Kanalerneuerung Comeniusstraße im Stadtteil Bornheim - Mehrausgaben
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Vortrag des Magistrats vom 09.10.2015, M 167
Betreff: Kanalerneuerung Comeniusstraße im Stadtteil Bornheim - Mehrausgaben
- Es dient zur Kenntnis, dass bei der Baumaßnahme "Kanalerneuerung Comeniusstraße" gegenüber der geprüften Kostenberechnung in Höhe von 1.257.500 EUR (brutto) Mehrausgaben in Höhe von rund 598.500 EUR (brutto) entstehen. Der Gesamtinvestitionsbedarf beträgt somit vorläufig rund 1.856.000 EUR (brutto).
- Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Betriebskommission der SEF in ihrer 17. ordentlichen Sitzung am 21.07.2015 die Vorlage zu den Mehrausgaben behandelt hat und der Stadtverordnetenversammlung empfiehlt, den Mehrausgaben zuzustimmen.
- Die zusätzlichen Ausgaben in Höhe von ca. 598.500 EUR (brutto) werden bewilligt. Die Mehrausgaben sind durch Querdeckung und Minderausgaben bei anderen Investitionen im Rahmen der Wirtschafts- und Finanzpläne der SEF gedeckt.
- Die Deckung der sich aufgrund der Mehrausgaben von ca. 598.500 EUR erhöhenden Jahresfolgekosten ist sichergestellt. Begründung: A. Zielsetzung Aufgrund des Schadensbildes war der Kanal in der Comeniusstraße zwischen den Straßen Im Prüfling/ Burgstraße und Weidenbornstraße zu erneuern. Im Zuge dieser Erneuerung wurde der Kanal aus betrieblichen Gründen in die Mitte einer der Fahrspuren verlegt. Der alte Kanal aus dem Jahr 1880 verschwenkte mehrfach im Bereich der Straße und der Fußgängerwege. Insgesamt wurden 12 Kanalhaltungen mit ca. 420 m Kanal (Steinzeug DN 300, DN 400 und DN 500) erneuert und 9 Schachtbauwerke neu erstellt. Die Entwurfsplanung mit der Kostenberechnung wurde durch das Revisionsamt geprüft (Prüfungsmitteilung Nr. V 2012/0002 vom 27.01.2012) und durch die Betriebskommission der Stadtentwässerung mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von (gerundet) 1.257.500 EUR (brutto) bewilligt (Beschluss-Nr. 25/2012 (XVII. WP). Die Maßnahme wurde von Mai 2013 bis Februar 2015 ausgeführt. Im Zuge der Bauausführung sind aufgrund von gegenüber der Entwurfsplanung geänderten örtlichen Randbedingungen Mehrausgaben entstanden. Die im Folgenden unter 1. genannten Probleme zeichneten sich während der Bauausführung ab und mussten jeweils kurzfristig gelöst werden. Die dadurch entstehenden Mehrausgaben und die Überschreitung der Grenze für die Vorlagepflicht konnte erst jetzt nach Einreichen und Prüfung der Nachträge abgeschätzt werden. Eine genaue Ermittlung erfolgt jedoch erst auf Grundlage der Schlussrechnungen im Zuge der Bauabrechnung der Maßnahme. Die Mehrausgaben begründen sich im Einzelnen wie folgt:
- Baukosten Es wurde die Herstellung von 5 zusätzlichen Hausanschlüssen im Tunnelverfahren incl. der dazugehörigen Startbaugruben erforderlich sowie zwei Tunnel im Hauptkanal. Dieses Erfordernis ergab sich aus Randbedingungen, die während der Planung noch nicht ersichtlich waren. So mussten z.B. 3 vorhandene Hausanschlussleitungen im Bereich der Gnadenkirche wegen nicht ausreichender Standsicherheiten der Fundamente statt in offener Bauweise im Tunnelbauverfahren hergestellt werden, um Schäden am Gebäude zu verhindern. Weiterhin musste der Anschluss des zu bauenden Kanals an den Kanal in der Burgstraße wegen nicht ausreichendem Sicherheitsabstand zur Abspannung der Oberleitung der Straßenbahn in der Burgstraße im Tunnelbauverfahren hergestellt werden. Dadurch wurde eine weitere Bauzeitverzögerung sowie weitere zusätzliche Ausgaben für einen provisorischen Abspannmast verhindert. Wegen des Antreffens von Grundwasser in erheblich höheren Mengen, als nach dem Baugrundgutachten zu erwarten, musste ebenso im Bereich Usinger Straße/Weidenbornstraße der Bauablauf sowie die Bauausführung geändert werden. Das Fördern und Ableiten des angefallenen Grundwassers sowie umfangreiche Auflagen des Regierungspräsidiums Darmstadt zum Verschließen der wasserführenden Bodenschicht in der Kanalbaugrube führten weiterhin zu Mehrausgaben. Die Mehrausgaben belaufen sich auf ca. 455.000 EUR (brutto).
- Deponiekosten Entgegen dem Bodengutachten wurde fast auf der gesamten Baufläche teerhaltiger Straßenaufbruch vorgefunden, der entsorgt werden musste. Dadurch haben sich die Deponiekosten erhöht. Die Mehrausgaben belaufen sich auf ca. 90.000 EUR (brutto).
- Ingenieurleistungen für die örtliche Bauüberwachung und Bauoberleitung Durch die erhöhten Baukosten sind entsprechend der Vergütungsregelungen der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure sowie der vertraglichen Regelungen höhere Ausgaben angefallen. Die Mehrausgaben belaufen sich auf ca. 20.000 EUR (brutto).
- Sonstige gutachterliche Leistungen Die Mehrkosten sind entstanden, weil entgegen der Entwurfsplanung für die Grundwasserhaltung ein Genehmigungsverfahren und ein Grundwassermonitoring erforderlich wurden. Die Mehrausgaben belaufen sich auf ca. 33.500 EUR (brutto). B. Alternativen keine C. Lösung Die Lösung bestand in der Anpassung der Ausführungsplanung an die geänderten Randbedingungen während der Projektabwicklung. D. Kosten
- Investitionsbedarf Bewilligte Mittel 1.257.500 EUR brutto Mehrausgaben (gerundet) 598.500 EUR brutto Gesamtinvestitionsbedarf (gerundet) 1.856.000 EUR brutto
- Finanzierungsbedarfszeitraum mit Angabe der Jahresraten: 2010 15.700 EUR brutto 2011 26.000 EUR brutto 2012 0 EUR brutto 2013 375.000 EUR brutto 2014 858.800 EUR brutto 2015 ca. 580.500 EUR brutto
- Zugehörige Folgeinvestitionen keine
- Jahresfolgekosten Kosten-berechnung (EUR) Mehrkosten (EUR) Summe (EUR)
- a)persönliche Ausgaben 0 0 0
- b)Sachkosten:
- Unterhaltungskosten (keine Veränderung, da Sanierung Bestand) 0
- Abschreibung 21.000 10.000 31.000 c) kalkulatorische Verzinsung 3,5% p.a., davon 1/2 22.000 10.500 32.500 Gesamtsumme Jahresfolgekosten 43.000 20.500 63.500
- Jahreserträge (Deckung im kostendeckenden Gebührenhaushalt) 63.500
- Leistungen Dritter keine
- Stellenplanmäßige Auswirkungen keine
- Sonstiges entfälltZuständige Ausschüsse: Ausschuss für Umwelt und Sport Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 3, 4 Versandpaket: 14.10.2015
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 9. Oktober 2015 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 5 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 19.11.2015 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf5 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und FDP Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF und Stv. Krebs (= Enthaltung) RÖMER, ÖkoLinX-ARL und REP (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und RÖMER; BFF (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, RÖMER, ÖkoLinX-ARL und REP; BFF und Stv. Krebs (= Enthaltung)