Beteiligung der Stadt Frankfurt am Main an der zu gründenden .Regionalpark Ballungsraum RheinMain gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung.
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Vortrag des Magistrats vom 24.06.2005, M 127
Betreff:
Beteiligung der Stadt Frankfurt am Main an der zu gründenden "Regionalpark Ballungsraum RheinMain gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung"
- Der Beteiligung an der zu gründenden "Regionalpark Ballungsraum RheinMain gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung“ und dem im Entwurf vorgelegten Gesellschaftsvertrag wird gemäß § 51 Ziffer 11 HGO zugestimmt. Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt 187.500 €. Die Höhe der Stammeinlage beläuft sich für die Stadt Frankfurt am Main – wie für die anderen Gesellschafter auch – auf 12.500 €. Die Mittel hierfür werden aus der Produktgruppe 98.3 aufgebracht.
- Es dient zur Kenntnis, dass die laufende Finanzierung der Gesellschaft durch einen für alle Gesellschafter gleich hohen Zuschuss von jährlich 75.000 € erfolgt. Die Finanzierung des Zuschusses erfolgt für 2005/2006 aus den im Verwaltungshaushalt bereitgestellten Mitteln der Produktgruppe 22.1 – Umweltplanung und Umweltservice.
- Dem in der Anlage beigefügten Entwurf der Gesellschaftererklärung zu den Grundsätzen der Projektfinanzierung für den Regionalpark RheinMain wird zugestimmt. Begründung: Der Regionalpark RheinMain ist ein Netz landschaftlicher, kultureller und freizeitorientierter Erlebnis- und Erholungsbereiche im Ballungsraum RheinMain. Dieser Bestand unterschiedlich genutzter zwischenörtlicher Freiflächen ist ebenso wie die polyzentrische Struktur der RheinMain-Region ein Alleinstellungsmerkmal im Vergleich mit anderen europäischen Ballungsräumen wie etwa Groß-London oder Paris/Ile de France. Gerade in urbanen Verdichtungsräumen kommt natürlichen und naturnahen Freiflächen die zur Naherholung genutzt werden können, eine immer größere Bedeutung zu. Sie gelten als so genannte weiche Standortfaktoren, die im nationalen und internationalen Wettbewerb der Regionen zunehmend eine wachsende Rolle spielen. Das Gesetz zur Stärkung der kommunalen Zusammenarbeit im Ballungsraum Frankfurt/Rhein-Main (BallrG) vom 19.12.2000 (GVBl I Nr. 29/2000, S. 542) fordert von den Kommunen Zusammenschlüsse auf acht regionalen Aufgabenfeldern. Zu diesen Aufgabenfeldern gehört auch die "Planung, Errichtung und Unterhaltung des Regionalparks Rhein-Main“ (vgl. § 1 Abs. 1 Nr. 7). Initiator und Träger des Regionalpark-Projekts war der frühere Umlandverband Frankfurt. Mit Inkrafttreten des Ballungsraumgesetzes ist die Zuständigkeit für den Regionalpark am 1.4.2001 zunächst auf den Planungsverband Ballungsraum Frankfurt/Rhein-Main als Rechtsnachfolger des Umlandverbandes übergegangen. Das Ballungsraumgesetz schreibt jedoch vor, dass diese Aufgabe durch einen Zusammenschluss der Städte, Gemeinden und Landkreise im Ballungsraum wahrzunehmen ist. Sechs Städte und sieben Landkreise sowie der Planungsverband und das Land Hessen haben vor diesem Hintergrund in intensiven Bemühungen den konzeptionellen und rechtlichen Rahmen für eine gemeinsame Dachgesellschaft als künftige Trägerin des Regionalparks erarbeitet. Gesellschafter der Dachgesellschaft sollen sein: die Städte Frankfurt am Main, Offenbach am Main, Wiesbaden, Hanau, Bad Homburg v.d.H. und Rüsselsheim, die Kreise Groß-Gerau*, Hochtaunus, Main-Kinzig, Main-Taunus, Offenbach, Rheingau-Taunus** und Wetterau, der Planungsverband Ballungsraum Frankfurt/Rhein-Main sowie das Land Hessen. *) vorzugsweise Kreis Groß-Gerau, hilfsweise Zusammenschluss der kreisangehörigen Gemeinden, die der SüdWest-GmbH angehören, ggf. zzgl. Kreis Groß-Gerau **) Falls der Rheingau-Taunus-Kreis keine Mitgliedschaft wünscht, weil nur ein Teil seines Kreisgebietes regionalparkrelevant ist, wäre auch ein Zusammenschluss der Gemeinden entlang der Rheinschiene akzeptabel. In die Gesellschaft bringen sich auch der Hochtaunuskreis, der Main-Taunus-Kreis und der Kreis Offenbach mit ein, die im Juli 2003 für ihr Gebiet bereits eine Regionalpark-Dachgesellschaft gegründet haben. Der Entwurf des Gesellschaftsvertrags, Stand 11.02.2005, ist als Anlage 1 beigefügt. Er regelt Zweck und Aufgaben der gemeinnützigen Gesellschaft, Struktur und Verfahren der Gesellschaftsorgane sowie die finanzwirtschaftlichen Grundlagen für die Tätigkeit der Gesellschaft. Die Einzelheiten der künftigen Finanzierung von Projekten des Regionalparks sowie das Zusammenwirken der Dachgesellschaft mit den örtlichen Maßnahmenträgern werden in einer gesonderten "Gesellschaftererklärung zu den Grundsätzen der Projektfinanzierung für den Regionalpark Rhein-Main“ geregelt, die als Anlage 2 beigefügt ist. Die Gesellschafter haben über die Gesellschaftsorgane – Aufsichtsrat und Gesellschafterversammlung – Einfluss auf die Gesellschaft und deren Geschäftstätigkeit. Ihre finanzielle Verpflichtung umfasst die einmalige Leistung der Stammeinlage in Höhe von 12.500 € je Gesellschafter (§ 6 Gesellschaftsvertrag) sowie die jährliche Zahlung eines Zuschusses in Höhe von 75.000 € an die Gesellschaft (§ 7). Die FRAPORT AG wird ihr seitheriges finanzielles Engagement für den Regionalpark auch im Rahmen der neuen Strukturen der künftigen Dachgesellschaft fortführen. Die für den Regionalpark vorgesehenen Fördermittel werden von FRAPORT zukünftig gebündelt der Dachgesellschaft zur Verfügung gestellt. Dort werden sie für Projekte im gesamten Regionalparkgebiet Verwendung finden. Schwerpunktmäßig sollen die FRAPORT-Mittel dabei den Kommunen rund um den Flughafen zum Einsatz kommen. Bezüglich der Regionalpark RheinMain SÜDWEST GmbH (SÜDWEST) wurde eine Lösung gefunden, die sowohl den Interessen der SÜDWEST als auch der Dachgesellschaft und ihrer Gesellschafter Rechnung trägt. Bis zum Jahr 2009 wird die SÜDWEST GmbH einen festgelegten Prozentsatz der FRAPORT-Fördermittel erhalten, um ihre aktuellen Regionalparkprojekte im Wesentlichen abschließen zu können. Der Prozentsatz beläuft sich – je nach Gesamtförderbetrag der FRAPORT im jeweiligen Jahr – auf 50% bzw. 60%. Der Entwurf einer entsprechenden Gesellschaftererklärung ist als Anlage 3 beigefügt. Die Gesellschafter beabsichtigen, dieser Erklärung zuzustimmen Mit der künftigen Aufgabenwahrnehmung durch die Gesellschaft wird dem gesetzlichen Auftrag des Ballungsraumgesetzes entsprochen. Zugleich wird einem zentralen Projekt der Rhein-Main-Region mit Strahlkraft weit über den Ballungsraum hinaus ein dauerhafter Rahmen und Perspektive für die Zukunft gegeben und damit sichergestellt, dass die bisherige erfolgreiche Arbeit für den Regionalpark Rhein-Main fortgesetzt werden kann. Anlagen
- Gesellschaftsvertrag der Regionalpark Ballungsraum RheinMain gGmbH (Entwurf, Stand 11.02.2005)
- Gesellschaftererklärung zu den Grundsätzen der Projektfinanzierung für den Regionalpark Rhein-Main (Entwurf, Stand 11.02.2005)
- Gesellschaftererklärung zu der Übergangsregelung zur Finanzierung von Projekten der Regionalpark RheinMain SÜDWEST GmbH in den Jahren 2006 – 2009 (Entwurf; Stand 19.04.2005) Anlage 1 (ca. 65 KB) Anlage 2 (ca. 17 KB) Anlage 3 (ca. 15 KB)Nebenvorlage: Antrag vom 11.09.2005, OF 618/16
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 24. Juni 2005Sie sind hierMM 127Beteiligung der Stadt Frankfurt am Main an der zu gründenden .Regionalpark Ballungsraum RheinMain gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung.Magistratsvortrag
- 11. September 2005OFOF 618/16Antrag zur M 121: .Aufhebung bzw. Änderung des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 24.02.2005. und zur M 127: .Gründung Regionalpark Ballungsraum Rhein-Main gGmbH.Ortsbeiratsantrag · fwf
- 12. September 2005OAOA 2085Beteiligung des Ortsbeirates; hier: Aufhebung bzw. Änderung des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 24.02.2005, §.8783 Vortrag des Magistrats vom 20.06.2005, M 121Anregung
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Beratungsverlauf4 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE und FDP; SPD und FAG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen FAG (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP, PDS und E.L. (= Annahme) BFF (= Enthaltung) ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, REP, PDS und E.L. gegen FAG (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme Sonstige Voten/Protokollerklärung: Einstimmige Annahme