Sanierung und Erweiterung des Kinderzentrums Karl-Flesch-Straße (KT 143) in 60385 Frankfurt am Main-Bornheim; Karl-Flesch-Straße 12
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Vortrag des Magistrats vom 17.08.2012, M 174
Betreff: Sanierung und Erweiterung des Kinderzentrums Karl-Flesch-Straße (KT 143) in 60385 Frankfurt am Main-Bornheim; Karl-Flesch-Straße 12
- Der Gesamtsanierung und Erweiterung gemäß dem vorliegenden Raumprogramm um zwei weitere U 3 Gruppen des Kinderzentrums Karl-Flesch-Straße (KT 143) in Frankfurt am Main Bornheim, Karl-Flesch-Straße 12, einschließlich der Auslagerung der Einrichtung wird auf Basis der beigefügten Unterlagen zugestimmt. Es dient zur Kenntnis, dass die Betriebskommission dem Projekt in ihrer Sitzung am 27.04.2010 zugestimmt hat.
- Es dient weiterhin zur Kenntnis, dass gemäß beigefügter Kostenberechnung hierfür Mittel in Höhe von brutto 6.308.000 € erforderlich werden. Die Mittel werden entsprechend bewilligt. Darüber hinaus dient zur Kenntnis, dass in den Gesamtaufwendungen nicht aktivierungsfähiger Aufwand für die Herstellung des Auslagerungsstandorts, für die angemieteten Pavillons und den Rückbau des Geländes in Höhe von brutto 661.910 € enthalten ist, der im Erfolgsplan des Betriebs zu buchen ist.
- Das Projekt "Gesamtsanierung und Erweiterung des Kinderzentrums Karl-Flesch-Straße" ist im Investitionsprogramm 2010-2013 des Betriebs Kita Frankfurt mit einem Gesamtbetrag von2.660.000€ enthalten. Im Investitionsprogramm 2012-2015 des Betriebs Kita Frankfurt ist die Erhöhung des Gesamtbetrages auf 6.309.000 € vorgesehen. Die Betriebskommission hat in ihrer Sitzung am 25.10.2011 dem Mehraufwand zugestimmt.
- Da aufgrund der Dringlichkeit mit der Baumaßnahme vor Rechtskraft des Wirtschaftsplans 2012 begonnen werden soll, ist die Vorfinanzierung der Baumaßnahme aus verfügbaren Mitteln des Erfolgsplans des Eigenbetriebs sicherzustellen.
- Es dient zur Kenntnis, dass zur Teilfinanzierung keine Zuschüsse vom Bund oder dem Land Hessen in Anspruch genommen werden können. Die ausfallenden Drittmittel, die im Investitionsprogramm 2010-2013 des Betriebs Kita Frankfurt mit 290.000 € bei Abriss und Neubau sowie Erweiterung eingeplant waren, sind im Investitionsprogramm 2012-2015 für die Gesamtsanierung und Erweiterung auf 90.000 € reduziert worden. Die ausgefallenen Drittmittel werden durch Einsparungen im Erfolgsplan des Eigenbetriebs gedeckt.
- Es dient zur Kenntnis, dass im Investitionsprogramm 2010-2012 ein städtischer Investitionszuschuss von 2.370.000 € enthalten ist, dessen Erhöhung auf 6.218.000 € im Investitionsprogramm 2012-2015 vorgesehen ist. Es wird gebilligt, dass zur Finanzierung der aktivierungsfähigen Aufwendungen des Vorhabens ein städtischer Investitionszuschuss bis zu 5.646.090 € gewährt wird. Falls zur Finanzierung des Vorhabens Investitionszuschüsse geleistet werden sollen, die über die verfügbaren Mittel hinausgehen, ist die Deckung durch Sollveränderung vom Ergebnishaushalt in den Teilfinanzhaushalt der Produktgruppe 20.02 sicherzustellen.
- Es dient zur Kenntnis, dass mit Baubeginn des Kinderzentrums zehn Bäume gefällt werden müssen. Die Fällgenehmigung des Umweltamtes liegt vor. Eine Ersatzpflanzung ist nach Beendigung der Baumaßnahme vorgesehen.
- Mit der Maßnahme ist unverzüglich zu beginnen. Begründung:
- A)Zielsetzung Im Kinderzentrum Karl-Flesch-Straße werden zurzeit 8 Gruppen mit Kindern unter 3 Jahren betreut (80 Plätze). Das bestehende, in den 60er Jahren erbaute Kinderzentrum im Stadtteil Bornheim, entspricht baulich, energetisch und technisch dem Stand aus dieser Zeit. Das Gebäude ist teilunterkellert. Der nördliche Flügel ist nicht unterkellert und eingeschossig. Der südliche Flügel besitzt zusätzlich ein Obergeschoss. Die Haustechnik stammt zum großen Teil noch aus der Bauzeit des Gebäudes. Die Fenster sind unterschiedlich stark geschädigt und teilweise nicht mehr sicher zu verwenden. Auch der vorhandene Sonnenschutz in Form von Markisen ist zum großen Teil nicht mehr funktionsfähig, die Überhitzung der zugehörigen Gruppenräume ist die Folge. Wände und Dächer sind kaum oder gar nicht gedämmt, die Fenster sind, von den technischen Schädigungen abgesehen, energetisch veraltet. In Fassaden- und Dachelementen wurden gesundheitsgefährdende Produkte festgestellt. Die Kellerbereiche sind bis auf eine minimale Dämmung im Bodenplattenaufbau nicht gedämmt. Das Obergeschoss ist wegen genehmigungsrechtlicher und brandschutztechnischer Einschränkungen für das Kinderzentrum derzeit kaum verwendbar, da es ursprünglich einmal für Personalwohnungen geplant wurde. Die Zimmer der jeweiligen Gruppenbereiche sind teilweise räumlich getrennt voneinander angeordnet. Es existieren lediglich zwei Bäder an zentraler Stelle für alle Gruppen. Das Sanierungskonzept sieht eine Erneuerung der kompletten Gebäudehülle vor. Die vorhandenen Flachdächer erhalten eine Wärmedämmung. Die Fliesenfassaden werden mit einem Wärmedämmverbundsystem überdeckt und verputzt. Die Fenster- bzw. Glasflächen werden durch neue Fenster mit Dreischeibenwärmeschutzverglasung ersetzt. Die durch die Sanierung und Umbauten betroffenen Oberflächen werden erneuert. Die erst kürzlich erneuerte Heizungsanlage wird erhalten. Die Heizungsverteilung und die Heizkörper müssen wie auch die Sanitäreinrichtungen erneuert werden. Über einen straßenseitigen Anbau mit Haupteingang an der Karl-Flesch-Straße erhält das Gebäude einen neuen Zugang. Derzeit ist die Einrichtung seitlich im hinteren Bereich über eine marode Beton-Außentreppe oder über den Kellerzugang zu erreichen. In dem neuen Anbau wird ein Treppenhaus mit Aufzug untergebracht. Die Erschließung mit zweitem Rettungsweg des Obergeschosses und somit dessen Nutzbarkeit ist damit sichergestellt. Das Erdgeschoss wird neu strukturiert, so dass Gruppenbereiche mit zwei bis drei zusammenhängenden Teilräumen entstehen, denen jeweils ein Sanitärbereich zugeordnet wird. Die Küche wird in das Untergeschoss und die Personalräume in das Obergeschoss verlagert. Die beiden neuen Gruppenbereiche werden im Untergeschoss in den umgestalteten Räumen der nicht mehr benötigten Wäscherei geschaffen. Für die Bauzeit wird die bestehende Einrichtung reduziert auf sechs Gruppen in einem provisorischen zweistöckigem Bauwerk auf dem Nachbargrundstück weiterbetrieben. Die Kosten für diese Pavillonanlage, der dazugehörigen Erschließung und der für die vorübergehende Nutzung herzustellenden und wieder zurückzubauenden Außenanlagen sind ebenfalls in der Kostenberechnung enthalten.
- B)Alternativen Keine
- C)Lösung Durch die Gesamtsanierung werden zwei weitere Gruppen für Kinder unter 3 Jahren geschaffen. Das vorliegende Standardraumprogramm kann im Rahmen der Sanierung im Bestand und wegen der Zwangspunkte des Bestandsbaus bezüglich Aufteilung und Zuordnung der Räume nur teilweise umgesetzt werden. Die Gesamtflächen werden unterschritten. Die Raumgrößen werden an den Bestand angepasst und nach den Gegebenheiten optimiert. Die bisher räumlich getrennten Gruppenräume werden verbunden und die Gruppenbereiche können durch die Verlagerung der Küche enger zusammen rücken. So können im Bestandsgebäude die Arbeitsabläufe optimiert werden, was auch einer sicheren Kinderbetreuung zugute kommt. Das Gebäude wird barrierefrei errichtet. Die Sanierung und Erweiterung wird nicht in Passivhausstandard errichtet. Wegen der Geometrie des Bestandsbaus und den nicht erreichbaren Gründungsbauteilen ist eine ENEV -8% gegeben. Für die Errichtung eines Neubaus in Passivhausstandard nach Abbruch des Bestandsgebäudes wurden im Vorfeld Kosten von rund 8,5 Mio. € geschätzt und eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung angestellt. Die Kosten hätten die nun veranschlagten Sanierungskosten deutlich überschritten, auch weil ein Neubau das Standardraumprogramm hätte erfüllen müssen. Nach Abwägung fiel daher die Entscheidung für die hier vorgestellte Sanierung.
- D)Kosten
- Investitionsbedarf 5.646.090 €
- Für die Baumaßnahme ist folgender Finanzierungsablauf zu erwarten: Baumaßnahme Jahr Verpflichtungen Mittelabfluss 2010-11 586.020 € 354.960 € 2012 3.669.960 € 2.086.750 € 2013 1.390.110 € 3.204.380 € Gesamtsumme brutto: 5.646.090 € Pavillonanlage Jahr Verpflichtungen Mittelabfluss 2010-11 2012 661.900 € 598.910 € 2013 63.000 € Gesamtsumme brutto: 661.910 €
- Zugehörige Folgekosten keine
- Zusätzliche Jahresfolgekosten des Eigenbetriebs
- a)personelle Folgekosten 317.719 €
- b)sächliche Folgekosten - größere Bauunterhaltung 37.848 € ( in der BU enthalten) - zusätzliche Betriebskosten 64.292 €
- c)Kapitalkosten - Kalkulatorische Verzinsung 5% keine beim Eigenbetrieb - Abschreibung abzüglich Auflösung von Sonderposten keine
- Jahreserträge 106.570 € 20 U3-Plätze
- a)voraussichtliche Elternentgelte 46.570 €
- b)Landeszuschuss 60.000 €
- Leistungen Dritter keine
- Stellenplanmäßige Auswirkungen Für die Erweiterung des Kinderzentrums Karl-Flesch-Straße in der Form, dass zukünftig 10 U3-Gruppen à 10 Kindern (insgesamt 100 Plätze) betreut werden, sind folgende Personalkosten einzuplanen: Entsprechend den mittleren Jahreswerte für Personalkosten
- a)Neuschaffung von 5,4 Erzieherstellen nach S 8 TVöD x 53.520 € = 289.008 €
- b)Neuschaffung von 0,62 Stellen für Hausangestellte 2/2a HLT x 36.630 € = 22.711 €
- c)Höherbewertung KTL von S16 TVöD nach S17 TVöD = 4.080 €
- d)Höherbewertung stellvertr. KTL von S15 TVöD nach S16 TVöD = 1.920 € Anlage _Erlaeuterungsbericht (ca. 29 KB) Anlage _Faellplan (ca. 466 KB) Anlage _Kostendeckblatt (nicht öffentlich - ca. 90 KB) Anlage _Liegenschaftsplan (ca. 439 KB)Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Bildung und Integration Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Ausschuss für Umwelt und Sport Beratung im Ortsbeirat: 4 Zuständige sonstige Gremien: KAV Jugendhilfeausschuss Versandpaket: 22.08.2012
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 17. August 2012 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 8 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 29.10.2012 im Jugendhilfeausschusses angenommen.
Beratungsverlauf8 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und Piraten
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, LINKE., FREIE WÄHLER und Piraten gegen FDP (= Annahme mit der Maßgabe, dass zukünftig bei der Entscheidung Sanierung/Neubau die Wirtschaftlichkeit beider Varianten erläuternd verglichen, die Entscheidung zugunsten einer der beiden Varianten ausführlich begründet und sichergestellt wird, dass die beteiligten Ämter sich zukünftig im Vorfeld über die möglichen Kosten für Neubau oder Sanierung abstimmen); SPD (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: RÖMER (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu a) CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER zu b) CDU, GRÜNE, LINKE., FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER gegen SPD und FDP (= Annahme mit der Maßgabe, dass zukünftig bei der Entscheidung Sanierung/Neubau die Wirtschaftlichkeit beider Varianten erläuternd verglichen, die Entscheidung zugunsten einer der beiden Varianten ausführlich begründet und sichergestellt wird, dass die beteiligten Ämter sich zukünftig im Vorfeld über die möglichen Kosten für Neubau oder Sanierung abstimmen.)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu a) CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER zu b) CDU, GRÜNE, LINKE., FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER gegen SPD und FDP (= Annahme mit der Maßgabe, dass zukünftig bei der Entscheidung Sanierung/Neubau die Wirtschaftlichkeit beider Varianten erläuternd verglichen, die Entscheidung zugunsten einer der beiden Varianten ausführlich begründet und sichergestellt wird, dass die beteiligten Ämter sich zukünftig im Vorfeld über die möglichen Kosten für Neubau oder Sanierung abstimmen.)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.