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Restamt 46 Städtische Bühnen - Obermaschinerie Oper, Reparaturmaßnahme

Vorlagentyp: M
4 SitzungenAngenommen

Zusammenfassung

Um die sicherheitsrelevanten Mängel an der Obermaschinerie der Oper kurzfristig zu beheben und den Spielbetrieb der Oper für mindestens 10 weitere Jahre zu sichern, wird eine dringende Reparaturmaßnahme vorgeschlagen. Diese Maßnahme ist notwendig, um die Einhaltung aktueller Sicherheitsvorschriften zu gewährleisten und weitere Betriebsausfälle zu vermeiden.

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Beschlussvorschlag

  1. Es dient zur Kenntnis, dass bei den technischen Anlagen der Obermaschinerie der Oper aktuell ein strukturelles und sicherheitsrelevantes Risiko besteht, welches bereits zu Betriebsverzögerungen führte und darüber hinaus zu Betriebsausfällen führen kann und eine schnellstmögliche Reparatur dringend erforderlich ist. Ohne eine solche Instandhaltungsmaßnahme muss der Spielbetrieb künftig eingestellt werden.
  2. Es dient weiterhin zur Kenntnis, dass die Kosten einer Reparatur sich nach Schätzung von Hersteller und Sachverständigen auf ca. 863 T€ belaufen.
  3. Es wird zur Kenntnis genommen, dass eine Finanzierung dieser überplanmäßigen Instandhaltungsmaßnahme aus dem bereitgestellten Zuschuss für die Städtische Bühnen Frankfurt GmbH (SBF) keinesfalls möglich ist. Einer Erhöhung des Zuschusses in der Produktgruppe 21.12 (Kontengruppe 71) für das Haushaltsjahr 2026 in Höhe von bis zu 863 T€ wird unter dem Vorbehalt der haushaltsrechtlichen Verfügbarkeit zugestimmt. Der Zuschuss an die SBF beläuft sich im Haushaltsjahr 2026 somit auf 60.616 T€.
  4. Die Deckung dieser überplanmäßigen Aufwendung nach § 100 HGO erfolgt aus Bauunterhaltungsmitteln des Kulturdezernates aus der Produktgruppe 21.01. Da der Haushaltsentwurf 2026 noch der Beschlussfassung und Genehmigung unterliegt, steht die Bewilligung unter Vorbehalt.

Begründung

A. Zielsetzung

Erhaltung des Spielbetriebes.

B. Alternativen

Einstellung des Spielbetriebes der Oper aus sicherheitsrelevanten Gründen.

C. Lösung

Nach zahlreichen Absprachen mit Hersteller und Sachverständigen muss eine Reparatur von relevanten Teilen der Anlage noch in der kommenden Spielzeitpause im Sommer 2026 durchgeführt werden, um den Spielbetrieb für die nächsten mindestens 10 Jahre zu sichern.

D. Öffentlichkeitsbeteiligung

  1. a)
    ☐Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich
    vorgeschrieben Folgende Form
    ist vorgeschrieben:
  2. b)
    ☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird
    vorgeschlagen Kurze
    Beschreibung (2 - 3 Sätze):
  3. c)
    Eine Öffentlichkeitsbeteiligung kann nicht
    erfolgen, weil: ☒ verwaltungsinterner Vorgang
    ☐ Gestaltungsspielraum ist nicht
    ausreichend ☐ Verfahrensverzögerung kann nicht
    akzeptiert werden
    ☐ Ressourcen stehen nicht
    zur Verfügung ☐ gesetzlicher
    Ausschließungsgrund
    ☐ Beteiligung hat bereits
    stattgefunden Erläuterung
    (optional):
  4. d)
    ☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht
    vorgeschlagen, weil

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet

Der Weg dieser Vorlage

Am 13. Februar 2026 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 4 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 05.03.2026 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf4 Beratungen
OBR 1
Sitzung 45 · 24.02.2026
TO I, TOP 65
Angenommen
Der Vorlage M 39 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Enthaltung:
FDP
Abstimmung im Original

Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FDP

Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport
Sitzung 42 · 26.02.2026
TO I, TOP 144
Angenommen
Der Vorlage M 39 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDFDPVoltLinkeAfDFRAKTIONStadtv. Bäppler-Wolf
Sonstige:
CDU (Votum im Haupt- und Finanzausschuss)BFF-BIG (Votum im Haupt- und Finanzausschuss)
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt; CDU (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Linke, AfD, FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) BFF-BIG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 45 · 03.03.2026
TO I, TOP 72
Angenommen
Der Vorlage M 39 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPBFF-BIGAfDVoltÖkoLinX-ELFFRAKTIONGartenparteiStadtv. YilmazStadtv. Bäppler-Wolf
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 47 · 05.03.2026
TO II, TOP 48
Angenommen
Der Vorlage M 39 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPBFF-BIGAfDVoltÖkoLinX-ELFFRAKTIONGartenparteiStadtv. YilmazStadtv. Bäppler-Wolf
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, Gartenpartei, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf

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