Sportanlage Berkersheimer Weg - Grunderneuerung des Tennenspielfeldes und Anlegung eines Rasen-Kleinspielfeldes - hier: Bau- und Finanzierungsvorlage
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Vortrag des Magistrats vom 16.12.2005, M 265
Betreff: Sportanlage Berkersheimer Weg - Grunderneuerung des Tennenspielfeldes und Anlegung eines Rasen-Kleinspielfeldes - hier: Bau- und Finanzierungsvorlage Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 27.01.2005, § 8577 (M 223)
- Der Grunderneuerung des Tennenspielfeldes mit der Anlegung eines Rasen-Kleinspielfeldes auf der Sportanlage Berkersheimer Weg wird entsprechend der vorgelegten Kostenberechnung zugestimmt. Die Kostenberechnung schließt mit 340.000,00 € netto ( 394.400,00 € brutto ) ab. Die städtischerseits erforderlichen Mittel in Höhe von 340.000,00 € netto werden bewilligt.
- Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm 2005-2006 - Sanierungsmaßnahmen von städtischen ungedeckten Sportstätten - mit 340.000,00 € netto unter der Produktgruppe 21.15 (Ungedeckte Sportstätten und Sportstättenvergabe) enthalten. Ein erster Mittelabfluss wird in 2005 mit 80.000,00 € unterstellt, die Maßnahme wird in 2006 abgeschlossen sein. Einzugehende Verpflichtungen und zu leistende Zahlungen sind im Vermögenshaushalt bei Der Produktgruppe 21.15 nachzuweisen. Die Verbuchung der gesetzlichen Mehrwertsteuer ist auf dem entsprechenden Steuerkonto vorzunehmen.
- Es dient zur Kenntnis, dass mit jährlichen Kapitalkosten von 35.700,00 € (5 Abschreibung = 17.000,00 € und 5,5% kalkulatorische Zinsen = 18.700,00 € ) zu rechnen ist. Es dient weiter zur Kenntnis, dass mit der Maßnahme keine zusätzlichen sachlichen und personellen Folgekosten verbunden sind. Begründung: A. Zielsetzung Auf der Sportanlage Berkersheimer Weg führt der FV 09 Eschersheim mit insgesamt 409 Mitgliedern, davon 204 Kinder und Jugendliche seinen gesamten Übungs- und Wettkampfbetrieb durch. Auch die benachbarten Schulen und Kindertagesstätten nutzen diese Sportanlage täglich für ihren Sportbetrieb. Durch die sehr starke Inanspruchnahme ist der Felsensandplatz abgespielt, zumal die Bespielbarkeit in den letzten Jahren nur durch das Auffüllen der Unebenheiten mit Felsensandmaterial möglich war. Nach eingehender Prüfung der städtischen Fachämter wurde festgestellt, dass eine Grunderneuerung des Spielfeldes dringend erforderlich ist, da die Oberfläche nicht mehr die Voraussetzungen für eine regulären Punktspiel- und Trainingsbetrieb erfüllt. Die Sportfläche ist zonal uneben, nach Niederschlägen kommt es sehr oft zu Staunässe und die Abtrockenzeit des Platzes ist zu lang. Aus sportfachlicher Sicht ist die Umwandlung des Felsensandplatzes in einen Tennenplatz erforderlich, zumal das Felsensandmaterial seit 2005 auch nicht mehr lieferbar ist. Da das Spielfeld über keine Beregnungsanlage verfügt, erfolgt bei der Grunderneuerung des Tennenspielfeldes auch der Einbau einer automatisch gesteuerten Beregnungsanlage mit 3 Vollkreis- und 12 Halbkreisregnern. Im Zuge der Grundsanierung des Felsensandplatzes können die anfallenden Erdmassen auf dem Sportgelände verbleiben bzw. so verarbeitet werden, dass ein zusätzliches Rasen-Kleinspielfeld ( 50m x 30 m netto ) angelegt werden kann. Mit dieser zusätzlichen Sportfläche wird dem Wunsch des Vereines Rechnung getragen, den Trainingsbetrieb insbesondere im Kinder- und Jugendbereich zu entzerren. B. Alternative entfällt C. Lösung Grundsanierung des vorhandenen Tennenspielfeldes und Anlegung eines Rasen-Kleinspielfeldes. Die Maßnahme ist in dem von der Stadtverordnetenversammlung beschlossenen M-Vortrag M 223 ( §8577 vom 27.01.2005 ) enthalten. D. Kosten Als Folgekosten sind nach Abschluss der Baumaßnahme nur kalkulatorische Kosten (Abschreibung = 5% und Verzinsung = 5,5% = insgesamt 35.700,00 € ) zu erwarten. Personelle und sachliche Folgekosten entstehen nicht. Anlage Erlaeuterungsbericht (nicht öffentlich - ca. 18 KB) Anlage Kostenberechnung (nicht öffentlich - ca. 33 KB) Anlage Plan_Entwurf (nicht öffentlich - ca. 114 KB)
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 16. Dezember 2005 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 4 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 26.01.2006 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf4 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FDP Sonstige Voten/Protokollerklärung: FAG, REP, Die Linke., BFF, ÖkoLinX-ARL und E.L. (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG, REP, Die Linke., BFF und E.L. Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme)