Aufstellung der neuen Containeranlage an der Wöhlerschule
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Anregung an den Magistrat vom 19.03.2015, OM 4001 entstanden aus Vorlage: OF 896/9 vom 05.03.2015
Betreff: Aufstellung der neuen Containeranlage an der Wöhlerschule Vorgang: EA 225/13 OBR 9; ST 1661/13; ST 327/14; M 31/15 Bei einem am 27.02.2015 durchgeführten Besuch der Wöhlerschule durch Herrn Oberbürgermeister Feldmann, im Beisein von Mitgliedern des Ortsbeirats 9, wurde auch die vorhandene, völlig unzulängliche Containeranlage besichtigt, die seit Jahren Gegenstand von Beschwerden sowie Anträgen des Ortsbeirats 9 ist. Nach Angaben der anwesenden Mitglieder des Schulelternbeirats ist die Aufstellung der dringend erforderlichen neuen Container auf dem Schulgelände für das Frühjahr 2015 zugesagt worden. Der beim Ortstermin anwesende Vertreter des Stadtschulamtes bestätigte, dass die Aufstellung neuer Container vorgesehen sei. Die dafür auf dem Schulgelände vorgesehene Örtlichkeit liege jedoch im Landschaftsschutzgebiet. Für die Erteilung der für die Aufstellung der Container notwendigen landschaftsschutzrechtlichen Genehmigung sei aber das Regierungspräsidium Darmstadt zuständig. Sinngemäß erklärte der Vertreter des Stadtschulamtes weiter, das Regierungspräsidium führe nur einmal jährlich Gespräche über die im Stadtgebiet beantragten oder erwünschten Ausnahmegenehmigungen von der Landschaftsschutzverordnung mit Vertretern der Stadt Frankfurt. Wegen der für den 21.06.2015 vorgesehenen Abstimmung über das Bürgerbegehren zum Erhalt der Galopprennbahn (vergleiche Vorlage M 31) und die damit verbundenen Entscheidungsoptionen bezüglich Ausnahmen von der Landschaftsschutzverordnung würden derzeit vom Regierungspräsidium Darmstadt keine Gespräche über die Erteilung von landschaftsschutzrechtlichen Ausnahmegenehmigungen geführt beziehungsweise Gesprächstermine angesetzt. Darüber zeigten sich sowohl die Vertreter der Wöhlerschule, des Schulelternbeirats als auch der Oberbürgermeister verwundert.
- Der Magistrat wird daher um Auskunft gebeten,
- a)ob die im Rahmen des oben beschriebenen Ortstermins gemachten Angaben des Stadtschulamtes zutreffen;
- b)weshalb der Gesprächstermin erforderlich ist beziehungsweise wie und wann die Auskunft des Regierungspräsidiums erteilt wurde, dass nur ein Gespräch pro Jahr für alle im Stadtgebiet Frankfurt am Main anstehenden Ausnahmegenehmigungen mit der Stadt geführt würde und nunmehr erst der Ausgang des oben genannten Bürgerbegehrens abgewartet werden müsse;
- c)welche Schritte im Einzelnen bisher - und insbesondere seit dem 27.02.2015 - von der Stadt Frankfurt am Main eingeleitet wurden, um dem räumlichen Engpass der Wöhlerschule im Dornbusch abzuhelfen.
- Der Magistrat wird aufgefordert, schnellstmöglich die notwendigen Genehmigungen für die Aufstellung der neuen Containeranlage auf dem Gelände der Wöhlerschule zu erwirken beziehungsweise zu erteilen und eine Aufstellung der neuen Container bis spätestens zu Beginn des neuen Schuljahres im September 2015 sicherzustellen beziehungsweise vorzunehmen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats
Der Weg dieser Vorlage
Am 19. März 2015 richtete der Ortsbeirat diese Direktanregung an den Magistrat. Der Magistrat antwortete am 10. Juli 2015 mit der Stellungnahme ST 1010. Zwischen Einbringung und Antwort vergingen rund 16 Wochen.