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Bürgerbegehren zum Erhalt der Galopprennbahn in Frankfurt am Main

Vorlagentyp: M
102 Wochen bis zur Antwort13 Stationen im Verfahren3 SitzungenAngenommen
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Inhalt

Vortrag des Magistrats vom 06.02.2015, M 31

Betreff: Bürgerbegehren zum Erhalt der Galopprennbahn in Frankfurt am Main Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 16.10.2014, § 5164 (M 147) Auf Antrag des Magistrats vom 11.02.2015

  1. Der Antrag auf Durchführung eines Bürgerentscheids zur Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan Nr. 916 "DFB-Akademie - Südlich Niederräder Landstraße" wird zugelassen.
  2. Der Abstimmungstag wird auf den
  3. Juni 2015 festgelegt.
  4. Dem Text der in der Anlage beigefügten Bekanntmachung gemäß § 55 Hessisches Kommunalwahlgesetz (KWG) in der gültigen Fassung wird zugestimmt.
  5. Es dient zur Kenntnis, dass für die Durchführung des Bürgerentscheides Kosten entstehen, die im Doppelhaushalt 2015/2016 nicht eingeplant sind und sich voraussichtlich auf rund 1 Millionen Euro belaufen werden. Die Mittel können in der notwendigen Höhe auch ohne ausreichenden Ansatz bereitgestellt werden. Die Finanzierung erfolgt in Anwendung der Budgetierungsregeln in der Produktgruppe 10.01 (Wahlen) aus allgemeinen Haushaltsmitteln. Begründung: zu 1.) Am
  6. Dezember 2014 wurde beim Magistrat ein Bürgerbegehren zur Aufhebung des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 16.10.2014 über die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 916 -"DFB-Akademie - südlich Niederräder Landstraße" und somit den Erhalt der Galopprennbahn in Frankfurt am Main eingereicht. Nach § 8b Abs. 3 Satz 3 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) muss ein Antrag auf Zulassung eines Bürgerentscheides von mindestens 3 Prozent der bei der letzten Gemeindewahl Wahlberechtigten unterzeichnet sein. Gemäß der Kommunalwahl 2011 sind dies 13.604 Wahlberechtigte. Die Prüfung der Unterstützungsunterschriften durch das Bürgeramt, Statistik und Wahlen ergab folgendes Ergebnis: Von den insgesamt 18.884 eingereichten Unterschriften waren 13.715 Unterzeichnerinnen und Unterzeichner zum Datum ihrer Unterschriftsleistung zur Gemeindewahl in Frankfurt am Main wahlberechtigt. In 5.169 Fällen konnte das Wahlrecht nicht bestätigt werden. Das von der HGO geforderte Quorum wurde somit erreicht. Rechtlich ist dieses Bürgerbegehren als kassatorisches Bürgerbegehren zu qualifizieren, da die Aufhebung eines Stadtverordnetenbeschlusses gefordert wird. Die erforderliche Acht-Wochen-Frist des § 8b Abs. 3 Satz 1 HGO wurde eingehalten. Es liegt auch kein Ausschlussgrund gem. § 8b Abs. 2 Nr. 5a HGO vor, da sich das Bürgerbegehren nur gegen einen Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes richtet und dieser gerade nicht von § 8b Abs. 2 Nr. 5a HGO erfasst wird. Daher sind auch hier die Anforderungen an ein Bürgerbegehren erfüllt. zu 2.) Gemäß § 55 Abs. 1 Satz 3 KWG ist der Bürgerentscheid spätestens innerhalb von sechs Monaten nach der Entscheidung der Gemeindevertretung über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens durchzuführen. Um eine reibungslose und ordnungsgemäße Durchführung des Bürgerentscheids sicherzustellen, ist eine sorgfältige logistische Vorbereitung notwendig. So müssen unter anderem 377 Wahllokale in mehr als 200 Gebäuden angemietet und hergerichtet sowie über 4.000 Personen als Wahlvorstände rekrutiert und geschult werden. Gleichzeitig muss das Wählerverzeichnis noch aus dem aktuellen Einwohnermeldeverfahren, welches ab Mitte Mai durch ein neues Verfahren abgelöst wird, generiert werden. Nur auf diese Weise ist die vollständige Kompatibilität von Wahl- und Einwohnermeldeverfahren und die reibungslose Überleitung der Daten sichergestellt. Unter Berücksichtigung der wahlrechtlichen Bestimmungen und der daraus resultierenden Fristen ist daher der
  7. Juni 2015 als Tag der Abstimmung vorgesehen. zu 3.) Gemäß § 77 Kommunalwahlordnung (KWO) hat die Bekanntmachung der Abstimmung durch den Magistrat unverzüglich nach der Bestimmung des Abstimmungstags durch die Stadtverordnetenversammlung zu erfolgen. Die Bekanntmachung hat gem. § 55 Abs. 2 KWG zu enthalten: 1. den Tag des Bürgerentscheids, 2. den Text der zu entscheidenden Frage, 3. eine Erläuterung des Gemeindevorstands, die kurz und sachlich sowohl die Begründung der Antragsteller als auch die von den Gemeindeorganen vertretene Auffassung über den Gegenstand des Bürgerentscheids darlegen soll. (Die Texte zu § 55 Abs. 2 Nr. 2 KWG, Text der zu entscheidenden Frage und zu § 55 Abs. 2 Nr. 3 KWG, Begründung der Antragsteller wurden gemäß Leitfaden Bürgerbegehren und Bürgerentscheid, Ausgabe 2012, Herausgegeben von Wolfgang Hannappel, Ministerialdirigent a.D., Landeswahlleiter Hessen a.D. und Rolf Meireis, Leitender Ministerialrat, Stellv. Landeswahlleiter Hessen a.D., Randnummern 65, 74 im Wortlaut dem Bürgerbegehren entnommen und den Antragstellern zur Kenntnis gegeben). Zu 4.) Zu den genauen Kosten eines Bürgerentscheids liegen noch keine Erfahrungen vor. Der Magistrat erwartet jedoch, dass Kosten in ähnlicher Höhe wie bei einer OB-Wahl anfallen werden. Dies sind rund 1 Millionen Euro. Die Finanzierung erfolgt in Anwendung der Budgetierungsregeln in der Produktgruppe 10.01 (Wahlen) aus allgemeinen Haushaltsmitteln. Anlage _Bekanntmachung (ca. 14 KB)Nebenvorlage: Antrag vom 12.02.2015, NR 1137

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 29. Juli 2013BB 379Luxuriöse Passivbauweise für Schulneubauten - Veraltete Pavillonanlagen für die WöhlerschuleMagistratsbericht
  2. 11. September 2013OFOF 680/9Haushalt 2014 Produktbereich: 20 Bildung Produktgruppe: 20.01 Schulbetriebsmanagement/päd. Aufgaben Schulpavillons an der WöhlerschuleOrtsbeiratsantrag · SPD
  3. 11. September 2013OFOF 667/9Haushaltsantrag 2014 Produktbereich: 20 Bildung Produktgruppe: 20.01 Schulbetriebsmanagement/päd. Aufgaben Schulpavillonprogramm an GymnasienOrtsbeiratsantrag · SPD
  4. 26. September 2013OFOF 681/9Haushalt 2014 Produktbereich: 20 Bildung Produktgruppe 20.01 Schulbetriebsmanagement/pädag. Aufgaben Maßnahme: 5.006667 Ankauf von Pavillonanlagen Pavillonanlage WöhlerschuleOrtsbeiratsantrag · CDU, FREIE_WÄHLER, FDP
  5. 26. September 2013EAEA 225Produktbereich: 20 Bildung Produktgruppe: 20.01 Schulbetriebsmanagement/pädag. Aufgaben Schulpavillons an der WöhlerschuleEtatanregung
  6. 6. Dezember 2013STST 1661Prioritätensetzung bei Mitteleinsatz für die SchulcontainerStellungnahme
  7. 3. März 2014STST 327Schulpavillons an der WöhlerschuleStellungnahme
  8. 6. Februar 2015Sie sind hier
    MM 31Bürgerbegehren zum Erhalt der Galopprennbahn in Frankfurt am Main
    Magistratsvortrag
  9. 12. Februar 2015NRNR 1137BürgerbegehrenSTVV-Antrag · RÖMER
  10. 5. März 2015OFOF 896/9Aufstellung der neuen Containeranlage an der WöhlerschuleOrtsbeiratsantrag · CDU
  11. 15. März 2015OFOF 899/9Container WöhlerschuleOrtsbeiratsantrag · SPD
  12. 19. März 2015OMOM 4001Aufstellung der neuen Containeranlage an der WöhlerschuleDirektanregung
  13. 10. Juli 2015Antwort des Magistrats · nach 102 WochenSTST 1010Aufstellung der neuen Containeranlage an der WöhlerschuleStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf3 Beratungen
Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit
Sitzung 37 · 23.02.2015
TO I, TOP 24
Angenommen
1. Der Vorlage M 31 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1137 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUGrüneSPD
Ablehnung:
LinkeFDP
Sonstige:
Freie Wähler (M 31 = Ziffern 1., 2. und 4. Annahme, Ziffer 3. Ablehnung, NR 1137 = Annahme)Römer (M 31 = Annahme im Rahmen NR 1137, NR 1137 = Annahme)ÖkoLinX-ARL (M 31 = Annahme im Rahmen NR 1137, NR 1137 = Annahme)Piraten (M 31 und NR 1137 = Annahme)
zu 2)
Zustimmung:
CDUGrüneSPD
Ablehnung:
LinkeFDP
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE und SPD gegen LINKE. und FDP (= Annahme im Rahmen NR 1137) zu 2. CDU, GRÜNE und SPD gegen LINKE. und FDP (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FREIE WÄHLER (M 31 = Ziffern 1., 2. und 4. Annahme, Ziffer 3. Ablehnung, NR 1137 = Annahme) RÖMER und ÖkoLinX-ARL (M 31 = Annahme im Rahmen NR 1137, NR 1137 = Annahme) Piraten (M 31 und NR 1137 = Annahme)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 38 · 24.02.2015
TO II, TOP 20
Angenommen
1. Der Vorlage M 31 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1137 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1 / Ziffer 1., 2. und 4)
Zustimmung:
CDUGrüneSPDFreie Wähler
Ablehnung:
LinkeFDPRömer
zu 1 / Ziffer 3)
Zustimmung:
CDUGrüneSPD
Ablehnung:
LinkeFDPRömerFreie Wähler
zu 2)
Zustimmung:
CDUGrüneSPD
Ablehnung:
LinkeFDPFreie WählerRömer
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. Ziffern 1., 2. und 4.: CDU, GRÜNE, SPD und FREIE WÄHLER gegen LINKE. und FDP und RÖMER (= Annahme im Rahmen NR 1137) Ziffer 3.: CDU, GRÜNE und SPD gegen LINKE. und FDP und RÖMER (= Annahme im Rahmen NR 1137) sowie FREIE WÄHLER (= Ablehnung) zu 2. CDU, GRÜNE und SPD gegen LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 39 · 26.02.2015
TO II, TOP 48
Angenommen
1. Der Vorlage M 31 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1137 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1 / Ziffer 1., 2. und 4)
Zustimmung:
CDUGrüneSPDFreie WählerPiraten
Ablehnung:
LinkeFDPRömerÖkoLinX-ARL
zu 1 / Ziffer 3)
Zustimmung:
CDUGrüneSPDPiraten
Ablehnung:
LinkeFDPRömerÖkoLinX-ARLFreie Wähler
zu 2)
Zustimmung:
CDUGrüneSPD
Ablehnung:
LinkeFDPFreie WählerRömerPiratenÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. Ziffern 1., 2. und 4.: CDU, GRÜNE, SPD, FREIE WÄHLER und Piraten gegen LINKE., FDP, RÖMER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme im Rahmen NR 1137) Ziffer 3.: CDU, GRÜNE, SPD und Piraten gegen LINKE., FDP, RÖMER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme im Rahmen NR 1137) sowie FREIE WÄHLER (= Ablehnung) zu 2. CDU, GRÜNE und SPD gegen LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, RÖMER, Piraten und ÖkoLinX-ARL (= Annahme)

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