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Aufstellung der neuen Containeranlage an der Wöhlerschule

Vorlagentyp: OF CDU

Begründung

Containeranlage an der Wöhlerschule Vorgang: ST 327/14; ST 1661/13; EA 225/13 OBR 9 Bei einem am 27.02.2015 durchgeführten Besuch der Wöhlerschule durch Herrn Oberbürgermeisters Feldmann im Beisein von Mitgliedern des Ortsbeirats 9 wurde auch die vorhandene völlig unzulängliche Containeranlage besichtigt, die seit Jahren Gegenstand von Beschwerden sowie Anträgen des Ortsbeirats 9 ist. Nach Angaben der anwesenden Mitglieder des Schulelternbeirats ist die Aufstellung der dringend erforderlichen neuen Container auf dem Schulgelände für das Frühjahr 2015 zugesagt worden. Der im Termin anwesende Vertreter des Stadtschulamtes bestätigte, dass die Aufstellung neuer Container vorgesehen sei. Die dafür auf dem Schulgelände vorgesehene Örtlichkeit liege jedoch im Landschaftsschutzgebiet. Für die Erteilung der für die Aufstellung der Container notwendigen landschaftsschutzrechtlichen Genehmigung sei aber das Regierungspräsidium Darmstadt zuständig. Sinngemäß erklärte der Vertreter des Stadtschulamtes weiter, das Regierungspräsidium führe nur einmal jährlich Gespräche über die im Stadtgebiet beantragten oder erwünschten Ausnahmegenehmigungen von der Landschaftsschutzverordnung mit Vertretern der Stadt Frankfurt. Wegen der für den 21. Juni 2015 vorgesehenen Abstimmung über das Bürgerbegehren zum Erhalt der Galopprennbahn (vgl. M 31/2015) und die damit verbundenen Entscheidungsoptionen bzgl. Ausnahmen von der Landschaftsschutzverordnung würden derzeit vom Regierungspräsidium Darmstadt keine Gespräche über die Erteilung von landschaftsschutzrechtlichen Ausnahmegenehmigungen geführt bzw. Gesprächstermine angesetzt. Darüber zeigten sich sowohl die Vertreter der Wöhlerschule und des Schulelternbeirats, als auch der Oberbürgermeister verwundert. Der Magistrat wird daher um Auskunft gebeten,

  1. ob die im Rahmen des oben beschriebenen Ortstermins gemachten Angaben des Stadtschulamtes zutreffen;
  2. wann die besagte Genehmigung der Aufstellung der Container beim Regierungspräsidium beantragt wurde;
  3. weshalb der Gesprächstermin erforderlich ist und wie und wann die Auskunft des Regierungspräsidiums erteilt wurde, dass nur ein Gespräch pro Jahr für alle im Stadtgebiet Frankfurt am Main anstehenden Ausnahmegenehmigungen mit der Stadt geführt würden, und nunmehr erst der Ausgang des o.g. Bürgerbegehrens abgewartet werden müsse;
  4. falls tatsächlich das Regierungspräsidium Darmstadt eine derartige Verknüpfung herstellt, nachdrücklich schriftlich dort eine vorzeitige gesonderte Entscheidung für die Aufstellung der Container auf dem Gelände der Wöhlerschule wegen der besonderen Dringlichkeit - auch die Schulleitung muss für das neue Schuljahr planen können - zu fordern und dem Ortsbeirat darüber zu berichten.
  5. dem Ortsbeirat mitzuteilen, welche Schritte im Einzelnen bisher von der Stadt Frankfurt am Main eingeleitet wurden, um dem räumlichen Engpass der Wöhlerschule im Dornbusch abzuhelfen.