Erwerb der Grundstücke Gemarkung Eckenheim (46), Flur 3, Nr. 8/2 und Nr. 8/3
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängiges Bürgerprojekt seit 2010. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Verkehr und Straße verfolgenInhalt
Vortrag des Magistrats vom 07.12.2015, M 213
Betreff: Erwerb der Grundstücke Gemarkung Eckenheim (46), Flur 3, Nr. 8/2 und Nr. 8/3
- Dem Abschluss eines Grundstückskaufvertrages auf folgender Grundlage wird zugestimmt: Verkäufer: Waisenhaus Stiftung des öffentlichen Rechts 60313 Frankfurt am Main Kaufgrundstücke: Gemarkung Eckenheim (46) Flur 3 Nr. 8/2 hält 223 m2 und Nr. 8/3 hält 763 m2 insgesamt 986 m2 Kaufpreis: 22,00 €/m2 für insgesamt 986m2 somit 21.692,00 € Rechts- und Sachmängelhaftung: Die Grundstücke werden in dem Zustand übernommen, in dem sie sich zur Zeit des Vertragsabschlusses befinden, ohne Haftung - außer im Falle des Vorsatzes - für offene oder verdeckte Sach- und Rechtsmängel, für die Beschaffenheit des Untergrunds und Art und Maß der Bebaubarkeit sowie für Nachbaransprüche jeder Art. Der Verkäufer versichert, dass ihm schädliche geogenen oder anthropogenen Bodenveränderungen und/oder Altlasten im Sinne des Bundesbodenschutzgesetzes (BBodenSchG) und andere ober- oder unterirdische Verschmutzungen, wie z. B. Müllablagerungen, Ansprüche nach dem Umweltschadengesetz (USchadG) oder nach wasserrechtlichen Vorschriften, nicht bekannt sind. Die Grundstücke sind unbebaut, frei von Miet-, Pacht- und Nutzungsverhältnissen, frei von rückständigen Abgaben und grundbuchlichen Lasten sowie frei von Baulasten im Baulastenverzeichnis zu liefern. Kosten und Steuern: Die Kosten und Steuern des Kaufvertrages und seiner Durchführung, die Grunderwerbsteuer sowie Kosten etwaiger genehmigungen und Bescheinigungen trägt die Stadt Frankfurt am Main. Kosten für Vertretung (Vollmachten, Ausweise etc.) sowie Beratungs- und Maklerkosten, trägt jede Vertragspartei für sich. Verrechnung: Produktgruppe 31.08 Abwicklung von Grundstücksgeschäften Projektdef. 5.005485 Grunderwerb und Freimachung, Fortsetzung Projekt 5.001410 (ab 02/2011) Die Finanzierung erfolgt aus Mitteln des Amtes für Straßenbau und Erschließung aus der Haushaltsstelle 5.001243
- Es dient zur Kenntnis, dass der Bodenrichtwert 22,00 €/m2 beträgt. Der Magistrat, das Dezernat II - Liegenschaftsamt -, wird bevollmächtigt und beauftragt, die Vorlage zu vollziehen. Begründung: Bei den Kaufgrundstücken, die sich im Besitz der Waisenhaus Stiftung des öffentlichen Rechts befinden, handelt es sich um Wegegrundstücke, die als öffentlich zugänglicher Weg das Gelände des KGV Eckenheim e. V. durchqueren. Sie schließen an das städtische Grundstück Nr. 8/1 an und stellen somit eine Verbindung zwischen dem Fußweg entlang der Jean-Monet-Straße und der Kirschwaldstraße dar. Um die Wegeverbindung aufrechterhalten zu können, ist das Grundstück zu erwerben. Die Kosten für den Erwerb der Grundstücke trägt das Amt für Straßenbau und Erschließung, in dessen Vermögensverwaltung die Grundstücke auch übertragen werden. Weitere Angaben zur Verrechnung: 1. Die Höhe des Haushaltsansatzes der Verrechnungsstelle: 17.669.000,00 EUR 2. Im Haushaltsjahr bereits verausgabt: 1.922.072,00 EUR 3. Verfügbare Mittel zum Zeitpunkt des beabsichtigten Erwerbs: Nicht vorhersehbar, da u.a. nicht bekannt ist, wann die Beschlussfassung durch die städtischen Gremien erfolgt. Maßstab 1:1000 Gemarkung Eckenheim Flur 3 Flurstücke 8/2 und 8/3 Maßstab 1:2000 Gemarkung Eckenheim Flur 3 Flurstücke 8/2 und 8/3 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 10 Versandpaket: 09.12.2015
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 7. Dezember 2015 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 3 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 28.01.2016 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und BFF Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL, Stv. Ochs, Stv. Dr. Dr. Rahn und Stv. Krebs (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, BFF, Stv. Ochs, Stv. Dr. Dr. Rahn und Stv. Krebs Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme)