Sportanlage Lenzenbergstraße - Abriss und Neubau Funktionsgebäude - hier: Raumprogramm, Bau- und Finanzierungsvorlage
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Vortrag des Magistrats vom 16.12.2005, M 276
Betreff: Sportanlage Lenzenbergstraße - Abriss und Neubau Funktionsgebäude - hier: Raumprogramm, Bau- und Finanzierungsvorlage Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 17.11.2005, §§ 10274, 10317 - M 190/05, M 212/05, M 223/05, B 157/02 -
- Dem in der Begründung erläuterten Raumprogramm wird unter Beachtung der Prüfungsfeststellungen des Revisionsamts zugestimmt.
- Dem Abriss des bestehenden Funktionsgebäudes und dem Neubau eines Funktionsgebäudes auf der Sportanlage Lenzenbergstraße wird zugestimmt. Die Kostenberechnung schließt mit 650.000 € netto ( 754.000 € brutto) ab. Die städtischerseits erforderlichen Mittel werden bewilligt; sie werden jedoch auf den Betrag begrenzt, der sich aus der nachträglichen Prüfung durch das Revisionsamt ergibt.
- Es dient zur Kenntnis, dass die Maßnahme im Nachtrag zum Haushalt 2005/2006 - Sanierungsmaßnahmen von städtischen ungedeckten Sportstätten - unter der Produktgruppe 21.15 (Ungedeckte Sportstätten und Sportstättenvergabe) enthalten ist. Der Mittelabfluss soll im Jahr 2006 sein; die Maßnahme wird voraussichtlich in 2006 abgeschlossen sein. Einzugehende Verpflichtungen und zu leistende Zahlungen sind im Vermögenshaushalt bei der Produktgruppe 21.15 nachzuweisen. Die Verbuchung der gesetzlichen Mehrwertsteuer ist auf dem entsprechenden Steuerkonto vorzunehmen.
- Es dient zur Kenntnis, dass mit jährlichen Kapitalkosten von 52.000 € ( 2,5% Abschreibung und 5.5% kalkulatorische Zinsen ) zu rechnen ist. Es dient weiter zur Kenntnis, dass mit der Maßnahme keine zusätzlichen sachlichen und personellen Folgekosten verbunden sind. Begründung: A. Zielsetzung Auf der Sportanlage Lenzenbergstraße führt der Sportverein 1919 Frankfurt am Main Zeilsheim e.V. mit insgesamt 427 Mitgliedern, davon 195 Kinder und Jugendliche (entspricht 45,0%), seinen Übungs- und Wettkampfbetrieb durch. Ebenso wird die Anlage genutzt von der TG Frankfurt am Main Zeilsheim 1885 e.V. mit insgesamt 802 Mitgliedern, davon 421 Kinder - und Jugendliche (entspricht 52,4%) (Stand Mitgliederzahlen: 13.6.2005). Das vorhandene Gebäude muss aufgrund erheblicher konstruktiver und nicht reparabler Mängel komplett abgebrochen und entsorgt werden. Eine Sanierung des bestehenden Gebäudes ist laut baufachlicher Untersuchung weder konstruktiv sinnvoll noch wirtschaftlich darstellbar. B. Alternativen Zum Abriss des bestehenden Funktionsgebäudes und Neubau eines Funktionsgebäudes bestehen keine Alternativen. C. Lösung Das in der Anlage dargestellte Raumprogramm trägt den heutigen Anforderungen an ein Funktionsgebäude einer Sportanlage Rechnung. Dieses Standardraumprogramm fand bereits bei anderen zuletzt errichteten Neubauten von Funktionsgebäuden Anwendung und hat sich bewährt. Es geht von einer Modulbauweise aus, das aus zwei Umkleideräumen mit zwischenliegenden Duschen und Toiletten besteht. Je nach Bedarf werden entsprechend viele Module angeordnet. In der Anlage sind bestehendes und geplantes Raumprogramm dargestellt. Eine Vergrößerung des Raumprogrammes um 74,69 m2 gegenüber dem Bestand ergibt sich im Wesentlichen aus der Angleichung an heutige sportfachliche Erfordernisse. Weiterhin werden zwei neue Schiedsrichterräume geschaffen, um den Anforderungen des Gender Mainstreaming gerecht zu werden (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 29.8.2002, § 3459). Dies bedeutet, dass grundsätzlich bei allen Planungsprojekten die Frage nach Auswirkungen auf Frauen und Männer zu prüfen ist. Das neue Funktionsgebäude wird nicht an gleicher Stelle wie das alte Gebäude errichtet. Dies resultiert zum einen aus der Lage zum angrenzenden Spielfeld und zur benachbarten Turnhalle. Zum anderen wird zur besseren Ausnutzung der vorhandenen bebaubaren Fläche eine Aufteilung des Raumprogrammes auf zwei Gebäudeteile notwendig. Damit werden Container als Zwischenlösung während der Bauzeit zur Aufrechterhaltung des Sportbetriebes nicht erforderlich, da das alte Gebäude während der Bauzeit in Betrieb bleibt und genutzt werden kann. Ein Nutzungs - und Betreuungsvertrag mit den die Anlage nutzenden Vereinen ist nach Fertigstellung der Baumaßnahme vorgesehen. Die Maßnahme ist in den Stadtverordnetenbeschlüssen § 8577 vom 27.01.2005 (M 223), § 10274 vom 17.11.2005 (M190) und § 10317 vom 17.11.2005 (M 212) enthalten. D. Kosten Als Folgekosten sind nach Abschluss des Neubaues kalkulatorische Kosten von 52.000 € (Abschreibung 2,5% = 16.250 € und Verzinsung 5,5% = 35.750 € ) zu erwarten. Personelle und sachliche Folgekosten entstehen nicht. Anlage Erlaeuterungsbericht (ca. 124 KB) Anlage Kostendeckblatt (nicht öffentlich - ca. 178 KB) Anlage Lageplan (nicht öffentlich - ca. 315 KB) Anlage Raumprogramm (nicht öffentlich - ca. 19 KB)
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 8. Februar 2002BB 157Für einen neuen Aufschwung in der Frauenpolitik in Frankfurt am Main Wann werden Ergebnisse vorgelegt?Magistratsbericht
- 16. Dezember 2005Sie sind hierMM 276Sportanlage Lenzenbergstraße - Abriss und Neubau Funktionsgebäude - hier: Raumprogramm, Bau- und FinanzierungsvorlageMagistratsvortrag
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Beratungsverlauf5 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FAG und REP Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP und Die Linke. (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE; FDP (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FAG und REP (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen FDP und FAG (= Annahme ohne Zusatz) Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP, Die Linke., BFF, ÖkoLinX-ARL und E.L. (= Annahme ohne Zusatz)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen FDP, FAG, REP, Die Linke., BFF und E.L. (= Annahme ohne Zusatz) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme ohne Zusatz)