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Rekonstruktion der Haupttribüne und Erhöhung der Zuschauerkapazität der Sportanlage am Bornheimer Hang hier: Beschluss des Raumprogrammes und der Finanzierung

Vorlagentyp: M
3 SitzungenAngenommen

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Inhalt

Vortrag des Magistrats vom 16.09.2011, M 177

Betreff: Rekonstruktion der Haupttribüne und Erhöhung der Zuschauerkapazität der Sportanlage am Bornheimer Hang hier: Beschluss des Raumprogrammes und der Finanzierung Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 25.08.2011, § 543 (M 115)

  1. Es dient zur Kenntnis, dass mit Beschluss § 9590 vom 24.02.2011 die Rekonstruktion der Haupttribüne und die Erhöhung der Zuschauerkapazität genehmigt und der Magistrat beauftragt wurde, die notwendigen Leistungen für die Baumaßnahme öffentlich auszuschreiben. Das Ausschreibungsverfahren ist beendet. Der wirtschaftlichste Bieter als Generalübernehmer soll beauftragt werden.
  2. Dem beiliegenden Raumprogramm wird zugestimmt.
  3. Die voraussichtlichen Gesamtkosten der Baumaßnahme belaufen sich auf 10.500.000 € netto und werden hiermit genehmigt. Hierfür steht unter der Produktgruppe 21.15 "Sportstätten und Sportstättenvergabe" Projektdefinition 5.004230 folgender Betrag zur Verfügung: 10.504.000 € netto.
  4. Es dient weiterhin zur Kenntnis, dass die sachlichen Folgekosten 398.983,90 € netto p. a. und die Kapitalkosten 284.988,50 € netto p. a. betragen. Mit der Maßnahme sind keine zusätzlichen personellen Folgekosten verbunden. Die Deckung der Folgekosten ist innerhalb des zuständigen Dezernates IX sicherzustellen. Begründung: A. Zielsetzung Die grundsätzliche Zustimmung zur Durchführung eines rechtssicheren und transparenten VOB-konformen Vergabeverfahrens wurde bereits mit Beschluss § 9590 von der Stadtverordnetenversammlung erteilt. Grundlage der Ausschreibung war die Absichtserklärung ("Letter of Intent") zwischen der das Stadion nutzenden FSV Frankfurt 1898 Fußball GmbH und der Stadt Frankfurt am Main vom 21.01.
  5. Als Ergebnis dieser Ausschreibung konnte ein Generalübernehmer ermittelt werden, der die notwendigen Leistungen in der von der FSV Frankfurt 1898 Fußball GmbH gewünschten Bauzeit realisieren kann. Damit soll das Ziel einer Rekonstruktion der Haupttribüne und Erhöhung der Zuschauerkapazität der Sportanlage am Bornheimer Hang zu einem festgelegten Preis innerhalb einer definierten Bauzeit erreicht werden. B. Alternativen Zu den Alternativen wurde bereits in der Begründung zum Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 24.02.2011, § 9590, Stellung genommen. Die Durchführung des europaweiten Teilnahmewettbewerbes mit nachfolgendem Verhandlungsverfahren garantiert einen Marktpreis, der derzeit nicht zu unterbieten ist. C. Lösung Als wirtschaftlichster Bieter im Vergabeverfahren wurde die Unternehmensgruppe Hellmich ermittelt, die auch das mit 9.865.000 € netto niedrigste Angebot vorlegte. Die für die Rekonstruktion der Haupttribüne und Erhöhung der Zuschauerkapazität der Sportanlage am Bornheimer Hang erforderlichen Planungs- und Bauleistungen werden von dieser Firma realisiert. Die neue Haupttribüne wird an der Stelle der Bestandstribüne, welche abgebrochen wird, rekonstruiert und wird ca. 1.817 Plätze aufweisen, welche sich wie folgt verteilen: Sitzplätze normal 1.152 Sitzplätze Businessclub 500 Sitzplätze Logen 110 Presseplätze 55 Die Nordtribüne wird im Bereich der Geraden um vier Reihen erweitert. Auf der Osttribüne kann die Platzkapazität durch zwei zusätzliche Reihen zwischen den Dachstützen erhöht werden. Hier werden auch die Plätze für Rollstuhlfahrer angeboten. Auf der Südtribüne können durch Blocktrennung und Einbau einer zusätzlichen Stufe für Stehplätze weitere Plätze realisiert werden, sodass sich nach Abschluss der Bauarbeiten eine Zuschauerkapazität von 12.515 Steh- und Sitzplätzen ergibt. Optional besteht die Möglichkeit, dies künftig einmal auf 15.000 Plätze zu vergrößern. Das Bauvorhaben ist im beiliegenden Raumprogramm, den Vorentwurfsplänen und dem Erläuterungsbericht beschrieben. D. Kosten Zur Finanzierung der Kosten für die Bau- und Planungsleistungen zur Rekonstruktion der Haupttribüne und Erhöhung der Zuschauerkapazität der Sportanlage am Bornheimer Hang werden städtische Mittel in Höhe von 10.500.000 € netto herangezogen. Die Mittel sind im Doppelhaushalt 2010/2011 in Höhe von 10.504.000 € netto eingestellt. Als Folgekosten fallen Bauunterhaltungskosten, Abschreibung und kalkulatorische Verzinsung an, in der Summe 683.972,40 € netto p.a. Mit der Maßnahme sind keine zusätzlichen personellen Folgekosten verbunden. Anlage _Architektonisches_Konzept (ca. 166 KB) Anlage _Begruendung_Punkt_D_Kosten (ca. 10 KB) Anlage _Entwurfsplaene (ca. 4,7 MB) Anlage _Erlaeuterungsbericht_FAAG (ca. 2 MB) Anlage _Kostendeckblatt (ca. 375 KB) Anlage _Raumprogramm (ca. 83 KB) Anlage _Resuemee_architektonisches_Konzept (ca. 68 KB)

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet

Der Weg dieser Vorlage

Am 16. September 2011 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 3 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 01.11.2011 im OBR 4 angenommen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf3 Beratungen
Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 4 · 27.09.2011
TO I, TOP 25
Angenommen
Der Vorlage M 177 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeFDPFreie WählerNPDREP
Ablehnung:
PiratenÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER gegen Piraten (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) NPD und REP (= Annahme)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 5 · 29.09.2011
TO II, TOP 37
Angenommen
a) Der Vorlage M 177 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. b) Es dient zur Kenntnis, dass Herr Stadtverordneter Siegler gemäß § 25 HGO an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen und den Sitzungssaal verlassen hat.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu a)
Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeFDPFreie WählerNPDREP
Ablehnung:
PiratenÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: a) CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, NPD und REP gegen Piraten und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)

OBR 4
Sitzung 5 · 01.11.2011
TO II, TOP 2
Angenommen
Der Vorlage M 177 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

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