Sportfördermittel hier: Bauinvestitionen Turn- und Spielvereinigung 1872 Schwanheim e. V.
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Vortrag des Magistrats vom 22.12.2017, M 260
Betreff: Sportfördermittel hier: Bauinvestitionen Turn- und Spielvereinigung 1872 Schwanheim e. V.
- Es wird zugestimmt, dass der Turn- und Spielvereinigung 1872 Schwanheim e.V. für die Sanierung der Grundstücksentwässerungsanlagen auf dem Vereinsgelände ein Zuschuss von 42.790,- € bewilligt wird.
- Die Mittel hierfür stehen in der Produktgruppe 21.16 Sportförderung (Kontengruppe 71 - Aufwendungen für Zuweisungen und Zuschüsse sowie besondere Finanzausgaben) zur Verfügung. Begründung: Der vorliegende Antrag der Turn- und Spielvereinigung 1872 Schwanheim e.V. wurde geprüft. Der Zuschussbetrag von 42.790,- € ist zur ordnungsgemäßen Weiterführung der Vereinsarbeit erforderlich. Der Magistrat unterstützt die Frankfurter Sportvereine bei größeren Sanierungs- und Erweiterungs- sowie Erneuerungsmaßnahmen an ihren vereinseigenen Sportstätten auf Grundlage der Sportförderrichtlinien und stellt damit sicher, dass die Vereine einen reibungslosen Sportbetrieb ermöglichen können, um die Attraktivität für seine Mitglieder zu erhalten. Die Entwässerungsanlagen auf dem Vereinsgelände der Turn- und Spielvereinigung 1872 Schwanheim e.V. weisen erhebliche Schäden in Form von Kanaleinbrüchen, Rissen und Einwuchs von Wurzeln auf. Die dadurch erforderlich gewordenen Sanierungsarbeiten umfassen u. a. die Erneuerung zerstörter Kanalleitungen, das Ausfräsen von Wurzeleinwüchsen und Teileinbrüchen, den Abbau nicht mehr benötigter Altanlagen und die Wiederherstellung der aufgebrochenen Hof-, Straßen- und Gartenflächen. Die Gesamtkosten für diese Maßnahme betragen 177.186,09 €. Entsprechend dem Verhältnis der Nutzung der Vereinsgebäude für den Sportbetrieb in Höhe von 69% zur nicht sportlichen Nutzung (Gaststätte, Wohnung etc.) in Höhe von 31% sind hiervon nur Aufwendungen in Höhe von 122.258,40 € (= 69%) zuwendungsfähig. Die TuS 1872 Schwanheim hat aktuell 621 Mitglieder; bei einem Jugendanteil des Vereins von 28,3% beträgt die städtische Förderung gemäß den Sportförderrichtlinien 35% der zuwendungsfähigen Kosten von 122.258,40 €, somit 42.790,- €.Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Umwelt und Sport Versandpaket: 03.01.2018
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 22. Dezember 2017 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 18.01.2018 im Ausschusses für Umwelt und Sport angenommen.
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRANKFURTER (= Annahme)