend!Anregung
  3. 22. Dezember 2006MM 245Abschließende Gesundheitsuntersuchungen zum Störfall Höchst von 1993Magistratsvortrag

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 6
Sitzung 3 · 27.06.2006
TO I, TOP 21
Angenommen
Anregung OA 74 2006 Die Vorlage OF 84/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
Alle verknüpften Vorlagen