Sportfördermittel hier: Bauinvestitionen Turn- und Sportvereinigung Sachsenhausen 1857 jur. Person
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Vortrag des Magistrats vom 15.02.2016, M 39
Betreff: Sportfördermittel hier: Bauinvestitionen Turn- und Sportvereinigung Sachsenhausen 1857 jur. Person
- Es dient zur Kenntnis, dass die ursprünglich im Haushalt 2015/2016 als Investitionszuschuss an die Turn-und Sportgemeinschaft 1888 Nieder-Erlenbach e.V. für den Anbau von Gymnastik- und Boulderräumen an das Vereinsgebäude veranschlagten Mittel von 320.000,- € nicht für diese Maßnahme in Anspruch genommen werden, da der Verein von dem Vorhaben Abstand genommen hat.
- Es werden Mittel in Höhe von 189.442,- € für die Sanierung und Erweiterung des vereinseigenen Turnhallengebäudes der Turn- und Sportvereinigung Sachsenhausen 1857 bereitgestellt.
- Die Deckung erfolgt aus den ursprünglich für die Turn- und Sportgemeinschaft 1888 Nieder-Erlenbach e. V. im Investitionsprogramm 2015/2016 bereitgestellten Mitteln unter der Produktgruppe 21.16 (Sportförderung), Sachkonto 80781800, Projektdefinition 5.
- Die Bereitstellung der benötigten Mittel von 189.442,- € erfolgt per Sollveränderung. Die hierfür benötigte Projektdefinition mit der Bezeichnung "Zuschuss TSV Sachsenhausen 1857" wird nach Beschlussfassung neu durch die Stadtkämmerei angelegt.
- Es dient weiterhin zur Kenntnis, dass bei einer Abschreibungsdauer von 40 Jahren die sachlichen Folgekosten 4.736,05 € p. a. und auf Basis des aktuellen kalkulatorischen Zinssatzes die Kapitalkosten 3.552,04 € p. a. betragen. Mit der Maßnahme sind keine zusätzlichen personellen Folgekosten verbunden. Begründung: Die Turn- und Sportvereinigung Sachsenhausen 1857 hat im November 2015 für die Sanierung und Erweiterung ihres Turnhallengebäudes eine städtische Förderung beantragt. Das Gebäude ist über 100 Jahre alt und wurde zuletzt 1994 teilweise instandgesetzt. Durch den stetigen Mitgliederzuwachs sind die Raumkapazitäten für den Übungsbetrieb ausgeschöpft, der gestiegene Bedarf an Trainingsmöglichkeiten kann nicht mehr abgedeckt werden. Der Verein möchte daher zusätzliche Sport- und Funktionsräume schaffen und einen Teil der bereits bestehenden Räumlichkeiten grundlegend sanieren. So werden im Untergeschoss neue Umkleide- und Sanitärräume errichtet, im Erdgeschoss zwei Geräte- und ein Umkleideraum angebaut sowie die ehemalige Schankstube in einen Gymnastikraum umgebaut. Die frühere Hausmeisterwohnung im
- Obergeschoss wird ebenfalls zu einem Sportraum hergerichtet und darüber hinaus das Dachgeschoss ausgebaut und mit Gauben versehen, hier soll das neue Vereinsbüro entstehen. Die Gesamtkosten für dieses Projekt werden mit 573.288,- € veranschlagt. Hiervon sind nur Aufwendungen in Höhe von 473.606,- € zuwendungsfähig, da die anteilig auf den nicht für den Vereinssport genutzten Bereich des Gebäudes (Vereinsbüro) entfallenden Kosten der Maßnahmen in Höhe von 99.682,- € nicht berücksichtigt werden können. Nach den Sportförderrichtlinien ist eine Bezuschussung von bis zu 40% der zuwendungsfähigen Kosten möglich, wenn der Verein einen Jugendanteil von mehr als 30% hat und im Rahmen einer Einzelfallprüfung seine finanziellen Verhältnisse offenlegt. Die Turn- und Sportvereinigung Sachsenhausen 1857 hat aktuell 1.661 Mitglieder bei einem Jugendanteil von 49%. Die Einzelfallprüfung unter Zugrundelegung des eingereichten Zwischenabschlusses für 2015 hat ergeben, dass dem Verein neben den im Finanzplan für die Maßnahme eingesetzten Eigenmitteln von 200.000,- € keine weiteren Gelder für dieses Projekt zur Verfügung stehen. Der Verein muss daher zur Finanzierung des Bauvorhabens über die beantragte städtische Zuwendung hinaus noch ein Darlehen in Höhe von rd. 184.000,- € aufnehmen. Der städtische Zuschuss für die Maßnahme beläuft sich daher auf 189.442,- € (= 40% der zuwendungsfähigen Kosten von 473.606,- €). Bei dem Aufstellungsverfahren zum Haushalt 2015/2016 konnte nicht vorhergesehen werden, dass für diese Maßnahme dem Grunde und der Höhe nach ein Haushaltsansatz benötigt wird. Aufgrund der Notwendigkeit und Dringlichkeit der Maßnahme erfolgt die Bereitstellung der Fördermittel aus dem im Investitionsprogramm 2015/2016 enthaltenen Investitionszuschuss von 320.000,- € für den beabsichtigten Anbau von Sporträumen an das Vereinsgebäude der Turn- und Sportgemeinschaft Nieder-Erlenbach, da der Verein von dem Projekt inzwischen Abstand genommen hat. Der Magistrat unterstützt die Frankfurter Sportvereine bei größeren Sanierungs- und Instandsetzungs- sowie Erneuerungsmaßnahmen an ihren vereinseigenen Sportstätten auf Grundlage der Sportförderrichtlinien und stellt damit sicher, dass die Vereine einen reibungslosen Sportbetrieb ermöglichen können, um die Attraktivität für seine Mitglieder zu erhalten.Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 17.02.2016
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 15. Februar 2016 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 2 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 12.05.2016 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL