Abschließende Gesundheitsuntersuchung zum Störfall von 1993
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Gesundheitsuntersuchung zum Störfall von 1993 Im Januar 2005 hat die Stadtverordnetenversammlung den Magistrat beauftragt, die bisherigen Gesundheitsuntersuchungen wegen des Hoechster Störfalls im Werk Griesheim von 1993 zum Abschluss zu bringen. Dazu sollte das Bremer Institut für Präventionsforschung und Sozialmedizin, BIPS, anstatt eines Abgleichs mit den Krebsregistern folgende Untersuchungen durchführen: - Adressrecherche (Adress-Follow-up) und Vitalitätserhebung - Analyse der Sterblichkeit (Mortalitätsstudie) einschließlich Auswertung und Berichterstattung Ein Krebsregisterabgleich erschien als nicht sinnvoll, denn das hessische Krebsregister hat nicht die erforderliche Vollständigkeit erreicht und nicht in allen Bundesländern wurde mit dem Aufbau eines Krebsregisters begonnen. Im September 2005 sind mehrere Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung vom BIPS angeschrieben worden, denn der Auftrag für die beiden Studien ist bisher nicht erteilt worden. Während der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main entgegen dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung die Studie ausgeschrieben hat und darum um die Herausgabe der vom BIPS erhobenen Daten drängt, besteht das BIPS darauf, seine Erkenntnisse aus den Studien für die weitere wissenschaftliche Arbeit veröffentlichen zu dürfen. Darüber hinaus hat das BIPS abgelehnt, die erhobenen Daten zu vernichten. Dies sei unethisch, denn eine Weiterverfolgung eventueller Spätfolgen sei hiernach unmöglich. Diese Auffassung würde, so das BIPS, durch eine Stellungnahme der Deutschen Forschungsgemeinschaft gestützt. Die Stadtverordnetenversammlung möge daher beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den Stadtverordnetenbeschluss § 8572 vom 27. Januar 2005 umzusetzen und das BIPS mit den genannten Studien zu beauftragen. Bedingungen, wie die Vernichtung der Daten nach Beendigung der Studie und das Verbot der Veröffentlichung der Ergebnisse durch das Institut unterbleiben.
Inhalt
Antrag vom 16.11.2005, NR 2123
Betreff: Abschließende Gesundheitsuntersuchung zum Störfall von 1993 Im Januar 2005 hat die Stadtverordnetenversammlung den Magistrat beauftragt, die bisherigen Gesundheitsuntersuchungen wegen des Hoechster Störfalls im Werk Griesheim von 1993 zum Abschluss zu bringen. Dazu sollte das Bremer Institut für Präventionsforschung und Sozialmedizin, BIPS, anstatt eines Abgleichs mit den Krebsregistern folgende Untersuchungen durchführen: - Adressrecherche (Adress-Follow-up) und Vitalitätserhebung - Analyse der Sterblichkeit (Mortalitätsstudie) einschließlich Auswertung und Berichterstattung Ein Krebsregisterabgleich erschien als nicht sinnvoll, denn das hessische Krebsregister hat nicht die erforderliche Vollständigkeit erreicht und nicht in allen Bundesländern wurde mit dem Aufbau eines Krebsregisters begonnen. Im September 2005 sind mehrere Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung vom BIPS angeschrieben worden, denn der Auftrag für die beiden Studien ist bisher nicht erteilt worden. Während der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main entgegen dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung die Studie ausgeschrieben hat und darum um die Herausgabe der vom BIPS erhobenen Daten drängt, besteht das BIPS darauf, seine Erkenntnisse aus den Studien für die weitere wissenschaftliche Arbeit veröffentlichen zu dürfen. Darüber hinaus hat das BIPS abgelehnt, die erhobenen Daten zu vernichten. Dies sei unethisch, denn eine Weiterverfolgung eventueller Spätfolgen sei hiernach unmöglich. Diese Auffassung würde, so das BIPS, durch eine Stellungnahme der Deutschen Forschungsgemeinschaft gestützt. Die Stadtverordnetenversammlung möge daher beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den Stadtverordnetenbeschluss § 8572 vom 27. Januar 2005 umzusetzen und das BIPS mit den genannten Studien zu beauftragen. Bedingungen, wie die Vernichtung der Daten nach Beendigung der Studie und das Verbot der Veröffentlichung der Ergebnisse durch das Institut unterbleiben.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 16. November 2005Sie sind hierNRNR 2123Abschließende Gesundheitsuntersuchung zum Störfall von 1993STVV-Antrag · SPD, GRÜNE
- 22. Dezember 2006MM 245Abschließende Gesundheitsuntersuchungen zum Störfall Höchst von 1993Magistratsvortrag
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Beratungsverlauf5 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, REP und fraktionslos; GRÜNE = Zustimmung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: erster Absatz: SPD, GRÜNE, FDP und FAG gegen CDU (= Ablehnung) zweiter Absatz: SPD, GRÜNE und FAG gegen CDU und FDP (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP (= Prüfung und Berichterstattung) Die Linke. und E.L. (= Annahme) ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: erster Absatz: SPD, GRÜNE, FDP, FAG, Die Linke. und E.L. gegen CDU und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie REP (= Prüfung und Berichterstattung) zweiter Absatz: SPD, GRÜNE, FAG, Die Linke. und E.L. gegen CDU, FDP und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie REP (= Prüfung und Berichterstattung)