Bebauungsplan Nr. 834 - Südlich Rödelheimer Landstraße hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB
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Thema Stadtplanung verfolgenInhalt
Vortrag des Magistrats vom 08.02.2002, M 38
Betreff:
Bebauungsplan Nr. 834 - Südlich Rödelheimer Landstraße
hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB
Für das Gebiet zwischen Ludwig-Landmann-Straße, Rödelheimer Landstraße, Main-Weser-Bahn und der S-Bahn nach Rödelheim ist ein Bebauungsplan aufzustellen.
Der räumliche Geltungsbereich ergibt sich aus dem vorgelegten Lageplan vom 16.01.2002 zum Aufstellungsbeschluss.
Der Magistrat wird beauftragt, zusammen mit der ortsüblichen Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu veröffentlichen:
Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung
Ziel des Bebauungsplanes ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein modernes Gewerbe- und Dienstleistungsgebiet mit Büro- und Wohnstandorten zu schaffen.
Begründung
- Übersicht (nicht maßstäblich) 1. Ziel der Bebauungsplanung Mit dem Bebauungsplan soll die Grundlage für die Entwicklung eines modernen Gewerbe- und Dienstleistungsgebietes mit Büro- und Wohnstandorten geschaffen werden. Nach der Ansiedlung der Deutschen Börse mit Folgeeinrichtungen hierzu auf großen Teilen des Industriehofs und mit der Entwicklung des Geländes der City West zu einem Bürostandort mit Wohnanteilen erscheint es nur folgerichtig, auch das dazwischen liegende Quartier südlich der Rödelheimer Landstraße nicht mehr auf dem planungsrechtlichen Status eines Industriegebietes zu belassen. Die relativ günstige Lage zu S-Bahn (DB) und Straßenbahn, die Anbindung an das Fernstraßennetz über die Ludwig-Landmann-Straße sowie die Nähe zu städtischen Entwicklungsschwerpunkten Messe, Europaviertel und Rebstockgelände unterstützen eine solche Entwicklung. Unmittelbar nördlich entlang der Rödelheimer Landstraße grenzt eine Wohnbebauung an, die durch Bebauungsplan als Allgemeines Wohngebiet festgesetzt ist. Aufgrund dieser Nachbarschaft wären nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz industrielle Nutzungen nur eingeschränkt bzw. nur im südlichen Gebietsteil entlang der S-Bahn auf diesem Gelände zulässig. Das Gesamtgebiet wird seit Jahren durch Nutzungen geprägt, die teils in einem Gewerbegebiet, teils auch in einem Mischgebiet zulässig wären. 2. Planungsanlass Anlass für den Zeitpunkt dieser Überlegungen sind die Entwicklungsabsichten der Siemens AG auf deren Gelände in der östlichen Hälfte des Gesamtgebiets. Dieses Gelände wird durch die Zweigniederlassung Frankfurt der Firma Siemens belegt, die von hier aus Teile von Hessen, Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg und das Saarland in Angelegenheiten der Firma betreut. Die Aufgabe dieser Zweigniederlassung ist es, Produkte, Systeme und Anlagen sowie umfassende Dienstleistungen der einzelnen Siemens-Bereiche zu koordinieren und zu vermarkten. Zudem wurde in der Vergangenheit die Ausbildungszentrale aus der Rebstöcker Straße hier her verlagert. In einem ersten Bauabschnitt, der in Anlage 2 näher erläutert wird, sollen die derzeitigen Siemens-Nutzungen auf dem Werksgelände an einem neuen Standort zusammengefasst und um ein Event-Center erweitert werden. 3. Bestand Das Gebiet ist derzeit durch die Bebauungspläne Nr. 211, NW 3 a Nr. 1 und NW 23 d Nr. 1 als Industriegebiet festgesetzt. Das Nutzungsmaß in der östlichen Gebietshälfte (Geltungsbereich des Bebauungsplanes NW 23 d Nr. 1) ist im Plan nicht begrenzt; dort gilt insofern § 34 BauGB. Das Nutzungsmaß in der westlichen Gebietshälfte (Geltungsbereich der Bebauungspläne Nr. 211 und NW 3 a Nr. 1) ist mit einer Baumassenzahl von 9,0 begrenzt. Dies entspricht einer GFZ von ca. 2,6. Der östliche Teil ist zum größeren Teil von der Firma Siemens (ca. 10 ha) sowie von der Spedition Fermont (ca. 1 ha) genutzt. Kleinere Flächen im südlichen Teil gehören der Deutschen Bahn AG. Der westliche Teil, der im wesentlichen über die Rödelheimer Landstraße und die Morsestraße erschlossen wird, ist von sehr unterschiedlichen gewerblichen Betrieben genutzt und durch stark variierende Parzellengrößen gekennzeichnet. 4. Art der Nutzung (Planung) Das Gesamtgebiet soll überwiegend als Gewerbegebiet festgesetzt werden. Dabei sollen Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäude generell zugelassen werden. Im Zuge der weiteren planerischen Bearbeitung sind geeignete Standorte für Wohnen – vorzugsweise zur Arrondierung der "Wohninsel“ entlang der Rödelheimer Landstraße - sowie für eine Durchgrünung festzulegen. Den Intentionen der Stadtverordnetenversammlung zur beschlossenen Industriekarte folgend, wird eine Nutzung festgesetzt, die den neuesten Entwicklungen der Arbeitswelt entspricht. Der Verknüpfung von Entwicklung, Forschung und der Produktsteuerung modernster Produkte und deren Produktionsabläufen werden hierbei Rechnung getragen, um den Standort Frankfurt am Main im Wettbewerb um zeitgemäße Arbeitsplätze der IT-Branche Rechnung zu tragen. Dabei entsteht ein Gewerbegebiet gem. § 8 BauNVO, das dem Gedanken der modernen Arbeitswelt gerecht wird. Mit dieser Nutzungsfestsetzung werden für das Gebiet die Zielsetzungen der Industriekarte (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 11.07.1996 § 6498) teilweise an die Änderungen der Arbeitswelt angepasst. 5. Maß der Nutzung Mit der Entwicklung des Gebietes wird eine bauliche Verdichtung einhergehen. Die Bebauungspläne Nr. 211 und NW 3 a Nr. 1 lassen zwar bereits eine Baumassenzahl von 9,0 im westlichen Bereich zu, derartige Dichten werden aber durch die derzeit vorhandenen Nutzungen nicht erreicht. Beabsichtigt ist die Begrenzung des Nutzungsmaßes auf eine GFZ von 2,1 bezogen auf das derzeitige Bruttobauland. Bei der erforderlichen Ergänzung der inneren Erschließung für die vorgesehenen Nutzungen ergibt dies eine GFZ von ca. 2,6 bezogen auf die dann entstehenden Nettobaugrundstücke. 6. Verkehrserschließung Um die Rödelheimer Landstraße vom Verkehr durch die sich hier entwickelnden Nutzungen zu entlasten ist eine südlich dieser Straße verlaufende Erschließungsstraße vorgesehen, die in die Morsestraße mündet und nördlich des Nielsen Hauses (Ludwig-Landmann-Straße 405) mit einem halbseitigen Anschluss an die Ludwig-Landmann-Straße angebunden werden soll. Zusätzlich muss der Knotenpunkt Rödelheimer Landstraße / Ludwig-Landmann-Straße durch eine Abbiegespur ertüchtigt werden. Um in den Spitzenstunden bereits im Gebiet eine stärkere Entflechtung der Verkehrsströme in die verschiedenen Richtungen zu ermöglichen soll das Gebiet durch eine S-Bahnunter.querung an das Straßennetz der City-West angebunden werden. Die überörtliche Erschließung kann nur in der Zusammenschau der Baugebiete City-West, Rebstock und Europaviertel gelöst werden. Bereits jetzt ist absehbar, dass für einen Endausbau des Gebietes bei der dann zulässigen Verdichtung mit Prognosehorizont 2015 Verkehrsneuordnungen an Opel-Rondell und Solmsstraße erforderlich werden. Diese Neuordnungsmaßnahmen werden im wesentlichen bereits durch die Entwicklung der Baugebiete City-West, Rebstock-Gelände und Europaviertel erforderlich. Die Kosten hierfür müssen über noch abzuschließende städtebauliche Verträge anteilig den Anliegern zugeordnet werden.
- Erster Bauabschnitt der Firma Siemens AG Der Magistrat beabsichtigt, die Realisierung des in Anlage 2 dargestellten Bauvorhabens für eine Betriebsverlagerung und Umstrukturierung auf dem Gelände der Siemens AG als ersten Bauabschnitt zeitnah vorzusehen. Das Bauvorhaben fügt sich in das Bebauungskonzept für das Gesamtgebiet ein. 1. Nutzungen und Tätigkeitsfelder in der Zweigniederlassung (ZN) Siemens Rödelheim Siemens in Deutschland ist in sechs Vertriebsregionen aufgestellt. Die Siemens Zweigniederlassung (ZN) Frankfurt ist der wichtigste Standort der Region Mitte, die Teile von Hessen, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und das ganze Saarland umfasst. Die Aufgabe der Zweigniederlassung ist es, Produkte, Systeme und Anlagen sowie umfassende Dienstleistungen der einzelnen Siemens Bereiche zu vermarkten. Die ZN Frankfurt ist also kein Produktions- oder Entwicklungsstandort, sondern ein reiner Vertriebsstandort. Die Mitarbeiter der einzelnen Bereiche beraten zunächst ihre Kunden (unter anderem Großbanken, Adam Opel AG, Fraport, etc.). Als nächster Schritt erfolgt in enger Abstimmung mit dem Kunden die Planung, wobei auf den Erfahrungsschatz und die Personalkapazitäten zurückgegriffen werden kann, über die Siemens weltweit verfügt. Das Ergebnis dieser Arbeiten sind exakt auf die Kundenwünsche zugeschnittene Systeme und/oder Dienstleistungspakete, die diesem angeboten werden. Nach Vertragsabschluss werden diese installiert, in Betrieb gesetzt und dem Kunden übergeben. Siemens übernimmt abschließend die Wartungsarbeiten sowie sonstige Service-Leistungen für die gelieferten Systeme. Geschäftszahlen Mitarbeiter der Zweigniederlassung Frankfurt Die Siemens Zweigniederlassung Frankfurt beschäftigt zur Zeit 3.504 Mitarbeiter (im Vorjahr 3.540). Die meisten davon – circa 2.500 – sind auf dem Areal der Rödelheimer Landstraße 5-9 tätig. Der Auftragseingang lag zum 30.09.2001 bei 1,12 Mrd. Euro (+ 15 Prozent gegenüber Vorjahr), der Umsatz bei 1,07 Mrd. Euro (+ 4 Prozent gegenüber Vorjahr). Die Hauptleistungsträger sind das Arbeitsgebiet Information and Communications (72 % beim AE, 68 % beim Umsatz) gefolgt von Automation and Control (22,4 % beim AE, 25 % beim Umsatz). 62 Prozent der Mitarbeiter sind bei Information and Communications beschäftigt. Auszubildende Die Ausbildungszentrale ist von der Rebstöcker Straße in Bau 7 der Rödelheimer Landstraße verlegt worden. Von den 326 gewerblich-technischen Azubis werden 58 als Fachinformatiker Systemintegration und 88 als IT-Systemelektroniker ausgebildet. Von den 56 Frankfurter kaufmännischen Azubis streben 19 den Abschluss als Dipl.-Betriebswirt (BA) und 2 den Abschluss als Bachelor of International Management an. Einzelbeispiele für die Leistungen der einzelnen Bereiche im letzten Geschäftsjahr, die in der ZN Frankfurt angesiedelt sind: · Power Transmission and Distribution (PTD): Hier geht es um den Ausbau der Energienetze in Frankfurt, die den angemeldeten Strombedarf der neuen Data Center abdecken sollen. · Automation and Drives (A & D): Hier war die Fertigstellung der Montagehalle Lean field bei der Adam Opel AG in Rüsselsheim ein Schwerpunkt. · Industrial Solutions and Services ( I & S): Hier wurde das Parkierungssystem des Frankfurter Airport, Terminal 1 und 2, erneuert und eurofähig gemacht. · Information and Communication Networks (ICN): Hier gab es die Lieferung von wichtigen Netz-Komponenten für das Start Amadeus Projekt, dies ist das größte Reisebüroreservierungssystem in Deutschland, an das 16.000 Reisebüros angeschlossen sind. · Siemens Business Services (SBS): Übernahme des kompletten Telekommunikationsbetriebes der Deutschen Bank AG. Im September wurde der 76.000 Nutzer.anschluss in Betrieb genommen. · Siemens VDO Automotive AG: Hier war es insbesondere das Infotainmentsystem für die Adam Opel AG, das für einen relativ hohen Umsatz sorgte. Es handelt sich um Anzeige-, Radio- und Navigationssysteme. · Medical Solutions (MED): Das Zentrum der Radiologie an der Uniklinik Frankfurt hat einen neuen Kernspintomographen, der insbesondere bei der Herzbildgebung eingesetzt werden soll, beauftragt. Die ersten Mehrzeilencomputergraphen wurden erfolgreich in Frankfurt und Gießen in Betrieb genommen und sind sehr erfolgreich in der Präventivdiagnostik an Herzen, Lunge und Darm. 2. Erster Bauabschnitt Im ersten Bauabschnitt sollen im wesentlichen die Siemens-Nutzungen auf dem östlichen Geländeteil in den westlichen Teil verlagert werden und dort in optimierter Nutzungszuordnung konzentriert werden. Die in den nachfolgenden Darstellungen gekennzeichneten Gebäude sollen abgebrochen werden und durch die ebenfalls gekennzeichneten Neubauten ersetzt werden. Insgesamt werden für den ersten Bauabschnitt ca. 75.700 qm Bruttogeschossfläche beseitigt und im Neubau ca. 70.400 neu geschaffen. Als neue Nutzung soll ein "Event-Center“ im südöstlichen Quadranten des ersten Bauabschnittes geschaffen werden, das u.a. Einzelhandelsflächen, Konferenz- und Veranstaltungsräume sowie Gastronomische Einrichtungen aufnehmen soll (winkelförmiger 2-geschossiger Baukörper mit 6-geschossigem Gebäude auf ovalem Grundriss). Dieses Event-Center soll an diesem künftigen Dienstleistungsstandort eine ideelle Mitte mit Treffpunktfunktion darstellen und all jene Nutzungen aufnehmen, die das Gebiet von einer monostrukturierten Bürostadt abheben. Die Flächenbilanz für den ersten Bauabschnitt lässt sich wie folgt darstellen: Nutzung Siemens Bestand 1. Bauabschnitt Event-Center qm BGF qm BGF qm BGF Büro 51 400 60 400 Lager / Archiv 19 200 1 000 Einzelhandel 600 2 500 Konferenz / Veranstaltungen 600 3 000 Gastronomie 3 200 3 500 Service 700 Wohnen in Teilbereichen Gesamt 75 700 60 400 10 000 Stellplätze in Tiefgaragen 229 1 230 Oberirdische Stellplätze 1 116 100 Gesamt 1 345 1 330 Die drei beigefügten Abbildungen (siehe S. 7 - 9) zeigen: 1. Lageplan: In hellem Grau sind die abzubrechenden Gebäude im östlichen Geländeteil sowie ein winkelförmiger Bau im Norden an der Ecke Rödelheimer Landstraße / Birkenweg dargestellt. In dunklem Grau sind die vier neuen Baublocks mit dem Event-Center im südöstlichen Quadranten hervorgehoben. 2. Ansichten: In dunklem Grau ist die Nordansicht des ersten Bauabschnittes (Ansicht von der Rödelheimer Landstraße her) und die Südansicht (mit dem "Event-Center“ rechts) dargestellt. In hellem Grau sind die weiteren projektierten Bauabschnitte von Siemens angedeutet. 3. Schnitt: Der Schnitt verläuft durch den östlichen Teil des ersten Bauabschnittes in Nord-Süd-Richtung mit Blick nach Westen und zeigt von rechts die vorhandene Wohnbebauung nördlich der Rödelheimer Landstraße, die Rödelheimer Landstraße mit dem Baumbestand, die sich nach Süden hin höherstaffelnde Neubebauung, die mit 5 geschossen an der Rödelheimer Landstraße beginnt, die geplante südliche parallele Erschließungsstraße mit Baumpflanzungen, sowie das "Event-Center“ mit zweigeschossigem Sockel und sechsgeschossigem Ovalbau.
- Städtebaulicher Vertrag Für die weiteren Bauabschnitte auf dem Gelände der Firma Siemens, das mit etwa 11 ha die Hälfte des Gesamtgeländes umfasst, soll ein städtebaulicher Vertrag abgeschlossen werden, in dem die von der Firma Siemens anteilig zu tragenden Aufwendungen für eine Verbesserung der Verkehrserschließung und die Verlagerung von Siemens-Betrieben nach Frankfurt am Main zu regeln sind. Anlage 1 (ca. 2502 KB)Nebenvorlage: Antrag vom 14.03.2002, NR 562 Antrag vom 05.04.2002, NR 581 Antrag vom 10.04.2002, NR 588
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 8. Februar 2002Sie sind hierMM 38Bebauungsplan Nr. 834 - Südlich Rödelheimer Landstraße hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGBMagistratsvortrag
- 14. März 2002NRNR 562Für die neue .Siemensstadt. sind frühzeitig auch die Wohnungen zu planen und nicht nur die BürogebäudeSTVV-Antrag · GRÜNE
- 5. April 2002NRNR 581Für die neue .Siemensstadt. sind frühzeitig auch die Wohnungen zu planen und nicht nur die BürogebäudeSTVV-Antrag · GRÜNE
- 10. April 2002NRNR 588Bebauungsplan Nr. 834 südlich Rödelheimer LandstraßeSTVV-Antrag · SPD
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Beratungsverlauf8 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und REP
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Zu a): CDU, SPD, FDP, FAG und REP; GRÜNE (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (4 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. a) Der Vorlage M 38 wird unter Berücksichtigung der Beschlussfassung zu den Vorlagen NR 581 und NR 588 zugestimmt. b) Es dient zur Kenntnis, dass Stadtverordneter Rust gemäß § 25 HGO an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass die Vorlage NR 562 durch die Vorlage NR 581 ersetzt wird. 3. Der Vorlage NR 581 wird unter Berücksichtigung der Beschlussfassung zur Vorlage NR 588 zugestimmt. 4. Der Vorlage NR 588 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. zu a): CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen REP (= Annahme) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und REP zu 3. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen REP (= Ablehnung) zu 4. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen REP (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: PDS und BFF (M 38 = Annahme unter Berücksichtigung NR 581 und NR 588, NR 581 = Annahme unter Berücksichtigung NR 588, NR 588 = Annahme)
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (4 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Der Vorlage M 38 wird unter Berücksichtigung der Beschlussfassung zu den Vorlagen NR 581 und NR 588 zugestimmt. 2. Es dient zur Kenntnis, dass die Vorlage NR 562 durch die Vorlage NR 581 ersetzt wird. 3. Der Vorlage NR 581 wird unter Berücksichtigung der Beschlussfassung zur Vorlage NR 588 zugestimmt. 4. Der Vorlage NR 588 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP (M38 = Annahme, NR 581 und NR 588 = Ablehnung) PDS, BFF und E.L. (M 38 = Annahme unter Berücksichtigung NR 581 und NR 588, NR 581 = Annahme unter Berücksichtigung NR 588, NR 588 = Annahme)
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (4 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. a) Der Vorlage M 38 wird unter Berücksichtigung der Beschlussfassung zu den Vorlagen NR 581 und NR 588 zugestimmt. b) Es dient zur Kenntnis, dass Stadtverordneter Rust gemäß § 25 HGO an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen hat. 2. a) Es dient zur Kenntnis, dass die Vorlage NR 562 durch die Vorlage NR 581 ersetzt wird. b) Es dient zur Kenntnis, dass Stadtverordneter Rust gemäß § 25 HGO an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen hat. 3. a) Der Vorlage NR 581 wird unter Berücksichtigung der Beschlussfassung zur Vorlage NR 588 zugestimmt. b) Es dient zur Kenntnis, dass Stadtverordneter Rust gemäß § 25 HGO an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen hat. 4. a) Der Vorlage NR 588 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. b) Es dient zur Kenntnis, dass Stadtverordneter Rust gemäß § 25 HGO an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen hat.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. a) CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG, PDS, BFF und E.L. gegen REP (= Annahme) und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 2. a) CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG zu 3. a) CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG, PDS, BFF und E.L. gegen REP und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 4. a) CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG, PDS, BFF und E.L. gegen REP und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)