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M 212 - Sanierung städtischer Sportanlagen

Vorlagentyp: B
13 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren2 Sitzungen

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Inhalt

Bericht des Magistrats vom 20.01.2006, B 48

Betreff:

M 212 - Sanierung städtischer Sportanlagen

Vorgang:

A 771 BFF, M 274/05

Zu 1

Soweit erforderlich, wird der Stadtverordnetenversammlung für jede Einzelmaßnahme im Bereich der Sanierung bzw. des Neubaus von Umkleidegebäuden eine Bau- und Finanzierungsvorlage zur Beschlussfassung vorgelegt. Darüber hinaus wird der Stadtverordnetenversammlung eine Beschlussvorlage vorgelegt (M 274 vom 16.12.2005), die den Magistrat beauftragt, für jede Einzelmaßnahme im Bereich der Sanierung bzw. Neubaus von Sportplätzen die erforderlichen Mittel nach Prüfung durch Revisionsamt und Stadtkämmerei zu beschließen. Der Stadtverordnetenversammlung wird halbjährlich über den Planungs- und Ausführungsstand berichtet.

Zu 2

Die Stadion GmbH hat keine rechtlichen Ansprüche auf einen Investitionszuschuss.

Auf der Grundlage des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 17.11.2005, § 10317, werden der Stadion GmbH für die Sanierung der so genannten Kleinen Kampfbahn 260.000 € zur Verfügung gestellt.

Zu 2.1

Es handelt sich hierbei nicht um eine Maßnahme zum Sparen von Steuern, sondern um die Verbesserung der Sportangebote im "Sportpark Stadion“.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 18. Oktober 2005AA 771M 212 - Sanierung städtischer SportanlagenSTVV-Anfrage · BFF
  2. 16. Dezember 2005MM 274Sanierung städtischer Sportanlagen 2005/2006 hier: Nachtrag zum Haushalt 2005/2006Magistratsvortrag
  3. 20. Januar 2006Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 13 Wochen
    BB 48M 212 - Sanierung städtischer Sportanlagen
    Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
OBR 5
Sitzung 52 · 10.02.2006
TO I, TOP 32
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 48 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Sportausschusses
Sitzung 48 · 16.02.2006
TO I, TOP 8
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 48 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDP
Sonstige:
FAG (Kenntnis)REP (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FDP Sonstige Voten/Protokollerklärung: FAG und REP (= Kenntnis)

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