Nachtragssatzung zur Haushaltssatzung der Stadt Frankfurt am Main für die Haushaltsjahre 2005 und 2006 sowie Entwurf des Nachtrages zum Investitionsprogramm 2005 bis 2008
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Vortrag des Magistrats vom 09.09.2005, M 190
Betreff:
Nachtragssatzung zur Haushaltssatzung der Stadt Frankfurt am Main für die Haushaltsjahre 2005 und 2006 sowie Entwurf des Nachtrages zum Investitionsprogramm 2005 bis 2008
Vorgang:
Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung vom 16.12.2004, § 8341 (M 173) und vom 14.07.2005, § 9603 (M 124)
- Der Entwurf der Nachtragssatzung für die Haushaltsjahre 2005 und 2006 wird beraten und die Nachtragssatzung wie folgt beschlossen: Nachtragssatzung zur Haushaltssatzung der Stadt Frankfurt am Main für die Haushaltsjahre 2005 und 2006 Aufgrund der § 98 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I, S. 142) zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.03.2005 (GVBl. I, S. 229) hat die Stadtverordnetenversammlung am folgende Nachtragssatzung für die Haushaltsjahre 2005 und 2006 beschlossen: § 1 a) Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2005 wird mit dem Nachtragshaushalt erhöht um vermindert um und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschließlich des Nachtrags gegenüber bisher auf nunmehr festgesetzt Im Verwaltungshaushalt die Einnahmen 0,00 Mio. € 0,00 Mio. € 2.582,52 Mio. € 2.582,52 Mio. € die Ausgaben 0,00 Mio. € 0,00 Mio. € 3.010,40 Mio. € 3.010,40 Mio. € im Vermögenshaushalt die Einnahmen 290,00 Mio. € 0,00 Mio. € 536,25 Mio. € 826,25 Mio. € die Ausgaben 290,00 Mio. € 0,00 Mio. € 536,25 Mio. € 826,25 Mio. € b) Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2006 wird mit dem Nachtragshaushalt erhöht um vermindert um und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschließlich des Nachtrags gegenüber bisher auf nunmehr € festgesetzt Im Verwaltungshaushalt die Einnahmen 0,00 Mio. € 0,00 Mio. € 2.540,83 Mio. € 2.540,83 Mio. € die Ausgaben 0,00 Mio. € 0,00 Mio. € 2.871,76 Mio. € 2.871,76 Mio. € im Vermögenshaushalt die Einnahmen 49,03 Mio. € 0,00 Mio. € 456,64 Mio. € 505,67 Mio. € die Ausgaben 49,03 Mio. € 0,00 Mio. € 456,64 Mio. € 505,67 Mio. € § 2 Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme in den Haushaltsjahren 2005 und 2006 zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt erforderlich wird (ohne Umschuldungen), wird nicht verändert und bleibt damit auf festgesetzt. 124,30 125,67 Mio. € Darin sind Kredite aus dem Hessischen Investitionsfonds in der Ausgabe Abteilung A 4,39 3,00 Mio. € Abteilung B 6,50 6,50 Mio. € enthalten. § 3 Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird nicht verändert und bleibt damit auf festgesetzt. 37,25 40,73 Mio. € § 4 Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die in den Haushaltsjahren 2005 und 2006 zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird nicht verändert und bleibt damit auf festgesetzt. 650,00 650,00 Mio. € § 5 Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für die Haushaltsjahre 2005 und 2006 unverändert wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 175 v.H. 175 v.H. b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 460 v.H. 460 v.H. 2. Gewerbesteuer nach Gewerbeertrag 490 v.H. 490 v.H. § 6 Es gilt unverändert der von der Gemeindevertretung am 16.12.2004 beschlossene Stellenplan. § 7 Der Haushaltsplan berücksichtigt die Erprobung neuer Steuerungsmodelle gemäß § 133 HGO, indem erneut ein Produktgruppenhaushalt aufgestellt ist, der im Hinblick auf Satzung, Struktur des Planes und den Stellenplan von den entsprechenden gesetzlichen Vorschriften abweicht. § 8 Für die Bewirtschaftung der Einnahmen, Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen gelten die Allgemeinen Bewirtschaftungsvorschriften, die mit der Nachtragssatzung nicht verändert werden. Frankfurt am Main, den Der Magistrat
- Ferner wird der Entwurf des Nachtrags zum Investitionsprogramm 2005 - 2008 beraten und wie vorgelegt beschlossen. Sofern im Haushaltsvollzug einzelne Maßnahmen aufgrund der Art oder des Umfangs im Verwaltungshaushalt zu verrechnen sind, ist nach Abstimmung mit der Stadtkämmerei eine Zuführung in Höhe der veranschlagten Mittel zum Verwaltungshaushalt zugelassen.
- Der Magistrat / Stadtkämmerei wird beauftragt, die Nachtragshaushaltssatzung der Aufsichtsbehörde vorzulegen und anschließend bekannt zu machen. Begründung: Die Stadtverordnetenversammlung hat mit Beschluss vom 14.07.2005, § 9603, dem Verkauf der Beteiligung der Stadt Frankfurt an der Frankfurter Sparkasse zugestimmt. Den aus diesem Verkauf resultierenden Veränderungen im Vermögenshaushalt 2005 und 2006 wird durch eine Nachtragssatzung für die Haushaltsjahre 2005 und 2006 Rechnung getragen. Der vereinbarte Verkaufserlös beläuft sich auf 290 Mio. €. Entsprechend der Auflage des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport zum Haushalt 2005/2006 wird der Erlös aus dem Verkauf der Beteiligung hauptsächlich zur Schuldentilgung eingesetzt. Insgesamt werden für außerordentliche Schuldentilgungen 215,70 Mio. € zusätzlich bereitgestellt. Mit den bereits im Doppelhaushalt 2005/2006 in den Haushaltsjahren 2005 und 2006 veranschlagten regulären Tilgungsraten in Höhe von insgesamt 149,84 Mio. € ergibt sich eine Gesamtschuldentilgung für den Zeitraum 2005 und 2006 in Höhe von 365,54 Mio. €. Unterstellt, die veranschlagten Kreditermächtigungen für die beiden Jahre 2005 und 2006 würden vollständig ausgeschöpft, so würde sich zum 31.12.2006 ein Schuldenstand von max. 1,687 Mrd. € ergeben. Sollte der zur Sondertilgung von Krediten zur Verfügung stehende Betrag in 2005 nicht vollständig verwendet werden können, so ist eine Übertragung der verbleibenden Mittel in das Haushaltsjahr 2006 vorgesehen. Neben den Veranschlagungen für außerordentliche Tilgungen werden mit dem vorliegenden Nachtragshaushalt Mittel zur Finanzierung unabweisbarer Sanierungsbedarfe in Höhe von 72,50 Mio. € bereitgestellt, um den bestehenden Sanierungsstau vor allem bei öffentlichen Straßen und städtischen Gebäuden zumindest teilweise zu beheben und einem weiter fortschreitenden Vermögensverzehr vorbeugen zu können. Der vorgelegte Nachtragsetat sieht daher für die Haushaltsjahre 2005 und 2006 zusätzliche Mittel für Investitionen in folgenden Bereichen vor: 2005 2006 GK Sanierung von Straßen, Plätzen und Wegen 8,00 Mio. € 16,00 Mio. € 24,00 Mio. € Barrierefreiheit im öffentlichen Raum 2,00 Mio. € 2,00 Mio. € 4,00 Mio. € Sanierungsmaßnahmen im Bereich Kinder- und Jugendhilfe 1,00 Mio. € 1,50 Mio. € 2,50 Mio. € Sanierungsmaßnahmen in Amts- und Dienstgebäuden 5,00 Mio. € 11,00 Mio. € 16,00 Mio. € Sanierung von Sportstätten 3,00 Mio. € 5,00 Mio. € 8,00 Mio. € Sanierungsmaßnahmen im Bereich Schulen und Kindertagesstätten 5,00 Mio. € 13,00 Mio. € 18,00 Mio. € gesamt 24,00 Mio. € 48,50 Mio. € 72,50 Mio. € Zu den Sanierungsmaßnahmen im Einzelnen wird auf die beiliegenden Anlagen zum Nachtrags-Haushalt 2005/2006 "Haushaltsjahr 2005“ (Anlage 1), "Haushaltsjahr 2006“(Anlage 2) sowie "Finanzplanungszeitraum 2007 und 2008“ (Anlage 3) verwiesen. Maßnahmen, die nur in einem der beiden Haushaltsjahre eine Veranschlagung aufweisen, sind in den Anlagen der übrigen Jahre mit einem Nullansatz dargestellt. Das Investitionsvolumen 2006 erhöht sich insgesamt um 49,03 Mio. €, wovon 0,53 Mio. € durch eine Zuwendung des Bundes für die Sanierung der Niddabrücke gedeckt werden. Nach Einarbeitung der Veränderungen aus den Anlagen 1 bis 3 ergeben sich die Darstellungen der Investitionsmaßnahmen in der Anlage 4. Anlage 1-4 (ca. 981 KB)Nebenvorlage: Antrag vom 19.09.2005, NR 2019 Antrag vom 18.10.2005, NR 2057 Anregung vom 04.10.2005, OA 2110 Anregung vom 04.10.2005, OA 2111 Anregung vom 04.10.2005, OA 2112 Anregung vom 04.10.2005, OA 2113 Anregung vom 06.10.2005, OA 2118 Antrag vom 05.10.2005, OF 627/16 Antrag vom 17.10.2005, OF 637/16 Antrag vom 26.09.2005, OF 740/4 Antrag vom 19.09.2005, OF 1391/6 Antrag vom 01.10.2005, OF 1394/6 Antrag vom 01.10.2005, OF 1395/6 Antrag vom 27.09.2005, OF 1396/6
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 9. September 2005 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 54 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 17.11.2005 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf54 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen Die Linke. (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: SPD, CDU und GRÜNE gegen REP (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und E.L.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU und SPD gegen Die Linke. und REP (= Ablehnung) bei Enthaltung GRÜNE zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und REP gegen Die Linke. (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FDP
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. Einstimmige Annahme zu 5. Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FDP
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Annahme bei Enthaltung CDU und GRÜNE
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FDP
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, BFF und FDP gegen REP (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, WBE, FDP, fwf und Fraktionslos gegen GRÜNE (= Ablehnung) zu 2. CDU, GRÜNE, WBE, FDP und fwf gegen SPD und Fraktionslos (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE; FAG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= Annahme) REP (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FDP Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP und Die Linke. (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FDP Sonstige Voten/Protokollerklärung: FAG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) REP und Die Linke. (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen BFF (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FDP; FAG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP (= Ablehnung)
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (4 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Der Vorlage M 190 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 2110 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 3. Die Vorlage OA 2111 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 4. Die Vorlage OA 2112 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE und FDP zu 2. CDU, SPD und FDP gegen GRÜNE (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. CDU, SPD und FDP gegen GRÜNE (= Prüfung und Berichterstattung) zu 4. CDU, SPD und FDP gegen GRÜNE (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FAG (OA 2110, OA 2111, OA 2112 = Annahme) REP und E.L. (M 190 = Ablehnung, OA 2110, OA 2111, OA 2112 = Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen REP (= Ablehnung); FAG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. CDU, SPD und FDP gegen GRÜNE und FAG (= Ablehnung) sowie REP (= Prüfung und Berichterstattung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen REP (= Ablehnung); FAG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FDP; FAG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen REP (= Ablehnung); FAG (= Votum im Haupt und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen E.L. (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= Annahme) REP (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD und FDP Sonstige Voten/Protokollerklärung: GRÜNE (= Annahme) FAG (= Votum im H) REP (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: Annahme bei Enthaltung GRÜNE unter Hinweis auf V 1559
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU und SPD gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FDP Sonstige Voten/Protokollerklärung: FAG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) REP (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FDP; FAG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= Annahme) REP (= Ablehnung)
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (8 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Der Vorlage M 190 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 2019 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 2057 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage OA 2110 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 5. Die Vorlage OA 2111 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 6. Die Vorlage OA 2112 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 7. Die Vorlage OA 2113 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 8. Die Vorlage OA 2118 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen FAG (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG zu 3. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen FAG (= Annahme) zu 4. CDU, SPD und FDP gegen GRÜNE (= Prüfung und Berichterstattung) und FAG (= Annahme) zu 5. CDU, SPD und FDP gegen GRÜNE (= Prüfung und Berichterstattung) und FAG (= Annahme) zu 6. CDU, SPD und FDP gegen GRÜNE (= Prüfung und Berichterstattung) und FAG (= Annahme) zu 7. SPD, GRÜNE, FDP und FAG gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) zu 8. CDU, SPD und FDP gegen GRÜNE und FAG (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP (M 190 und NR 2019 = Ablehnung, NR 2057, OA 2110, OA 2111 und OA 2112 = Annahme, OA 2113 und OA 2118 = Prüfung und Berichterstattung) Die Linke. (M 190 = Ablehnung, NR 2019, OA 2110, OA 2111, OA 2112 und OA 2113 = Annahme, NR 2057 = Enthaltung, OA 2118 = Prüfung und Berichterstattung) BFF (M 190, NR 2019 und OA 2113 = Ablehnung, NR 2057 = Annahme, OA 2110, OA 2111, OA 2112 und OA 2118 = Enthaltung) ÖkoLinX-ARL (M 190, NR 2019 und NR 2057 = Ablehnung, OA 2110, OA 2111, OA 2112, OA 2113 und OA 2118 = Annahme) E.L.(M190, NR 2057 und OA 2113 = Ablehnung, NR 2019, OA 2110, OA 2111 und OA 2112 = Annahme, OA 2118 = Prüfung und Berichterstattung)
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (8 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Der Vorlage M 190 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 2019 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 2057 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage OA 2110 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 5. Die Vorlage OA 2111 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 6. Die Vorlage OA 2112 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 7. Die Vorlage OA 2113 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 8. a) Die Vorlage OA 2118 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Uwe Becker, Oesterling, Paulsen, Stein, Gisela Becker, Langer, Dr. Dähne, Hübner und Brillante sowie von Stadtkämmerer Hemzal dienen zur Kenntnis.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: zu 1. M 190: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen FAG, REP, Die Linke., BFF, ÖkoLinX-ARL und E.L. (= Ablehnung) zu 2. NR 2019: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG, REP, BFF und ÖkoLinX-ARL gegen Die Linke. und E.L. (= Annahme) zu 3. NR 2057: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, ÖkoLinX-ARL und E.L. gegen FAG, REP und BFF (= Annahme); Die Linke. (= Enthaltung) zu 4. OA 2110: CDU, SPD und FDP gegen GRÜNE (= Prüfung und Berichterstattung) und FAG, REP, Die Linke., ÖkoLinX-ARL und E.L. (= Annahme); BFF (= Enthaltung) zu 5. OA 2111: CDU, SPD und FDP gegen GRÜNE (= Prüfung und Berichterstattung) und FAG, REP, Die Linke., ÖkoLinX-ARL und E.L. (= Annahme); BFF (= Enthaltung) zu 6. OA 2112: CDU, SPD und FDP gegen GRÜNE (= Prüfung und Berichterstattung) und FAG, REP, Die Linke., ÖkoLinX-ARL und E.L. (= Annahme); BFF (= Enthaltung) zu 7. OA 2113: SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), Die Linke. und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie BFF und E.L. (= Ablehnung) zu 8. zu a) OA 2118: CDU, SPD und FDP gegen GRÜNE und FAG (= Ablehnung) sowie REP, Die Linke. und E.L. (= Prüfung und Berichterstattung) und ÖkoLinX-ARL (= Annahme); BFF (= Enthaltung) (Unterbrechung der Beratungen wegen Einberufung des Ältestenausschusses auf Antrag der CDU-Fraktion von 20.45 Uhr bis 21.30 Uhr.)