Erbbaurecht für das Wohnprojekt der Wohngeno eG in der Triftstraße - Verlängerung der Baufrist
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zu dieser Straße geht es weiter
Appelsgasse — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 26.05.2026.
- Bequemer sitzen auf dem Spielplatz Appelsgasse26.05.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Aufwertung des Spielplatzes in der Appelsgasse - Grundreinigung des Spielplatzes und Mobilisierung des Sandkastens10.05.2024 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Tischtennisplatte in der Appelsgasse soll erhalten bleiben15.01.2024 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängiges Bürgerprojekt seit 2010. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Neues zu Appelsgasse per E-MailInhalt
Vortrag des Magistrats vom 27.10.2017, M 211
Betreff: Erbbaurecht für das Wohnprojekt der Wohngeno eG in der Triftstraße - Verlängerung der Baufrist Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 25.08.2011, § 539 (M 103) I. Dem Abschluss eines Nachtragsvertrages zum Erbbaurecht zur Verlängerung der Baufrist wird zugestimmt: Erbbauberechtigter: Wohngeno eG, Appelsgasse 12,
60487 Frankfurt am Main Erbbaugrundstück: Gemarkung Niederrad, Flur 20, Flurstück 28/5 hält 2.637 m2 (Triftstraße) Baufrist: Das auf Grundlage des bestellten Erbbaurechts zu errichtende Gebäude ist bis zum 31.05.2019 fertigzustellen. Die Verlängerung der Frist wird unter der Voraussetzung gewährt, dass die Finanzierung des Projekts gesichert ist und durch eine Finanzierungszusage nachgewiesen wurde. II. Der Magistrat, das Dezernat V - Liegenschaftsamt -, wird bevollmächtigt und beauftragt, die Vorlage zu vollziehen.
Begründung: A. Zielsetzung: Auf Basis des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 25.08.2011, § 539 zur M 103, wurde mit der Wohngeno eG am 24.07.2014 ein Erbbaurechtsvertrag abgeschlossen. Vertragsgemäß war das Bauvorhaben binnen 3 Jahren nach Abschluss des Vertrages zum 01.08.2017 bezugs- und gebrauchsfertig herzustellen. Diese Frist wurde bereits bis 01.02.2018 verlängert. Auch dieser Termin kann von der Wohngeno eG nicht eingehalten werden. Die Wohngeno eG ist eine Wohnungsbaugenossenschaft, die nach den Zielen ihrer Satzung kostengünstige Wohnungen für alleinstehende ältere Menschen, Familien, behinderte Menschen und Jugendliche mit besonderem Betreuungsbedarf schaffen will. Für diesen Personenkreis ist es nicht immer einfach, das erforderliche Eigenkapital aufzubringen. Die Verzögerung für die Verwirklichung des Projekts begründet die Wohngeno eG damit, dass sie mehr Zeit für die Planungsbeteiligung der heterogenen Mitgliederschaft und die Beschaffung von ausreichendem Eigenkapital für die Finanzierung brauchen. Zudem gelang es der Wohngeno eG erst Ende August 2017 eine Baugenehmigung für das Bauvorhaben zu erhalten. B. Alternativen: Die bezugsfertige Herstellung des Gebäudes ist innerhalb der Baufrist ausgeschlossen und der Stadt steht ein Heimfallrecht an dem Grundstück zu. Die Stadt könnte das Erbbaurecht anderweitig vergeben. Die Wohngeno eG verliert bis jetzt geleistete Zahlungen zur Planung und Finanzierung des Projektes. C. Lösung: Auf die Ausübung dieses Heimfallrechts soll im Hinblick auf die zwischenzeitlich erteilte Baugenehmigung zum jetzigen Zeitpunkt verzichtet und die Frist zur Bebauung des Grundstücks bis zum 31.05.2019 verlängert werden. Hierdurch erlangt die Wohngeno eG Planungssicherheit. D. Kosten: Keine Anlage 1_Plan (ca. 313 KB)
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 27. Oktober 2017 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 4 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 14.12.2017 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf4 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER; BFF (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRANKFURTER; BFF (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL; BFF (= Enthaltung)