Abschließende Gesundheitsuntersuchungen zum Störfall Höchst von 1993 - Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung sind auch für das Gesundheitsamt bindend!
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Das BIPS hat nach dem Störfall von 1993 ein Expositionsregister erstellt, in dem festgehalten ist, welche Personen wie stark mit den freigesetzten Chemikalien in Berührung gekommen waren und welche Krankheitssymptome diese Personen in diesem Zeitraum hatten. Diese Daten wurden mit dem Ziel gesammelt, sie 10 Jahre nach dem Störfall auswerten zu können. Aufgrund der langen Inkubationszeit von Krebserkrankungen wäre eine sofortige Auswertung nicht sinnvoll gewesen, sondern es war beabsichtigt, Daten zu erheben, auf deren Grundlage man später - also heute - feststellen kann, ob in Schwanheim aufgrund des Störfalls vermehrt Krebs oder andere Krankheiten mit langer Inkubationszeit auftreten oder nicht. Dem BIPS liegt eine Einverständniserklärung der Betroffenen vor, dass diese Daten vom BIPS ausgewertet, nicht weitergegeben und vertraulich behandelt, d.h. nur anonymisiert veröffentlicht werden. Kein anderes Institut ist im Besitz dieser Daten, und das BIPS darf diese Daten aufgrund der Vertraulichkeitszusage auch nicht an andere Institute weitergeben. Das BIPS hat außerdem immer das Vertrauen der Bürgerinitiativen gehabt, die sich nach dem Störfall für derartige Untersuchungen eingesetzt haben. Aus diesen Gründen heraus beschloss die Stadtverordnetenversammlung am 27.01.2005 einen gemeinsamen Antrag von CDU, SPD, GRÜNEN und FDP, in dem der Magistrat beauftragt wurde, das BIPS nunmehr mit den Untersuchungen zu beauftragen (§ 8572). Das Stadtgesundheitsamt, dessen Leitung dem BIPS gegenüber über die Jahre hinweg immer negativ eingestellt war, brachte dann aber die weit fortgeschrittenen Verhandlungen mit dem BIPS in letzter Minute noch zum Scheitern, indem zusätzliche Forderungen erhoben wurden. So sollte sich das BIPS verpflichten, alle Daten nach Beendigung der Studie sofort zu vernichten, womit in Zukunft alle weiteren Untersuchungen unmöglich geworden wären, und außerdem auf jede eigene Veröffentlichung der Ergebnisse zu verzichten. So wurde dann der zweite Beschluss der Stadtverordnetenversammlung in dieser Sache notwendig, an den sich das Stadtgesundheitsamt, wie erst am 10.06.2006 durch einen Brief des BIPS an die Bürgerinitiativen bekannt wurde, wiederum nicht gehalten hat, ohne die Stadtverordnetenversammlung darüber zu informieren. Dieses skandalöse Vorgehen des Stadtgesundheitsamtes ist alles andere als geeignet, um Vertrauen in der Schwanheimer Bevölkerung in die anstehenden Untersuchungsergebnisse zu erzeugen. Der Vorgang bedarf dringend der Aufklärung, und das BIPS sollte als einziges Institut, das sowohl das Vertrauen der kritischen Bevölkerung genießt als auch über die Datenbasis in Form des Expositionsregisters verfügt, endlich den Auftrag zu den Untersuchungen bekommen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 22.12.2006, M 245 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Soziales und Gesundheit Versandpaket: 05.07.2006 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 07.09.2006, TO I, TOP 18 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Beratung der Vorlage OA 74 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG und BFF 5. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 14.09.2006, TO II, TOP 78 Beschluss: Die Beratung der Vorlage OA 74 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG und BFF 4. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 05.10.2006, TO I, TOP 14 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Beratung der Vorlage OA 74 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG und BFF 6. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 12.10.2006, TO II, TOP 55 Beschluss: Die Beratung der Vorlage OA 74 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG und BFF 5. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 09.11.2006, TO I, TOP 25 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 74 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE.WASG, FDP, FAG und BFF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP, NPD und ÖkoLinX/E.L. (= Annahme) 7. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 16.11.2006, TO II, TOP 58 Beschluss: Die Vorlage OA 74 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE.WASG, FDP, FAG, BFF, REP, NPD und ÖkoLinX/E.L. (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 716, 5. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 14.09.2006 § 867, 6. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 12.10.2006 § 1034, 7. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 16.11.2006 Aktenzeichen: 53 1
Inhalt
Anregung vom 27.06.2006, OA 74
entstanden aus Vorlage: OF 84/6 vom 12.06.2006
Betreff:
Abschließende Gesundheitsuntersuchungen zum Störfall Höchst von 1993 - Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung sind auch für das Gesundheitsamt bindend!
Vorgang:
Beschl. d. Stv.-V. v. 27.01.2005 und v. 23.02.2006, § 8572 und § 10885
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Der Magistrat wird beauftragt, die Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung vom 27. Januar 2005 und vom 23.02.2006, § 8572 und § 10885, endlich umzusetzen und das Bremer Institut für Präventionsforschung und Sozialmedizin (BIPS) mit den Studien zum Störfall von 1993 zu beauftragen, wie in den genannten Beschlüssen festgelegt wurde. Dabei sind insbesondere die Vorgaben des Beschlusses § 10885, "Bedingungen wie die Vernichtung der Daten nach Beendigung der Studie und das Verbot der Veröffentlichung der Ergebnisse durch das Institut unterbleiben“, zu berücksichtigen.
Sollte der Magistrat ähnliche Untersuchungen zwischenzeitlich entgegen den genannten Beschlüssen der Stadtverordnetenversammlung an andere Institute vergeben haben und sollte dies nicht rückgängig zu machen sein, ist der Auftrag an das BIPS zusätzlich zu den bereits in Auftrag gegebenen Untersuchungen zu vergeben.
- Der Magistrat wird beauftragt, der Stadtverordnetenversammlung und dem Ortsbeirat 6 folgende Fragen zu beantworten:
a) Wieso wurde den politischen Gremien bis heute (Stand 12.06.2006) nicht mitgeteilt, dass der Magistrat – Stadtgesundheitsamt - sich nicht an die genannten Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung gehalten hat, sondern statt dessen bereits am 06.04.2006 dem BIPS Folgendes mitgeteilt hat: "Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Professor Ahrens, auch wenn das Vergaberecht keine Benachrichtigung über den Ausgang des Auswahlverfahrens im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs vorsieht, möchten wir Sie informieren, dass Ihr Institut nicht berücksichtigt werden konnte. Mit freundlichen Grüßen Leiterin des Stadtgesundheitsamtes“?
b) Warum hat sich das Stadtgesundheitsamt nicht an die Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung gehalten und das BIPS mit den Untersuchungen beauftragt?
c) Wurde ein anderes Institut mit den Untersuchungen beauftragt, und wenn ja, welches und aus welchen Gründen?
d) Wurden bei einer solchen Beauftragung die Vorgaben des Beschlusses § 10885, "Bedingungen wie die Vernichtung der Daten nach Beendigung der Studie und das Verbot der Veröffentlichung der Ergebnisse durch das Institut unterbleiben“, berücksichtigt? Wenn nein, wieso nicht?
e) Welchen genauen Auftrag hat das beauftragte Institut?
f) Besteht die Absicht, die vom BIPS im Expositionsregister seinerzeit erhobenen Daten in die Untersuchung einfließen zu lassen, und wenn ja, wie soll dies geschehen, ohne die vom BIPS an die Betroffenen gegebene datenschutzrechtliche Erklärung zu verletzen? Wenn nein, wie sollen ohne diese Datenbasis aussagekräftige Untersuchungsergebnisse erzielt werden?
Begründung:
Das BIPS hat nach dem Störfall von 1993 ein Expositionsregister erstellt, in dem festgehalten ist, welche Personen wie stark mit den freigesetzten Chemikalien in Berührung gekommen waren und welche Krankheitssymptome diese Personen in diesem Zeitraum hatten. Diese Daten wurden mit dem Ziel gesammelt, sie 10 Jahre nach dem Störfall auswerten zu können. Aufgrund der langen Inkubationszeit von Krebserkrankungen wäre eine sofortige Auswertung nicht sinnvoll gewesen, sondern es war beabsichtigt, Daten zu erheben, auf deren Grundlage man später - also heute - feststellen kann, ob in Schwanheim aufgrund des Störfalls vermehrt Krebs oder andere Krankheiten mit langer Inkubationszeit auftreten oder nicht. Dem BIPS liegt eine Einverständniserklärung der Betroffenen vor, dass diese Daten vom BIPS ausgewertet, nicht weitergegeben und vertraulich behandelt, d.h. nur anonymisiert veröffentlicht werden. Kein anderes Institut ist im Besitz dieser Daten, und das BIPS darf diese Daten aufgrund der Vertraulichkeitszusage auch nicht an andere Institute weitergeben. Das BIPS hat außerdem immer das Vertrauen der Bürgerinitiativen gehabt, die sich nach dem Störfall für derartige Untersuchungen eingesetzt haben. Aus diesen Gründen heraus beschloss die Stadtverordnetenversammlung am 27.01.2005 einen gemeinsamen Antrag von CDU, SPD, GRÜNEN und FDP, in dem der Magistrat beauftragt wurde, das BIPS nunmehr mit den Untersuchungen zu beauftragen (§ 8572). Das Stadtgesundheitsamt, dessen Leitung dem BIPS gegenüber über die Jahre hinweg immer negativ eingestellt war, brachte dann aber die weit fortgeschrittenen Verhandlungen mit dem BIPS in letzter Minute noch zum Scheitern, indem zusätzliche Forderungen erhoben wurden. So sollte sich das BIPS verpflichten, alle Daten nach Beendigung der Studie sofort zu vernichten, womit in Zukunft alle weiteren Untersuchungen unmöglich geworden wären, und außerdem auf jede eigene Veröffentlichung der Ergebnisse zu verzichten. So wurde dann der zweite Beschluss der Stadtverordnetenversammlung in dieser Sache notwendig, an den sich das Stadtgesundheitsamt, wie erst am 10.06.2006 durch einen Brief des BIPS an die Bürgerinitiativen bekannt wurde, wiederum nicht gehalten hat, ohne die Stadtverordnetenversammlung darüber zu informieren. Dieses skandalöse Vorgehen des Stadtgesundheitsamtes ist alles andere als geeignet, um Vertrauen in der Schwanheimer Bevölkerung in die anstehenden Untersuchungsergebnisse zu erzeugen. Der Vorgang bedarf dringend der Aufklärung, und das BIPS sollte als einziges Institut, das sowohl das Vertrauen der kritischen Bevölkerung genießt als auch über die Datenbasis in Form des Expositionsregisters verfügt, endlich den Auftrag zu den Untersuchungen bekommen.
Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 12. Juni 2006OFOF 84/6Abschließende Gesundheitsuntersuchungen zum Störfall Höchst von 1993 - Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung sind auch für das Gesundheitsamt bindend!Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 27. Juni 2006Sie sind hierOAOA 74Abschließende Gesundheitsuntersuchungen zum Störfall Höchst von 1993 - Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung sind auch für das Gesundheitsamt bindend!Anregung
- 22. Dezember 2006MM 245Abschließende Gesundheitsuntersuchungen zum Störfall Höchst von 1993Magistratsvortrag
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Der lange Weg: ein beschlossener Ortsbeiratsantrag, der über die Stadtverordnetenversammlung läuft. Die Stadtverordnetenvorsteherin verteilt ihn an Ausschüsse, die beraten und eine Empfehlung geben. Das Plenum entscheidet, danach setzt der Magistrat um.
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2Anregung an die Stadtverordnetenversammlung
- 3Ausschüsse beraten & empfehlen
- 4Plenum entscheidet
- 5Magistrat setzt um
Frist: 12 Wochen bei Überweisung zur Prüfung und Berichterstattung
Beratungsverlauf6 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG und BFF
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG und BFF
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG und BFF
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG und BFF
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE.WASG, FDP, FAG und BFF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP, NPD und ÖkoLinX/E.L. (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE.WASG, FDP, FAG, BFF, REP, NPD und ÖkoLinX/E.L. (= Annahme)