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Verkauf des Grundstücks Gemarkung Praunheim, Flur 15, Flurstück 1/10, Verkehrsfläche Eberstadtstraße

Vorlagentyp: M
115 Wochen bis zur Antwort7 Stationen im Verfahren8 SitzungenAngenommen
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
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und dadurch werden alle gefundenen
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Zusammenfassung

Der Magistrat schlägt den Verkauf des städtischen Grundstücks in Praunheim an die PAS Immobilien GmbH vor, um die Schaffung von Wohnraum durch den Umbau eines denkmalgeschützten Bunkers zu ermöglichen. Dies wird als positive wirtschaftliche Verwertung des städtischen Eigentums angesehen.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Thema Verkehr und Straße verfolgen

Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:

  1. Der Abschluss eines Kaufvertrages auf folgender Grundlage wird zugestimmt: Käufer: PAS Immobilien GmbH, Sensfelder Weg 26, 64293 Darmstadt. Kaufgrundstück: Gemarkung Praunheim (Bezirk 42), Flur 15, Flurstück 1/10, hält 264 m2, Verkehrsfläche Eberstadtstraße. Kaufpreis: 950,- €/m2 für 264 m2, somit 250.800,- €.
  2. Sämtliche Kosten und Steuern des Kaufvertrages und seiner Durchführung trägt der Käufer.

Begründung

A. Zielsetzung

Die PAS Immobilien GmbH ist Eigentümerin des angrenzenden Grundstücks Gemarkung Praunheim, Flur 15, Flurstück 1/12, das mit einem alten Hochbunker bebaut ist, der unter Denkmalschutz steht. Der Bunker soll umgebaut und darin Wohnbebauung realisiert werden. Es werden Miet- und Eigentumswohnungen, aufgrund des hohen Umbauaufwandes jedoch keine geförderten Mietwohnungen geplant. Für die Umsetzung dieses Bauvorhabens muss das städtische Flurstück 1/10 mit voraussichtlich sechs Baulasten belastet werden (u.a. eine Stellfläche für die Feuerwehr, Unterschreitung von Abstandsflächen und Parkplätze). Diese Vorgaben können auf dem Grundstück der PAS Immobilien GmbH nicht abgebildet werden, da der Bunker im nördlichen Bereich überwiegend auf die Grenze zu dem Flurstück 1/10 gebaut ist.

B. Alternativen

Aktuell besteht mit dem Käufer ein Gestattungsvertrag für eine Teilfläche des städtischen Grundstücks von 19 m2 von der Eberstadtstraße bis zur Treppe des Bunkers, um den Zugang sicherstellen zu können. Die Nutzungsentschädigung beträgt 115,- Euro jährlich. Zudem hat der Käufer ein im Grundbuch eingetragenes Kanalrecht an dem städtischen Grundstück.

C. Lösung

Die Flurstücke 1/5 bis 1/9 befinden sich ebenfalls im Eigentum der Stadt und sind im Erbbaurecht vergeben. Für den jeweiligen Erbbauberechtigten der Flurstücke 1/6 und 1/7 existiert ein Zugangs- und Zufahrtsrecht zur Mitbenutzung des städtischen Grundstücks 1/10. Die weiteren Belastungen würden den Wert des Flurstücks 1/10 deutlich mindern und eine künftige Nutzung für die Stadt weiter erschweren. Das Grundstück kann bereits heute nicht eigenständig sinnvoll durch die Stadt genutzt werden.

D. Öffentlichkeitsbeteiligung

Durch einen Verkauf der Fläche wird die Schaffung zusätzlichen Wohnraums in dem bisher ungenutzten Bunker möglich und gleichzeitig eine sehr positive wirtschaftliche Verwertung des ansonsten nicht eigenständig nutzbaren städtischen Grundstücks erzielt.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 4. März 2019OFOF 346/7Umbau des Bunkers an der HeerstraßeOrtsbeiratsantrag · SPD
  2. 19. März 2019OMOM 4365Umbau des Bunkers an der HeerstraßeDirektanregung
  3. 29. Juli 2019STST 1365Umbau des Bunkers an der HeerstraßeStellungnahme
  4. 12. Oktober 2020Sie sind hier
    MM 158Verkauf des Grundstücks Gemarkung Praunheim, Flur 15, Flurstück 1/10, Verkehrsfläche Eberstadtstraße
    Magistratsvortrag
  5. 20. November 2020OFOF 543/7Praunheimer Bunker - Kein Verkauf städtischer Grundstücke ohne GegenleistungOrtsbeiratsantrag · SPD
  6. 24. November 2020OAOA 634Praunheimer Bunker - Kein Verkauf städtischer Grundstücke ohne Gegenleistung Vortrag des Magistrats vom 12.10.2020, M 158Anregung
  7. 17. Mai 2021Antwort des Magistrats · nach 115 WochenBB 203Praunheimer Bunker - Kein Verkauf städtischer Grundstücke ohne GegenleistungMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf8 Beratungen
OBR 7
Sitzung 43 · 27.10.2020
TO I, TOP 28
Beraten
a) Die Vorlage M 158 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 7
Sitzung 44 · 24.11.2020
TO I, TOP 12
Angenommen
Anregung OA 634 2020 1. Der Vorlage M 158 wird unter Hinweis auf OA 634 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 543/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
SPDGrüneFDPFraktionslos
Ablehnung:
Farbechte
zu 2 / Ziffer 1)
Enthaltung:
Farbechte
zu 2 / Ziffer 2)
Zustimmung:
SPD1 FDPFraktionslos
Ablehnung:
Grüne
Enthaltung:
Farbechte1 FDP
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. SPD, GRÜNE, FDP und fraktionslos gegen FARBECHTE (= Ablehnung) zu 2. Ziffer 1.: Annahme bei Enthaltung FARBECHTE Ziffer 2.: SPD, 1 FDP und fraktionslos gegen GRÜNE (= Ablehnung); FARBECHTE und 1 FDP (= Enthaltung)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 45 · 08.12.2020
TO I, TOP 18
Beraten
1. Die Beratung der Vorlage M 158 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 634 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDFDPBFFFRAKTION
zu 2)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDFDPBFFFRAKTION
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF und FRAKTION zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF und FRAKTION

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 50 · 10.12.2020
TO II, TOP 23
Beraten
1. Die Beratung der Vorlage M 158 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 634 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDFDPBFFFRAKTION
zu 2)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDFDPBFFFRAKTION
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF und FRAKTION zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF und FRAKTION

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 46 · 26.01.2021
TO I, TOP 19
Beraten
1. Die Beratung der Vorlage M 158 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 634 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFRAKTIONFrankfurter
zu 2)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFRAKTIONFrankfurter
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 51 · 28.01.2021
TO II, TOP 54
Beraten
1. Die Beratung der Vorlage M 158 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 634 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFRAKTIONFrankfurter
zu 2)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFRAKTIONFrankfurter
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 47 · 02.03.2021
TO I, TOP 13
Angenommen
1. Der Vorlage M 158 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 634 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfD
Ablehnung:
LinkeFDPBFFFRAKTION
Sonstige:
ÖkoLinX-ARL (M 158 = Ablehnung, OA 634 = Annahme)Frankfurter (M 158 = Annahme im Rahmen OA 634, OA 634 = Annahme)
zu 2)
Zustimmung:
CDUSPDGrüne
Ablehnung:
AfDFDPBFFFRAKTIONLinke
Sonstige:
Frankfurter (OA 683 = Annahme)
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE und AfD gegen LINKE. (= Ablehnung) sowie FDP, BFF und FRAKTION (= Annahme im Rahmen OA 634) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, FDP, BFF und FRAKTION (= Annahme) sowie LINKE. (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (M 158 = Ablehnung, OA 634 = Annahme) FRANKFURTER (M 158 = Annahme im Rahmen OA 634, OA 634 = Annahme) FRANKFURTER (OA 683 = Annahme)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 52 · 04.03.2021
TO II, TOP 28
Angenommen
1. Der Vorlage M 158 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 634 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfD
Ablehnung:
LinkeÖkoLinX-ARLFDPBFFFRAKTIONFrankfurter
zu 2)
Zustimmung:
CDUSPDGrüne
Ablehnung:
AfDFDPBFFFRAKTIONFrankfurterÖkoLinX-ARLLinke
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE und AfD gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme im Rahmen OA 634) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, FDP, BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie LINKE. (= Ablehnung)

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