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Erbbaurecht für das Wohnprojekt der Wohngeno eG in der Triftstraße - Verlängerung der Baufrist

Vorlagentyp: M
4 SitzungenAngenommen
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Inhalt

Vortrag des Magistrats vom 27.10.2017, M 211

Betreff: Erbbaurecht für das Wohnprojekt der Wohngeno eG in der Triftstraße - Verlängerung der Baufrist Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 25.08.2011, § 539 (M 103) I. Dem Abschluss eines Nachtragsvertrages zum Erbbaurecht zur Verlängerung der Baufrist wird zugestimmt: Erbbauberechtigter: Wohngeno eG, Appelsgasse 12,

60487 Frankfurt am Main Erbbaugrundstück: Gemarkung Niederrad, Flur 20, Flurstück 28/5 hält 2.637 m2 (Triftstraße) Baufrist: Das auf Grundlage des bestellten Erbbaurechts zu errichtende Gebäude ist bis zum 31.05.2019 fertigzustellen. Die Verlängerung der Frist wird unter der Voraussetzung gewährt, dass die Finanzierung des Projekts gesichert ist und durch eine Finanzierungszusage nachgewiesen wurde. II. Der Magistrat, das Dezernat V - Liegenschaftsamt -, wird bevollmächtigt und beauftragt, die Vorlage zu vollziehen.

Begründung: A. Zielsetzung: Auf Basis des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 25.08.2011, § 539 zur M 103, wurde mit der Wohngeno eG am 24.07.2014 ein Erbbaurechtsvertrag abgeschlossen. Vertragsgemäß war das Bauvorhaben binnen 3 Jahren nach Abschluss des Vertrages zum 01.08.2017 bezugs- und gebrauchsfertig herzustellen. Diese Frist wurde bereits bis 01.02.2018 verlängert. Auch dieser Termin kann von der Wohngeno eG nicht eingehalten werden. Die Wohngeno eG ist eine Wohnungsbaugenossenschaft, die nach den Zielen ihrer Satzung kostengünstige Wohnungen für alleinstehende ältere Menschen, Familien, behinderte Menschen und Jugendliche mit besonderem Betreuungsbedarf schaffen will. Für diesen Personenkreis ist es nicht immer einfach, das erforderliche Eigenkapital aufzubringen. Die Verzögerung für die Verwirklichung des Projekts begründet die Wohngeno eG damit, dass sie mehr Zeit für die Planungsbeteiligung der heterogenen Mitgliederschaft und die Beschaffung von ausreichendem Eigenkapital für die Finanzierung brauchen. Zudem gelang es der Wohngeno eG erst Ende August 2017 eine Baugenehmigung für das Bauvorhaben zu erhalten. B. Alternativen: Die bezugsfertige Herstellung des Gebäudes ist innerhalb der Baufrist ausgeschlossen und der Stadt steht ein Heimfallrecht an dem Grundstück zu. Die Stadt könnte das Erbbaurecht anderweitig vergeben. Die Wohngeno eG verliert bis jetzt geleistete Zahlungen zur Planung und Finanzierung des Projektes. C. Lösung: Auf die Ausübung dieses Heimfallrechts soll im Hinblick auf die zwischenzeitlich erteilte Baugenehmigung zum jetzigen Zeitpunkt verzichtet und die Frist zur Bebauung des Grundstücks bis zum 31.05.2019 verlängert werden. Hierdurch erlangt die Wohngeno eG Planungssicherheit. D. Kosten: Keine Anlage 1_Plan (ca. 313 KB)

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet

Der Weg dieser Vorlage

Am 27. Oktober 2017 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 4 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 14.12.2017 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf4 Beratungen
OBR 5
Sitzung 17 · 24.11.2017
TO I, TOP 52
Angenommen
Der Vorlage M 211 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
Sitzung 16 · 04.12.2017
TO I, TOP 25
Angenommen
Der Vorlage M 211 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPFRAKTIONFrankfurterÖkoLinX-ARL
Enthaltung:
BFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER; BFF (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 17 · 12.12.2017
TO II, TOP 4
Angenommen
Der Vorlage M 211 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPFrankfurter
Enthaltung:
BFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRANKFURTER; BFF (= Enthaltung)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 19 · 14.12.2017
TO II, TOP 28
Angenommen
Der Vorlage M 211 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPFRAKTIONFrankfurterÖkoLinX-ARL
Enthaltung:
BFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL; BFF (= Enthaltung)

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