Umbau des Bunkers an der Heerstraße
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Thema Verkehr und Straße verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 29.07.2019, ST 1365
Betreff: Umbau des Bunkers an der Heerstraße Zu Ziffer 1.: Der Magistrat wird im Baugenehmigungsverfahren selbstverständlich die geltende Stellplatzsatzung beachten. Die Anfang 2017 modifizierte Stellplatzsatzung sieht für Bauherren mehr Flexibilität vor. Demnach kann auf die Herstellung von bis zu 50% der notwendigen Garagen oder Stellplätze ablösefrei verzichtet werden, soweit der Stellplatzbedarf durch besondere Maßnahmen nachhaltig verringert wird. Als solche Maßnahmen sind unter anderem Car-Sharing-Stellplätze anzusehen. Von dieser Regelung der Stellplatzsatzung möchte der Bauherr vorliegend Gebrauch machen. Gleichwohl kann und wird der Magistrat über die Car-Sharing-Stellplätze hinaus weitere bauliche Stellplätze im näheren Umfeld verlangen, um den Parkplatzdruck im öffentlichen Straßenraum zu mindern. Zu Ziffer 2.: Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens wird der Magistrat zum Schutz der Nachbarschaft vor vermeidbarem Baulärm die Vorlage einer Immissionsschutzprognose verlangen. Grundsätzlich werden Bauarbeiten immer auf die Tageszeit begrenzt, sodass in den Abend- und Nachtstunden als auch an Sonn- und Feiertagen keine Bauarbeiten zu erwarten sind. Dennoch kann nicht ausgeschlossen werden, dass bestimmte Arbeiten aufgrund Anordnungen Dritter, zum Beispiel der Straßenverkehrsbehörde, nur in verkehrsarmen Zeiten durchgeführt werden können. Einschlägige Rechtsgrundlage ist dann die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (32. BlmSchV).
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 4. März 2019OFOF 346/7Umbau des Bunkers an der HeerstraßeOrtsbeiratsantrag · SPD
- 19. März 2019OMOM 4365Umbau des Bunkers an der HeerstraßeDirektanregung
- 29. Juli 2019Sie sind hierSTST 1365Umbau des Bunkers an der HeerstraßeStellungnahme
- 12. Oktober 2020MM 158Verkauf des Grundstücks Gemarkung Praunheim, Flur 15, Flurstück 1/10, Verkehrsfläche EberstadtstraßeMagistratsvortrag
- 20. November 2020OFOF 543/7Praunheimer Bunker - Kein Verkauf städtischer Grundstücke ohne GegenleistungOrtsbeiratsantrag · SPD
- 24. November 2020OAOA 634Praunheimer Bunker - Kein Verkauf städtischer Grundstücke ohne Gegenleistung Vortrag des Magistrats vom 12.10.2020, M 158Anregung
- 17. Mai 2021Antwort des Magistrats · nach 115 WochenBB 203Praunheimer Bunker - Kein Verkauf städtischer Grundstücke ohne GegenleistungMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab