Praunheimer Bunker - Kein Verkauf städtischer Grundstücke ohne Gegenleistung
Zusammenfassung
Der Bericht schlägt vor, den Umbau des ehemaligen Hochbunkers in Wohnungen voranzutreiben, ohne geförderten Wohnraum zu schaffen, um die Wirtschaftlichkeit des Projekts nicht zu gefährden. Dies wird als angemessen erachtet, da die hohen Kosten des Umbaus und die Anforderungen des Denkmalschutzes die Realisierung von gefördertem Wohnraum erschweren.
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Thema Wohnen verfolgenBericht
Seit 2017 wurde im Auftrag des Bauherrn durch das Planungsbüro Jo Franzke an einem Konzept für den Umbau des denkmalgeschützten ehemaligen Hochbunkers in Wohnungen gearbeitet. Hierbei fand eine enge Abstimmung mit dem Denkmalamt und der Bauaufsicht der Stadt Frankfurt am Main statt. Der zuletzt vorgelegte Entwurf zur Schaffung von 25 Wohneinheiten trägt nunmehr sowohl den denkmalrechtlichen Belangen als auch den baurechtlichen Anforderungen Rechnung. Da der Bauherr der Forderung nach Schaffung einer ausreichenden Anzahl von Stellplätzen nachkommen will, sieht die Planung nunmehr die Realisierung einer Tiefgarage mit 28 Plätzen mit einem Hebesystem auf dem Kaufgegenstand vor, was aufgrund des bestehenden Denkmalschutzes mit nicht unerheblichen Mehrkosten verbunden ist. Darüber hinaus verursacht der Umbau eines Bunkers in ein Wohngebäude bereits hohe Kosten, die der zusätzlichen Realisierung von gefördertem Wohnen entgegenstehen. Die Durchsetzung der Forderung nach Realisierung von öffentlich gefördertem Wohnraum hätte die Wirtschaftlichkeit des gesamten Vorhabens und damit die Schaffung von neuem Wohnraum insgesamt in Frage gestellt. Die Veräußerung der vergleichsweise kleinen und selbstständig nicht bebaubaren städtischen Fläche unter Verzicht auf die Schaffung von gefördertem Wohnraum erscheint in diesem Einzelfall in Anbetracht der dargelegten Umstände als angemessen. Aus den genannten Gründen war ein Beschluss zur Veräußerung ohne die geforderte Maßgabe zielführend.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 4. März 2019OFOF 346/7Umbau des Bunkers an der HeerstraßeOrtsbeiratsantrag · SPD
- 19. März 2019OMOM 4365Umbau des Bunkers an der HeerstraßeDirektanregung
- 29. Juli 2019STST 1365Umbau des Bunkers an der HeerstraßeStellungnahme
- 12. Oktober 2020MM 158Verkauf des Grundstücks Gemarkung Praunheim, Flur 15, Flurstück 1/10, Verkehrsfläche EberstadtstraßeMagistratsvortrag
- 20. November 2020OFOF 543/7Praunheimer Bunker - Kein Verkauf städtischer Grundstücke ohne GegenleistungOrtsbeiratsantrag · SPD
- 24. November 2020OAOA 634Praunheimer Bunker - Kein Verkauf städtischer Grundstücke ohne Gegenleistung Vortrag des Magistrats vom 12.10.2020, M 158Anregung
- 17. Mai 2021Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 115 WochenBB 203Praunheimer Bunker - Kein Verkauf städtischer Grundstücke ohne GegenleistungMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF und FREIE WÄHLER gegen FARBECHTE und ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION gegen LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: IBF und Gartenpartei (= Kenntnis)