Praunheimer Bunker - Kein Verkauf städtischer Grundstücke ohne Gegenleistung
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat fordert, dass der Investor mindestens 30 % geförderten Wohnraum anbietet und Stellplätze nachweist, bevor städtische Grundstücke verkauft werden. Dies soll sicherstellen, dass die Stadt Frankfurt konsequent handelt und die gleichen Regeln für alle Investoren gelten.
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Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung folgenden Beschluss zu fassen: Der M 158 wird zugestimmt, wenn der Investor, 1. entgegen seiner ausdrücklichen Absicht, mindestens 30 % des entstehenden Wohnraums als geförderten Wohnraum anbietet und 2. mindestens einen Stellplatz für jede Wohnung auf seinem Grundstück bzw. auf einem naheliegenden Grundstück nachweist. Kommt eine Einigung mit dem Investor nicht im Sinne des Antrags zustande, wird der bestehende Gestattungsvertrag für das Grundstück zum nächstmöglichen Zeitpunkt gekündigt.
Begründung
Grundsätzlich hat der Ortsbeirat sich nach einer Vorstellung des Projekts nicht gegen die Umwandlung des Bunkers für Wohnzwecke ausgesprochen. In der OM 4365 vom 19.3.2019 wurde allerdings u.a. angemahnt, dass ausreichend Stellplätze nachgewiesen werden müssen und nicht abgelöst werden können. Diesem Wunsch hat der Magistrat in der ST 1365 nur teilweise entsprochen. Der Ortsbeirat hat den Verzicht auf die Schaffung von gefördertem Wohnraum stets kritisch gesehen, da - unabhängig von den Grundstückskosten oder möglichen Umbaukosten - für alle Investoren die gleichen Regeln gelten sollten. Zum damaligen Zeitpunkt war dem Ortsbeirat aber nicht bekannt, dass der Investor zur Realisierung seines Projekts auf ein städtisches Grundstück angewiesen ist. Ob dieses nicht unwesentliche Detail in der Vorstellung bewusst verschwiegen wurde, ist nicht nachprüfbar. Gleichwohl sollte die Stadt Frankfurt nun konsequent handeln und einen Verkauf städtischer Grundstücke bzw. eine weitere Gestattung zur Nutzung städtischer Grundstücke an die oben genannten Bedingungen zu knüpfen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 4. März 2019OFOF 346/7Umbau des Bunkers an der HeerstraßeOrtsbeiratsantrag · SPD
- 19. März 2019OMOM 4365Umbau des Bunkers an der HeerstraßeDirektanregung
- 29. Juli 2019STST 1365Umbau des Bunkers an der HeerstraßeStellungnahme
- 12. Oktober 2020MM 158Verkauf des Grundstücks Gemarkung Praunheim, Flur 15, Flurstück 1/10, Verkehrsfläche EberstadtstraßeMagistratsvortrag
- 20. November 2020Sie sind hierOFOF 543/7Praunheimer Bunker - Kein Verkauf städtischer Grundstücke ohne GegenleistungOrtsbeiratsantrag · SPD
- 24. November 2020OAOA 634Praunheimer Bunker - Kein Verkauf städtischer Grundstücke ohne Gegenleistung Vortrag des Magistrats vom 12.10.2020, M 158Anregung
- 17. Mai 2021Antwort des Magistrats · nach 115 WochenBB 203Praunheimer Bunker - Kein Verkauf städtischer Grundstücke ohne GegenleistungMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. SPD, GRÜNE, FDP und fraktionslos gegen FARBECHTE (= Ablehnung) zu 2. Ziffer 1.: Annahme bei Enthaltung FARBECHTE Ziffer 2.: SPD, 1 FDP und fraktionslos gegen GRÜNE (= Ablehnung); FARBECHTE und 1 FDP (= Enthaltung)