Übertragung eines Grundstücks in das Sondervermögen des Eigenbetriebs Städtische Kitas Frankfurt am Main
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Thema Wohnen verfolgenInhalt
Vortrag des Magistrats vom 29.10.2010, M 211
Betreff: Übertragung eines Grundstücks in das Sondervermögen des Eigenbetriebs Städtische Kitas Frankfurt am Main
- Es dient zur Kenntnis, dass sich das Grundstück im Stadtbezirk 27, Gemarkung 479 Frankfurt am Main, Bornheim, Flur 443, Flurstück 18/4 in der Vermögensverwaltung des Stadtschulamts befindet und unmittelbar an das Gelände der Kindertagesstätte 110 angrenzt. Die Einrichtung nutzt das Grundstück (559 qm) seit vielen Jahren. Der Vermögenswert des Grundstücks beläuft sich auf 251.550,00 €.
- Der Übertragung des Grundstücks in das Sondervermögen des Eigenbetriebs Städtische Kitas Frankfurt am Main zum 01.01.2011 wird zugestimmt: Begründung: A - Zielsetzung Die Stadtverordnetenversammlung hat am 19.06.2008, § 4107 die Gründung des Eigenbetriebs Städtische Kitas Frankfurt am Main beschlossen. Mit der Gründung des Eigenbetriebes Städtische Kitas Frankfurt am Main ist es wichtig, die wirtschaftliche Transparenz herzustellen und die Nutzungs- und Besitzverhältnisse zu beordnen, um klare Zuständigkeiten zu erhalten. Das Flurstück 16/4, auf dem sich die Kita 110 befindet, war in der Vermögensverwaltung des Stadtschulamtes und wurde mit Gründung des Eigenbetriebs Städtische Kitas Frankfurt am Main in die Vermögensverwaltung des Eigenbetriebs übernommen. Das direkt angrenzende Flurstück 18/4 mit 559 qm wird ebenfalls seit vielen Jahren von der Einrichtung als Außenfläche genutzt und bildet mit dem Flurstück 16/4 das Außengelände, das auch als Gesamtgelände eingezäunt ist. Aufgrund der Platzzahl und der Lage der Kindertageseinrichtungen muss das Außengelände komplett erhalten bleiben. B - Alternativen Keine C - Lösung Aus o. g. Gründen ist die Übertragung des Grundstücks in die Vermögensverwaltung des Eigenbetriebs Städtische Kitas Frankfurt am Main notwendig. Das Grundstück hat zurzeit einen Vermögenswert in Höhe von 251.550,00 €. Die Betriebskommission des Eigenbetriebs Städtische Kitas hat in ihrer Sitzung am 27.04.2010 der Vermögensübertragung des Grundstücks zugestimmt. D - Kosten Das Grundstück Stadtbezirk 27, Gemarkung 479 Bornheim, Flur 443, Flurstück 18/4 soll zum Vermögenswert in Höhe des bilanziellen Buchwertes (251.550,00 €) vom städtischen Haushalt an den Betrieb Städtische Kitas Frankfurt am Main übertragen werden. Die Vermögensübertragung erfolgt als Sacheinlage in das Sondervermögen des Betriebes. Mittel zur Zahlung des Kaufpreises sind daher nicht erforderlich. Anlage 1 (ca. 55 KB)Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Integration Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 4 Zuständige sonstige Gremien: Jugendhilfeausschuss Versandpaket: 03.11.2010
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 29. Oktober 2010 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 5 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 16.12.2010 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf5 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen LINKE. (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP und Stv. Holtz (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG, FREIE WÄHLER, REP und Stv. Holtz