Verkauf der Grundstücke Gemarkung Eckenheim, Flur 1, Nr. 185/2 und Nr. 185/3
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Vortrag des Magistrats vom 19.12.2016, M 241
Betreff: Verkauf der Grundstücke Gemarkung Eckenheim, Flur 1, Nr. 185/2 und Nr. 185/3
- Dem Abschluss eines Grundstückskaufvertrages auf folgender Grundlage wird zugestimmt: Käufer: Eheleute Elke Bartram-Ryva und Erwin Ryva Eckenheimer Landstraße 358 60435 Frankfurt am Main Kaufgrundstücke: Gemarkung Eckenheim (46) Flur 1 Nr. 185/2 hält 41 m2 Nr. 185/3 hält 59 m2 Insgesamt 100 m2 Kaufpreis: 630,00 €/qm, für 100 m2 somit insgesamt 63.000,00 EUR Rechts- und Sachmängelhaftung: Das Grundstück wird so übergeben, wie es daliegt, ohne Haftung - außer im Falle des Vorsatzes - für offene oder verdeckte Sach- und Rechtsmängel, insbesondere schädliche geogene und anthropogene Bodenveränderungen und/oder Altlasten im Sinne d. Bundesbodenschutzgesetzes (BBodenSchG), für Ansprüche nach dem Umweltschadensgesetz (USchadG) oder nach wasserrechtlichen Vorschriften, für die Beschaffenheit des Untergrundes und Art und Maß der Bebaubarkeit, für die Freiheit von Kampfmitteln sowie für Nachbaransprüche jeder Art. Besondere Bedingungen: a.) Dingliche Sicherung eventuell vorhandener Ver- und Entsorgungsleitungen b.) Wirtschaftliche Vereinigung mit dem angrenzen- den Grundbesitz Flur 1 Nr. 185/5 Kosten und Steuern: Alle Kosten und Steuern des Kaufvertrages und seiner Durchführung trägt der Käufer. Kosten für Vertretung (Vollmachten, Ausweise etc.) sowie Beratungs- und Maklerkosten, trägt jede Vertragspartei für sich. Verrechnung: Produktgruppe 31.08 Abwicklung von Grundstücksgeschäften, Projektdef. 5.005485 Grunderwerb und Freimachung, Fortsetzung Projekt 5.001410 (ab 02/2011) Der Magistrat, das Dezernat V - Liegenschaftsamt -, wird bevollmächtigt und beauftragt, die Vorlage zu vollziehen.
- Es dient zur Kenntnis, dass der aktuelle Bodenrichtwert 630,00 EUR/qm beträgt. Begründung: Die Käufer sind Eigentümer der Liegenschaft Eckenheimer Landstraße 358 und haben die Kaufgrundstücke von der Stadt Frankfurt am Main gepachtet. Die Kaufgrundstücke sind in der Örtlichkeit als Bestandteil in die Liegenschaft der Käufer einbezogen, sodass eine klassische Arrondierungssituation vorliegt. Zur Beordnung der eigentumsrechtlichen Situation sollen die Kaufgrundstücke an die Eigentümer der Eckenheimer Landstraße 358 veräußert werden. Der Kaufpreis entspricht dem aktuellen Bodenrichtwert. Der Verkauf der Grundstücke an die Käufer liegt im Interesse der Stadt Frankfurt am Main, da eine eigenständige Nutzung der Grundstücke aufgrund ihrer Lage und ihres Zuschnitts nicht möglich ist. Anlage _Lageplan_1 (ca. 4,1 MB) Anlage _Lageplan_2 (ca. 1,9 MB)Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 10 Versandpaket: 21.12.2016
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 19. Dezember 2016 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 3 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 26.01.2017 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF und FRANKFURTER gegen LINKE. (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Annahme) ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)