Bürgerbegehren
Vorlagentyp: NR RÖMER
Begründung
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschliessen:
- Der Vorlage M 31 wird zugestimmt;
- In der der M 31 beigefügte Bekanntmachung (Anl.) wird die Überschrift unter 3 b) wie folgt geändert: "Der Magistrat und die Mehrheit der Stadtverordnetenversammlung vertreten zum Bürgerbegehren folgende Auffassung: ....". Begründung: Der Magistrat legt mit der Vorlage M 31 eine Bekanntmachung zur Erläuterung vor. Unter 3 a) wird dabei die Begründung des Bürgerbegehrens dargelegt. Unter 3 b) führt der Magistrat die aktuelle Beschlusslage aus. Letzterer Absatz ist wie folgt übertitelt: "Der Magistrat und die Stadtverordnetenversammlung vertreten zum Bürgerbegehren folgende Auffassung". Diese Überschrift kann beim Leser den Eindruck erwecken, dass die Stadtverordnetenversammlung - d.h. sämtliche Stadtverordnete - die in der Bekanntmachung angeführte Auffassung vertreten. Dies ist jedoch unzutreffend. Wie die entsprechenden Protokolle ausweisen, wurde der Vorlage M 147 (im Rahmen der Vorlage NR 1041) sich von CDU, GRÜNE und einem FDP-Stadtverordneten zugestimmt, die SPD, LINKE. und ELF-Piraten stimmten der Vorlage M 147 mit weiteren Massgaben zu. 3 FDP-Stadtverordnete, die FREIEN WÄHLER, RÖMER und ÖkoLinX-ARL votierten mit Ablehnung. Somit vertritt die Stadtverordnetenversammlung in der Frage, die Gegenstand des Bürgerentscheids ist, keine einheitliche Auffassung. Die vom Magistrat gewählte Formulierung ("Der Magistrat und die Stadtverordnetenversammlung vertreten zum Bürgerbegehren folgende Auffassung") ist daher insoweit irreführend. Sie soll daher wie vorgeschlagen abgeändert, um die tatsächliche Beschlusslage zu verdeutlichen.