Vergabe eines Wohnerbbaurechts in Frankfurt am Main-Heddernheim, Oberschelder Weg 10
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Oberschelder Weg — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 05.08.2026.
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- Gegen das Vergessen - Verschiedene Verbesserungen für die Gedenkstätte Arbeitserziehungslager Heddernheim18.04.2024 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
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Vortrag des Magistrats vom 20.09.2013, M 171
Betreff: Vergabe eines Wohnerbbaurechts in Frankfurt am Main-Heddernheim, Oberschelder Weg 10 Erbbaugrundstück: Gemarkung Heddernheim, Flur 9, Nr. 37/6, Teilfläche von ca.571 m2 (Oberschelder Weg 10) Erbbauberechtigte: Gerhard Räpple u. Hanna Lucassen, Frankfurt am Main Laufzeit: Bis 31.12.2070 Erbbauzins: 5% von 205,-- € pro m2 jährlich für 465 m2 und 0,51 €/m2 jährlich für ca. 106 m2; somit vorläufig insgesamt 4.820,31 € jährlich Besondere Bedingungen:
a) Wertsicherungsklausel b) Vorkaufsrecht für den jew. Grundstückseigentümer c) Dingliche Sicherung eventuell vorhandener Ver- und Entsorgungsleitungen Kosten und Steuern des Vertrages und seiner Durchführung (einschl. der Vermessungskosten) gehen zu Lasten der Erbbauberechtigten Verrechnung: Kontengruppe 50 Erträge aus Erbbaurechten Der Magistrat, das Dezernat II - Liegenschaftsamt -, wird bevollmächtigt und beauftragt, die Vorlage zu vollziehen. II. Es dient zur Kenntnis, das sich der Bodenrichtwert des Grundstücks auf aktuell 410,-- €/m2 beläuft. Der erzielte Erbbauzins ist daher angemessen.
Begründung: Das Grundstück ist Teil eines Geländes auf dem die Pächter sich vor Jahren Eigenheime (Behelfsheime) errichtet haben. Die Erhaltung dieser Heime war unter anderem Anlass für die Erhaltungssatzung Nr. 7 "Arbeitserziehungslager Heddernheim". Die zukünftigen Erbbauberechtigten sind Pächter des in Rede stehenden Grundstückteils. Der für den Erbbauzins zugrunde gelegte Bodenwert ist der Ausnutzung des Grundstücks angemessen.Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 8 Zuständige sonstige Gremien: KAV Versandpaket: 25.09.2013
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 20. September 2013 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 4 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 14.11.2013 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf4 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) NPD (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten, RÖMER und NPD gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)