Sanierung städtischer Sportanlagen 2005/2006 hier: Nachtrag zum Haushalt 2005/2006
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Vortrag des Magistrats vom 16.12.2005, M 274
Betreff:
Sanierung städtischer Sportanlagen 2005/2006 hier: Nachtrag zum Haushalt 2005/2006
Vorgang:
Beschl. d. Stv.-V. vom 17.11.2005, §§ 10274 (M 190) und 10317 (M 212)
- Es dient zur Kenntnis, dass mit dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 17.11.2005, § 10317 ( M 212 ) der Fortführung des Sanierungsprogramms auf ungedeckten städtischen Sportanlagen zugestimmt wurde.
- Es dient weiter zur Kenntnis, dass der für die Realisierung der in der M 212 genannten Sanierungsmaßnahmen erforderliche Gesamtkostenrahmen von netto 8.000.000,00 € im Rahmen des Nachtrags zum Haushalt 2005/2006 mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 17.11.2005, § 10274 (M 190) genehmigt wurde.
- Für die in der Anlage 1 aufgeführten, aufgrund ihrer Investitionssummen vorlagepflichtigen Maßnahmen ( über 250.000,00 € ) werden die erforderlichen Mittel in Höhe von 3.835.000,00 € bewilligt. Die Einzelfreigabe zur Bereitstellung des Aufwandes für die jeweiligen Einzelmaßnahmen erfolgt aufgrund detaillierter Planunterlagen und Kostenberechnungen nach Prüfung durch das Revisionsamt und die Stadtkämmerei durch den Magistrat.
Die Aufwendungen für die Umwandlung des Tennenspielfeldes in ein Kunstrasenspielfeld auf der Sportanlage Hügelstraße und die Aufwendungen für die Sanierungen bzw Neubauten der Umkleidegebäude auf den Sportanlagen Roseggerplatz, Lenzenbergstraße, Berkersheimer Weg und Seckbach-Süd sind hierin nicht enthalten, da sich die diesbezüglichen Bau- und Finanzierungsvorlagen bereits im Geschäftsgang befinden.
- Der Magistrat wird beauftragt, der Stadtverordnetenversammlung halbjährlich über den Planungs- und Ausführungsstand einschließlich des jeweiligen Mittelbewilligungs- und Ausgabenstandes zu berichten.
Begründung:
A. Zielsetzung
Es ist vorgesehen, für die Sanierung von Sportplätzen die Sommerpause 2006 und bei der Sanierung bzw. dem Neubau von Umkleidegebäuden ebenfalls die spielfreie Zeit auszunutzen. Hierdurch können Kosten für die übergangsweise Verlagerung von Vereinen auf andere Sportanlagen vermieden und erforderliche Containerkosten reduziert werden.
Für die in der Anlage 1 aufgeführten Maßnahmen wurden Schätzkosten ermittelt. Die Planungen mit detaillierten Kostenberechnungen werden derzeit erarbeitet.
Für die anstehenden Verwaltungs- und Beschlussverfahren soll mit der vorgeschlagenen Verfahrensweise dem insbesondere zeitlich engen Handlungsrahmen Rechnung getragen werden.
B. Lösung
Mit der vorgeschlagenen Gesamtbewilligung und der einzelmaßnahmenbezogenen
Mittelfreigabe durch den Magistrat nach vorlaufender Prüfung durch Revisionsamt und Stadtkämmerei sowie der halbjährlichen Information der Stadtverordnetenversammlung über den jeweiligen Realisierungs- und Ausgabenstand wird ein bereits bei anderen Maßnahmen erprobtes und zeitsparendes Verfahren die gewünschten Effekte bringen.
C: Alternativen
Es werden keine Alternativen hierzu gesehen.
D. Kosten
Die Mittel für die Maßnahmen sind im Nachtrag zum Haushalt 2005/2006 enthalten. Der Gesamtbetrag wird nicht überschritten. Die kalkulatorischen Kosten, die sich erst aus den einzelnen Kostenberechnungen ergeben, werden in den jeweiligen Magistratsbeschlüssen aufgeführt.
Anlage 1 (ca. 10 KB)
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 16. Dezember 2005Sie sind hierMM 274Sanierung städtischer Sportanlagen 2005/2006 hier: Nachtrag zum Haushalt 2005/2006Magistratsvortrag
- 20. Januar 2006BB 48M 212 - Sanierung städtischer SportanlagenMagistratsbericht
- 28. August 2006Antwort des Magistrats · nach 36 WochenBB 338Sanierung städtischer Sportanlagen 2005/2006 hier: Nachtrag zum Haushalt 2005/2006Magistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Beratungsverlauf8 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: Einstimmige Annahme Es dient zur Kenntnis, dass Herr Dirk Müller-Mamerow gemäß § 25 HGO an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen und den Sitzungssaal verlassen hat.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen BFF (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FDP Sonstige Voten/Protokollerklärung: FAG, REP, Die Linke., BFF und E.L. (= Annahme) ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG, REP, Die Linke., BFF und E.L. Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)