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Deutsches Architekturmuseum: Energetische Ertüchtigung und Brandschutzsanierung 2. Bauabschnitt hier: Bau- und Finanzierungsvorlage

Vorlagentyp: M
5 SitzungenAngenommen

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Inhalt

Vortrag des Magistrats vom 01.11.2019, M 180

Betreff: Deutsches Architekturmuseum: Energetische Ertüchtigung und Brandschutzsanierung 2. Bauabschnitt hier: Bau- und Finanzierungsvorlage

  1. Das Deutsche Architekturmuseum, das 1984 nach Plänen von Oswald Mathias Ungers errichtet wurde, weist nach nunmehr 35-jährigem Bestehen Mängel in verschiedenen Bereichen auf.
  2. Es dient zur Kenntnis, dass im Jahr 2010 in einem
  3. Bauabschnitt Arbeiten zur Behebung der erheblichen Brandschutz- und Baumängel und erste Maßnahmen im Bereich der Anlagentechnik zur energetischen Verbesserung durchgeführt wurden. Es dient weiter zur Kenntnis, dass damals ein Gesamtkonzept für zwei Bauabschnitte entwickelt wurde, wobei geplant war, die gravierenden Mängel im Bereich des Wärmeschutzes im
  4. Bauabschnitt zu beheben und damit das Raumklima zu verbessern. Hierbei wurde kenntlich gemacht, dass mit einer energetischen Verbesserung des Gebäudes nur dann zu rechnen ist, wenn auch der
  5. Bauabschnitt abgeschlossen wird.
  6. Es dient weiter zur Kenntnis, dass die noch offenen Punkte aus den Themen Brandschutz und Sicherheit nun im
  7. Bauabschnitt behoben werden. Dazu zählt insbesondere die Herstellung eines genehmigungsfähigen zweiten Rettungsweges.
  8. Es dient zur Kenntnis, dass für die Maßnahme des
  9. Bauabschnittes laut Kostenberechnung 12.081.952 € benötigt werden. Im Investitionsprogramm zum Haushalt 2019 stehen bis einschließlich 2019 lediglich 3.356.000 € zur Verfügung. Für den Haushaltsentwurf 2020/21 sind weitere 3.945.000 € angemeldet. Für das kommende Investitionsprogramm zum Haushalt 2022 sind demnach weitere 4.780.952 € zu beordnen. Die benötigten Mittel in Höhe von insgesamt 12.081.952 € werden nach Ziffer 2.2.6 der Allgemeinen Bewirtschaftungsvorschriften freigegeben. Sie stehen dabei allerdings unter dem Vorbehalt einer Beschlussfassung zu den jeweiligen Haushalten, so dass zur vorläufigen Deckung gegebenenfalls vorhandene Mittel eingesetzt bzw. andere Maßnahmen im Investitionsprogramm des Dezernates VII zurückgestellt werden müssen.
  10. Es dient zur Kenntnis, dass für diese Investitionsmaßnahme nach Fertigstellung Kapitalkosten in Höhe von jährlich 513.813 € anfallen (Kalkulatorische Verzinsung 166.127 €, Abschreibung 347.686 €). Begründung: A. Zielsetzung Das Architekturmuseum wurde 1984 nach Plänen der Architekten Oswald Mathias Ungers errichtet und steht heute unter Denkmalschutz. Es wurde in 2010 in einem
  11. Bauabschnitt teilweise saniert, wobei der Schwerpunkt auf der Behebung der erheblichen Brandschutzmängel lag. Im Zuge der damaligen Untersuchungen wurde klar, dass der energetische Stand des Gebäudes äußerst mangelhaft ist und damit die geforderten Standards der klimatischen Bedingungen für Museen nur unzureichend erfüllt werden können. Deshalb wurde 2009 ein Gesamtkonzept für zwei Bauabschnitte entwickelt, dessen Umsetzung sowohl die Brandschutzmängel behebt, als auch eine energetische Verbesserung des Gebäudes zum Ziel hat. Aus diesem Grund liegt der Schwerpunkt im
  12. Bauabschnitt nun in der Ertüchtigung der Gebäudehülle. Hierzu werden soweit möglich Fassadenteile und Dachflächen gedämmt und die Glasdächer und Fenster ausgetauscht. Außerdem wird die Anlagentechnik erweitert. Damit wird erreicht, dass die für Ausstellungen notwendigen Raumkonditionen sichergestellt werden. Gleichzeitig dienen die Maßnahmen auch dazu, die klimatischen Bedingungen in den Arbeitsbereichen der Museumsangestellten erheblich zu verbessern. Zudem werden im
  13. Bauabschnitt ein genehmigungsfähiger zweiter Rettungsweg hergestellt sowie notwendige und sinnvolle Instandsetzungsmaßnahmen durchgeführt. B. Alternativen -keine- C. Lösung Seit der Eröffnung des Museums vor 35 Jahren wurden nur geringfügige Instandhaltungsmaßnahmen durchgeführt. Die erste größere Sanierung erfolgte vor 10 Jahren, um einen Großteil der brandschutz- und sicherheitstechnischen Mängel zu beseitigen und erste anlagentechnische Erneuerungen durchzuführen. Im Zuge der Gebäudeuntersuchungen für diese Brandschutzertüchtigungen wurden 2009 auch die großen Mängel des Wärmeschutzes und der Gebäudeklimatisierung genauer analysiert. Das in 2009 entwickelte Konzept für den
  14. Bauabschnitt wurde nun aktualisiert und den heutigen Gegebenheiten angepasst und umfasst neben einer energetischen Ertüchtigung auch Brandschutz- sowie sinnvolle und notwendige Instandhaltungsmaßnahmen. Energetische Ertüchtigung Der Fokus liegt beim
  15. Bauabschnitt auf der energetischen Ertüchtigung, um die gravierenden Mängel des Wärmeschutzes und der Gebäudeklimatisierung zu beseitigen. Hierfür wurde ein energetisches Sanierungskonzept erarbeitet, welches die Randbedingungen aus Denkmalschutz und die bautechnischen und nutzungsspezifischen Randbedingungen beachtet. Die aus den 1980er Jahren stammenden großen Glasdächer im Erdgeschoss und Dachgeschoss der Villa sind maßgeblich die Ursache für einen sehr hohen Wärmeeintrag im Sommer und eine starke Wärmeabstrahlung im Winter. Deshalb und aufgrund der unzureichenden Dämmung des Gebäudes sind die Unterhaltskosten hoch und das Raumklima aus museologischer und arbeitstechnischer Sicht unzureichend. Die hohen Anforderungen von Leihgebern an das Raumklima mit Zielvorgaben bei Temperatur und Luftfeuchtigkeit kann das Museum nur eingeschränkt erfüllen. Die klimatischen Bedingungen für die Museumsmitarbeiter, insbesondere im Foyer im Erdgeschoss, sind nicht zufriedenstellend, da sich im Sommer der Bereich aufgrund der Glasdächer sehr stark aufheizt und im Winter keine ausreichend behagliche Raumtemperatur erreicht wird. Diese Mängel sollen beseitigt werden, indem die Außenhülle, soweit im Rahmen des Denkmalschutzes möglich, gedämmt wird und alle Glasflächen ausgetauscht werden. Die Erweiterung der Anlagentechnik soll zudem für ein besseres und stabileres Innenraumklima sorgen. Für die Dachflächenfenster und die Sprossenfenster der Südfassade ist eine besondere Wärmeschutzverglasung vorgesehen, welche aus denkmalpflegerischer, architektonischer, museologischer, klimatischer und wirtschaftlicher Sicht die beste Lösung darstellt. Das ausgewählte sog. MicroShade-Glas enthält eine spezielle im Scheibenzwischenraum integrierte Sonnenschutzfolie, wodurch die einstrahlende Sonnenwärme um bis zu 90 % reduziert wird. Im Winter hingegen, wenn die Sonne niedrig steht und der Wärmebedarf im Gebäude höher ist, wird bis zu 35 % der Sonnenenergie in das Gebäude gelassen. Auch die Metallfenster im Erdgeschoss und die Holz-Sprossenfenster der Villa werden erneuert und damit energetisch verbessert. Gebäudesimulationen haben Bereiche identifiziert, in denen zusätzlich zu den Maßnahmen an der Gebäudehülle noch Heiz- und Kühlbedarf besteht. Die im
  16. Bauabschnitt eingebaute Lüftungsanlage gewährleistet den Frischluftwechsel im Auditorium und Erdgeschoss und wird nun im
  17. Bauabschnitt ergänzt, um die notwendige Konditionierung der Luft zur Einhaltung der raumklimatischen Anforderungen für ein Museum zu gewährleisten. Deshalb sind im Erdgeschoss, im Auditorium und im Dachgeschoss dezentrale Umluftgeräte (sog. VRV-Geräte) vorgesehen. Die dafür erforderlichen Klimageräte müssen im Außenraum untergebracht werden. Aus gestalterischen und denkmalpflegerischen Gründen ist dies auf dem Dach nicht möglich, so dass die Außengeräte in den rückwärtigen Außenhöfen eingebaut werden. Das Tonnen- und Flachdach im rückwärtigen Erdgeschoss erhält eine effektive Wärmedämmung. Die Außenhaut des Daches besteht aus Zinkblech und bleibt erhalten. Die neue Dämmung wird von innen angebracht, wofür die bestehende Lichtdecke rückgebaut werden muss. Da die Oberfläche der Lichtdecke aus Brandschutzgründen nicht mehr zulässig ist, wird sie nach Einbringung der Dämmung durch ein textiles Material ersetzt, welches den Brandschutzbestimmungen entspricht. Im Zuge der Erneuerung der Lichtdecke werden auch neue Lichtschienen für eine zeitgemäße Ausstellungsbeleuchtung angebracht und die bestehenden Strahler durch energiesparende LED-Leuchten ersetzt. Durch die Verbesserung der Gebäudehülle wird eine Reduzierung des Heizwärmebedarfs von 36% prognostiziert. Dies hilft dem Museum, die ständig steigenden Energiekosten zu decken. Derzeit erfolgt eine Prüfung der Förderfähigkeit der Maßnahme durch das Energiemanagement des ABI. Eine Förderfähigkeit von energetischen Einzelmaßnahmen scheint möglich, muss jedoch vor einer Fördermittelbeantragung noch detaillierter betrachtet werden. Brandschutzmaßnahmen Im
  18. Bauabschnitt wurden die Brandschutzertüchtigungen nicht vollumfänglich abgeschlossen. Dies betrifft vor allem das Flucht- und Rettungswegekonzept. Das Gebäude verfügt über zwei notwendige Treppenhäuser, die im Gebäudeinneren der Villa liegen und beide derzeit über denselben Ausgang in Richtung zum Deutschen Filmmuseum entfluchten. Notwendig ist allerdings eine Trennung der beiden Wege mit zwei unabhängigen Ausgängen. Im Zuge der Planung für den
  19. Bauabschnitt wurde ein genehmigungsfähiges Brandschutzkonzept erarbeitet, welches vorsieht, dass die beiden Treppenräume unabhängig voneinander ins Freie führen. Das nördliche Treppenhaus entfluchtet, wie bisher, über das Untergeschoss auf das Grundstück des Deutschen Filmmuseums. Die 1984 umgesetzte Fluchtwegeplanung für das südliche Treppenhaus mit der kleinen Ausstiegsklappe auf das südwestliche Nachbargrundstück ist heute nicht mehr zulässig und wird auch nicht genutzt. Eine Vergrößerung dieses Ausstieges ist nicht möglich, da dies eine Einschränkung der Grundstücksnutzung (Durchfahrtsbreite) des Nachbargrundstückes bedeuten würde, welcher der Eigentümer nicht zustimmt. Auch für eine Verlegung dieser Fluchttür konnte keine abschließende vertragliche Lösung zur Mitnutzung des Nachbargrundstückes (Eintragung einer Baulast) erzielt werden. Da eine endgültige Lösung unabhängig vom Nachbarn angestrebt ist und die Liegenschaft des Deutschen Architekturmuseums vollständig bebaut ist, muss der zweite Rettungsweg auf dem eigenen Grundstück unterirdisch in Form eines Fluchttunnels hergestellt werden. Dieser Fluchttunnel wird auf der südwestlichen Seite des Architekturmuseums im Untergeschoss in bergmännischer Bauweise ausgebildet und in Richtung Schaumainkai geführt, wo er über eine Treppe unter den Arkaden ins Freie führt. Zusätzlich zu dieser Herstellung des zweiten Rettungsweges werden weitere kleinere Brandschutzmaßnahmen im Gebäude durchgeführt, wie Rückbau nicht mehr genutzter Durchbrüche, die Ergänzung von RWA-Öffnungen und Ertüchtigung von Brandschutzabschottungen. Weitere Maßnahmen Seit Eröffnung des Museums wurden nur geringfügige Instandhaltungsmaßnahmen durchgeführt. Mittlerweile unübersehbare Schadensbilder an Fassade, Sandsteinverkleidungen, Bodenbelägen, Dacheindeckung sowie Feuchteschäden erfordern grundlegende Sanierungsmaßnahmen, welche dem Erhalt des Gebäudes dienen. Die Sandsteinarkaden werden ertüchtigt und schadhafte Steinplatten werden ersetzt. Sämtliche Fassaden, welche nicht im Zuge der Baumaßnahmen mit WDVS (Wärmedämmverbundsystem) ausgestattet werden, werden gereinigt und ertüchtigt. Dies betrifft vornehmlich die Fassaden der Villa. Die Regenwasserentwässerung bedarf dringend einer Erneuerung. Bei Starkregen kommt es aufgrund von Undichtigkeiten immer wieder zu Wassereindringungen. Bei der Sanierung der Regenwasserentwässerung wird das Wasser vom Dach der Villa künftig unabhängig und nicht mehr über die Dachflächen des Erdgeschosses entwässert. Die Dacheindeckung der Villa aus 1984 besteht aus Betondachsteinen, welche erfahrungsgemäß eine Lebenserwartung von ca. 30 Jahren haben. Sie sind mittlerweile spröde, rissig und zum Teil undicht, so dass eine Erneuerung aus baukonstruktiver Sicht erforderlich ist. Die Sanitäranlagen für Besucher werden umstrukturiert und saniert. Durch eine Grundrissoptimierung im Kellergeschoss kann die Anzahl der Besuchertoiletten erhöht werden. Zudem werden im
  20. OG die Sanitäranlagen für die Mitarbeiter erneuert und die Büroräume an der Nordostseite durch eine Neuaufteilung besser nutzbar und besser belichtet. Rahmenbedingungen Die vielen unterschiedlichen Anforderungen (Denkmalschutz, Sicherheit, Brandschutz, Raumklima) führen zu einer hohen Komplexität des
  21. Bauabschnittes. Da das Grundstück vollständig bebaut ist, stellt die daraus entstehende beengte Situation eine besondere Herausforderung bei der Baustelleneinrichtung dar. Auch die Kran- und Gerüststellung gestalten sich aufgrund der Grenzbebauung mit nicht vorhandenen Abstandsflächen als sehr schwierig und aufwändig. Zudem muss bei der Herstellung des Fluchttunnels der unter dem Grundstück liegende S-Bahntunnel berücksichtigt werden. Insgesamt wurde versucht, für alle Belange unter Berücksichtigung und Abwägung der genannten Rahmenbedingungen und Anforderungen eine optimale und langlebige Lösung zu finden. Der Beginn der Baumaßnahmen ist für Herbst 2020 geplant. D. Kosten
  22. Der Investitionsbedarf der Sanierung (2. Bauabschnitt) wird auf brutto 12.081.952 € (siehe Kostendeckblatt) berechnet.
  23. Finanzierungsbedarf des
  24. Bauabschnittes unter Angabe der Jahresraten: Voraussichtlicher Mittelabfluss: Bis 2018 856.222 € 2019 2.500.000 € 2020 1.000.000 € 2021 2.000.000 € 2022 5.000.000 € 2023 725.730 €
  25. Jahresfolgekosten Kalkulatorische Verzinsung (2,75 %) 166.127 € Abschreibung 347.686 €
  26. Jahreserträge -keine Auswirkungen-
  27. Stellenplanmäßige Auswirkungen -keine- Anlage 1_Kostendeckblatt (nicht öffentlich - ca. 221 KB) Anlage 2_Erlaeuterungsbericht (ca. 112 KB) Anlage 3a_Plan_Ansicht_Suedwest (ca. 939 KB) Anlage 3b_Plan_Ansicht_Grundriss_KG (ca. 2 MB) Anlage 3c_Plan_Grundriss_EG (ca. 2,1 MB) Anlage 3d_Plan_Grundriss_1_OG (ca. 1,7 MB) Anlage 3e_Plan_Grundriss_2_OG (ca. 1 MB) Anlage 3f_Plan_Grundriss_3_OG (ca. 1 MB) Anlage 3g_Plan_Laengsschnitt (ca. 1,1 MB) Anlage 3h_Plan_Querschnitt_Tonnendach (ca. 653 KB) Anlage 3i_Plan_Querschnitt_Villa (ca. 978 KB)Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Kultur- und Freizeitausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 5 Versandpaket: 06.11.2019

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet

Der Weg dieser Vorlage

Am 1. November 2019 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 5 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 12.12.2019 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf5 Beratungen
OBR 5
Sitzung 36 · 22.11.2019
TO I, TOP 59
Angenommen
Der Vorlage M 180 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Kultur- und Freizeitausschusses
Sitzung 35 · 28.11.2019
TO I, TOP 7
Zur Kenntnis
Es dient zur Kenntnis, dass der Kultur- und Freizeitausschuss die Beratung der Vorlage M 180 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFRAKTIONFrankfurter
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER

Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
Sitzung 35 · 02.12.2019
TO I, TOP 23
Zur Kenntnis
Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage M 180 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFRAKTIONFrankfurter
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 36 · 10.12.2019
TO I, TOP 37
Angenommen
Der Vorlage M 180 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPFRAKTIONFrankfurterÖkoLinX-ARL
Enthaltung:
BFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER; BFF (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 38 · 12.12.2019
TO II, TOP 42
Angenommen
Der Vorlage M 180 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPFRAKTIONFrankfurterÖkoLinX-ARL
Enthaltung:
BFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL; BFF (= Enthaltung)

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung