Verkauf des Grundstücks Gemarkung Praunheim, Flur 15, Flurstück 1/10, Verkehrsfläche Eberstadtstraße
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Zusammenfassung
Der Magistrat schlägt den Verkauf des städtischen Grundstücks in Praunheim an die PAS Immobilien GmbH vor, um die Schaffung von Wohnraum durch den Umbau eines denkmalgeschützten Bunkers zu ermöglichen. Dies wird als positive wirtschaftliche Verwertung des städtischen Eigentums angesehen.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenBeschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:
- Der Abschluss eines Kaufvertrages auf folgender Grundlage wird zugestimmt: Käufer: PAS Immobilien GmbH, Sensfelder Weg 26, 64293 Darmstadt. Kaufgrundstück: Gemarkung Praunheim (Bezirk 42), Flur 15, Flurstück 1/10, hält 264 m2, Verkehrsfläche Eberstadtstraße. Kaufpreis: 950,- €/m2 für 264 m2, somit 250.800,- €.
- Sämtliche Kosten und Steuern des Kaufvertrages und seiner Durchführung trägt der Käufer.
Begründung
A. Zielsetzung
Die PAS Immobilien GmbH ist Eigentümerin des angrenzenden Grundstücks Gemarkung Praunheim, Flur 15, Flurstück 1/12, das mit einem alten Hochbunker bebaut ist, der unter Denkmalschutz steht. Der Bunker soll umgebaut und darin Wohnbebauung realisiert werden. Es werden Miet- und Eigentumswohnungen, aufgrund des hohen Umbauaufwandes jedoch keine geförderten Mietwohnungen geplant. Für die Umsetzung dieses Bauvorhabens muss das städtische Flurstück 1/10 mit voraussichtlich sechs Baulasten belastet werden (u.a. eine Stellfläche für die Feuerwehr, Unterschreitung von Abstandsflächen und Parkplätze). Diese Vorgaben können auf dem Grundstück der PAS Immobilien GmbH nicht abgebildet werden, da der Bunker im nördlichen Bereich überwiegend auf die Grenze zu dem Flurstück 1/10 gebaut ist.
B. Alternativen
Aktuell besteht mit dem Käufer ein Gestattungsvertrag für eine Teilfläche des städtischen Grundstücks von 19 m2 von der Eberstadtstraße bis zur Treppe des Bunkers, um den Zugang sicherstellen zu können. Die Nutzungsentschädigung beträgt 115,- Euro jährlich. Zudem hat der Käufer ein im Grundbuch eingetragenes Kanalrecht an dem städtischen Grundstück.
C. Lösung
Die Flurstücke 1/5 bis 1/9 befinden sich ebenfalls im Eigentum der Stadt und sind im Erbbaurecht vergeben. Für den jeweiligen Erbbauberechtigten der Flurstücke 1/6 und 1/7 existiert ein Zugangs- und Zufahrtsrecht zur Mitbenutzung des städtischen Grundstücks 1/10. Die weiteren Belastungen würden den Wert des Flurstücks 1/10 deutlich mindern und eine künftige Nutzung für die Stadt weiter erschweren. Das Grundstück kann bereits heute nicht eigenständig sinnvoll durch die Stadt genutzt werden.
D. Öffentlichkeitsbeteiligung
Durch einen Verkauf der Fläche wird die Schaffung zusätzlichen Wohnraums in dem bisher ungenutzten Bunker möglich und gleichzeitig eine sehr positive wirtschaftliche Verwertung des ansonsten nicht eigenständig nutzbaren städtischen Grundstücks erzielt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 4. März 2019OFOF 346/7Umbau des Bunkers an der HeerstraßeOrtsbeiratsantrag · SPD
- 19. März 2019OMOM 4365Umbau des Bunkers an der HeerstraßeDirektanregung
- 29. Juli 2019STST 1365Umbau des Bunkers an der HeerstraßeStellungnahme
- 12. Oktober 2020Sie sind hierMM 158Verkauf des Grundstücks Gemarkung Praunheim, Flur 15, Flurstück 1/10, Verkehrsfläche EberstadtstraßeMagistratsvortrag
- 20. November 2020OFOF 543/7Praunheimer Bunker - Kein Verkauf städtischer Grundstücke ohne GegenleistungOrtsbeiratsantrag · SPD
- 24. November 2020OAOA 634Praunheimer Bunker - Kein Verkauf städtischer Grundstücke ohne Gegenleistung Vortrag des Magistrats vom 12.10.2020, M 158Anregung
- 17. Mai 2021Antwort des Magistrats · nach 115 WochenBB 203Praunheimer Bunker - Kein Verkauf städtischer Grundstücke ohne GegenleistungMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Beratungsverlauf8 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. SPD, GRÜNE, FDP und fraktionslos gegen FARBECHTE (= Ablehnung) zu 2. Ziffer 1.: Annahme bei Enthaltung FARBECHTE Ziffer 2.: SPD, 1 FDP und fraktionslos gegen GRÜNE (= Ablehnung); FARBECHTE und 1 FDP (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF und FRAKTION zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF und FRAKTION
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF und FRAKTION zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF und FRAKTION
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE und AfD gegen LINKE. (= Ablehnung) sowie FDP, BFF und FRAKTION (= Annahme im Rahmen OA 634) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, FDP, BFF und FRAKTION (= Annahme) sowie LINKE. (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (M 158 = Ablehnung, OA 634 = Annahme) FRANKFURTER (M 158 = Annahme im Rahmen OA 634, OA 634 = Annahme) FRANKFURTER (OA 683 = Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE und AfD gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme im Rahmen OA 634) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, FDP, BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie LINKE. (= Ablehnung)