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Sportanlage Berkersheimer Weg - Abriss und Neubau Funktionsgebäude - hier: Raumprogramm, Bau- und Finanzierungsvorlage

Vorlagentyp: M
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Inhalt

Vortrag des Magistrats vom 16.12.2005, M 275

Betreff: Sportanlage Berkersheimer Weg - Abriss und Neubau Funktionsgebäude - hier: Raumprogramm, Bau- und Finanzierungsvorlage Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 17.11.2005, §§ 10274, 10317 - B 157/02, M 190/05, M 212/05, M 223/05 -

  1. Dem in der Begründung erläuterten Raumprogramm wird unter Beachtung der Prüfungsfeststellungen des Revisionsamtes zugestimmt.
  2. Dem Abriss des bestehenden Funktionsgebäudes und dem Neubau eines Funktionsgebäudes auf der Sportanlage Berkersheimer Weg wird zugestimmt. Die Kostenberechnung schließt mit 670.000 € netto ab ( 777.200 € brutto). Die städtischerseits erforderlichen Mittel bewilligt; sie werden jedoch auf den Betrag begrenzt, der sich aus der nachträglichen Prüfung durch das Revisionsamt ergibt.
  3. Es dient zur Kenntnis, dass die Maßnahme im Nachtrag zum Haushalt 2005/2006 - Sanierungsmaßnahmen von städtischen ungedeckten Sportstätten - unter der Produktgruppe 21.15 (Ungedeckte Sportstätten und Sportstättenvergabe) enthalten ist. Der Mittelabfluss soll in den Jahren 2006/2007 sein; die Maßnahme wird voraussichtlich in 2007 abgeschlossen sein. Einzugehende Verpflichtungen und zu leistende Zahlungen sind im Vermögenshaushalt bei der Produktgruppe 21.15 nachzuweisen. Die Verbuchung der gesetzlichen Mehrwertsteuer ist auf dem entsprechenden Steuerkonto vorzunehmen.
  4. Es dient zur Kenntnis, dass mit jährlichen Kapitalkosten von 53.600 € ( 2,5% Abschreibung = 16.750 € und 5.5% kalkulatorische Zinsen = 36.850 € ) zu rechnen ist. Es dient weiter zur Kenntnis, dass mit der Maßnahme keine zusätzlichen sachlichen und personellen Folgekosten verbunden sind. Begründung: A. Zielsetzung Auf der Sportanlage Berkersheimer Weg führt der Fußballverein Eschersheim 1909 ( 409 Mitglieder, davon 204 Kinder und Jugendliche = 46,1 %), seinen Übungs- und Wettkampfbetrieb durch. Ebenso wird die Anlage vom Schulsport genutzt. (Stand Mitglieder : 13.6.2005) Das vorhandene Gebäude muss aufgrund erheblicher konstruktiver und nicht reparabler Mängel komplett abgebrochen und entsorgt werden. Eine Sanierung des bestehenden Gebäudes ist laut baufachlicher Untersuchung weder konstruktiv sinnvoll noch wirtschaftlich darstellbar. B. Alternativen Zum Abriss des bestehenden Funktionsgebäudes und Neubau eines Funktionsgebäudes bestehen keine Alternativen. C. Lösung Das in der Anlage dargestellte Raumprogramm trägt den heutigen Anforderungen an ein Funktionsgebäude einer Sportanlage Rechnung. Dieses Standardraumprogramm fand bereits bei anderen zuletzt errichteten Neubauten von Funktionsgebäuden Anwendung und hat sich bewährt. Es geht von einer Modulbauweise aus, das aus zwei Umkleideräumen mit zwischenliegenden Duschen und Toiletten besteht. Je nach Bedarf werden entsprechend viele Module angeordnet. In der Anlage sind bestehendes und geplantes Raumprogramm dargestellt. Eine Vergrößerung des Raumprogrammes um 59,16 m2 gegenüber dem Bestand ergibt sich im Wesentlichen aus der Angleichung an heutige sportfachliche Erfordernisse, und dies schließt auch die Schaffung eines bisher fehlenden Außengeräteraumes ein. Weiterhin werden zwei neue Schiedsrichterräume geschaffen, um den Anforderungen des Gender Mainstreaming gerecht zu werden (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 29.8.2002, § 3459). Dies bedeutet, dass grundsätzlich bei allen Planungsprojekten die Frage nach Auswirkungen auf Frauen und Männer zu prüfen ist. Das neue Funktionsgebäude wird an gleicher Stelle wie das alte Gebäude errichtet. Dies resultiert zum einen aus der Lage zum angrenzenden Spielfeld und dem vorhandenen Bewuchs mit großkronigen Bäumen auf der Sportanlage, die keinen alternativen Standort zulassen. Es werden Container als Zwischenlösung während der Bauzeit zur Aufrechterhaltung des Sportbetriebes erforderlich, da das alte Gebäude vor Baubeginn abgerissen werden muss. Die Maßnahme ist in den Stadtverordnetenbeschlüssen § 8577 vom 27.01.2005 (M 223), § 10274 vom 17.11.2005 (M190) und § 10317 vom 17.11.2005 (M 212) enthalten. D. Kosten Als Folgekosten sind nach Abschluss des Neubaues nur kalkulatorische Kosten ( Abschreibung = 2,5%, entspricht 16.750 € und Verzinsung = 5,5%, entspricht 36.850 € , zusammen 53.600 €) zu erwarten. Personelle und sachliche Folgekosten entstehen nicht. Anlage Erlaeuterungsbericht (ca. 55 KB) Anlage Kostendeckblatt (nicht öffentlich - ca. 163 KB) Anlage Plaene (nicht öffentlich - ca. 210 KB) Anlage Raumprogramm (nicht öffentlich - ca. 19 KB)

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 8. Februar 2002BB 157Für einen neuen Aufschwung in der Frauenpolitik in Frankfurt am Main Wann werden Ergebnisse vorgelegt?Magistratsbericht
  2. 16. Dezember 2005Sie sind hier
    MM 275Sportanlage Berkersheimer Weg - Abriss und Neubau Funktionsgebäude - hier: Raumprogramm, Bau- und Finanzierungsvorlage
    Magistratsvortrag

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf5 Beratungen
Ausschusses für Planen und Bauen
Sitzung 48 · 16.01.2006
TO I, TOP 17
Angenommen
Der Vorlage M 275 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDFAGREPFDPDie Linke
Sonstige:
Grüne (Votum im Haupt- und Finanzausschuss)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, FAG und REP; GRÜNE (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP und Die Linke. (= Annahme)

OBR 9
Sitzung 46 · 19.01.2006
TO II, TOP 4
Zur Kenntnis
Die Vorlage M 275 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Sportausschusses
Sitzung 47 · 19.01.2006
TO I, TOP 16
Angenommen
Der Vorlage M 275 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass im Hinblick auf das in der Begründung erläuterte Raumprogramm und unter Beachtung der Prüfungsfeststellung des Revisionsamtes ein zweiter Schiedsrichterraum realisiert wird.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneFAGREP
Enthaltung:
FDP
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE; FDP (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FAG und REP (= Annahme)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 49 · 24.01.2006
TO I, TOP 45
Angenommen
Der Vorlage M 275 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass im Hinblick auf das in der Begründung erläuterte Raumprogramm und unter Beachtung der Prüfungsfeststellung des Revisionsamtes ein zweiter Schiedsrichterraum realisiert wird.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneREPDie LinkeBFFÖkoLinX-ARLE.l
Ablehnung:
FDPFAG
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen FDP und FAG (= Annahme ohne Zusatz) Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP, Die Linke., BFF, ÖkoLinX-ARL und E.L. (= Annahme ohne Zusatz)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 51 · 26.01.2006
TO II, TOP 69
Angenommen
Der Vorlage M 275 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass im Hinblick auf das in der Begründung erläuterte Raumprogramm und unter Beachtung der Prüfungsfeststellung des Revisionsamtes ein zweiter Schiedsrichterraum realisiert wird.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneÖkoLinX-ARL
Ablehnung:
FDPFAGREPDie LinkeBFFE.l
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen FDP, FAG, REP, Die Linke., BFF und E.L. (= Annahme ohne Zusatz) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme ohne Zusatz)

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