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Bebauungsplan Nr. 702 Ä2 - Bankenviertel - Zwischen Taunusanlage und Goethestraße - 2. Änderung hier: Beschluss zur öffentlichen Auslegung - § 3 (2) BauGB

Vorlagentyp: M
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Inhalt

Vortrag des Magistrats vom 06.10.2017, M 200

Betreff: Bebauungsplan Nr. 702 Ä2 - Bankenviertel - Zwischen Taunusanlage und Goethestraße - 2. Änderung hier: Beschluss zur öffentlichen Auslegung - § 3 (2) BauGB Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 13.10.2016, § 626 (M 139)

  1. Es dient zur Kenntnis, dass: - die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB am 05.07.2016 und - die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB in der Zeit vom 13.07.2016 bis 15.08.2016 durchgeführt worden sind.
  2. Der vorgelegte Bebauungsplanentwurf mit Begründung ist nach § 3 (2) BauGB alte Fassung in Verbindung mit § 245c (1) BauGB öffentlich auszulegen. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB a. F. i.V.m. § 245c (1) BauGB wird gleichzeitig mit dem Verfahren nach § 3 (2) BauGB a. F. i.V.m. § 245c (1) BauGB durchgeführt - § 4a (2) BauGB a. F. i.V.m. § 245c (1) BauGB.
  3. Der Magistrat wird ermächtigt, den Bebauungsplanentwurf mit Begründung, der aufgrund der im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) BauGB a. F. i.V.m. § 245c (1) BauGB vorgebrachten Stellungnahmen geändert oder ergänzt wurde, ohne einen weiteren Beschluss der Stadtverordnetenversammlung erneut nach § 4a (3) a. F. und § 3 (2) BauGB a. F. i.V.m. § 245c (1) BauGB öffentlich auszulegen, sofern die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung durch die Änderungen oder Ergänzungen nicht berührt werden. Den von den Änderungen oder Ergänzungen berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird erneut Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Begründung: ÜBERSICHTSKARTE Zu II.: Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs mit Begründung ist nach § 3 (2) BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB vorgeschrieben. Zielsetzung, Alternativen und Lösungen sind in der Begründung zum Bebauungsplan, welche Anlage zum Vortrag des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung ist, dargelegt. Eine Kostenverpflichtung der Stadt Frankfurt am Main im Sinne haushaltsmäßiger Erfordernisse entsteht aus der Beschlussvorlage für die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs nicht. Zu III.: Werden im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) BauGB Stellungnahmen vorgebracht, die zu einer Änderung oder Ergänzung des Bebauungsplanentwurfs mit Begründung führen, ist der geänderte Bebauungsplanentwurf mit Begründung nach § 4a (3) in Verbindung mit § 3 (2) BauGB erneut öffentlich auszulegen. Mit dem Verzicht auf einen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zur erneuten öffentlichen Auslegung soll eine Beschleunigung des Planverfahrens erreicht werden. Voraussetzung ist, dass die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung durch die Änderung oder Ergänzung nicht berührt werden. Anlage 1_BPlan (ca. 2,1 MB) Anlage 2_Textteil (ca. 81 KB) Anlage 3_Begr_BPlan (ca. 1,2 MB)

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet

Der Weg dieser Vorlage

Am 6. Oktober 2017 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 4 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 16.11.2017 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf4 Beratungen
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
Sitzung 15 · 06.11.2017
TO I, TOP 19
Angenommen
Der Vorlage M 200 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneFRAKTIONAfDFDP
Ablehnung:
LinkeFrankfurter
Sonstige:
BFF (Votum im Haupt- und Finanzausschuss)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FRAKTION gegen LINKE. und FRANKFURTER (= Ablehnung); BFF (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD und FDP (= Annahme)

OBR 1
Sitzung 16 · 07.11.2017
TO I, TOP 45
Angenommen
Der Vorlage M 200 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
SPDCDUGrüneFDPFraktionslos
Ablehnung:
LinkeÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: SPD, CDU, GRÜNE, FDP und fraktionslos gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 16 · 14.11.2017
TO I, TOP 31
Angenommen
Der Vorlage M 200 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDFDPFRAKTION
Ablehnung:
LinkeFrankfurterÖkoLinX-ARL
Enthaltung:
BFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und AfD gegen LINKE. und FRANKFURTER (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP und FRAKTION (= Annahme) ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 18 · 16.11.2017
TO I, TOP 6
Angenommen
a) Der Vorlage M 200 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Tschierschke, Loizides und Baier sowie von Stadtrat Josef dienen zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu a)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDFDPFRAKTION
Ablehnung:
LinkeFrankfurterÖkoLinX-ARL
Enthaltung:
BFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu a) CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP und FRAKTION gegen LINKE., FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung)

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