Praunheimer Bunker - Kein Verkauf städtischer Grundstücke ohne Gegenleistung
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat 7 schlägt vor, dass der Investor mindestens 30 Prozent des Wohnraums als geförderten Wohnraum anbietet und Stellplätze nachweist. Dies soll sicherstellen, dass die Stadt Frankfurt beim Verkauf städtischer Grundstücke klare Bedingungen setzt.
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Der Vorlage M 158 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass der Investor 1. entgegen seiner ausdrücklichen Absicht, mindestens 30 Prozent des entstehenden Wohnraums als geförderten Wohnraum anbietet und 2. mindestens einen Stellplatz für jede Wohnung auf seinem Grundstück bzw. auf einem nahe liegenden Grundstück nachweist. Kommt eine Einigung mit dem Investor nicht im Sinne der Anregung zustande, wird der bestehende Gestattungsvertrag für das Grundstück zum nächstmöglichen Zeitpunkt gekündigt.
Begründung
Grundsätzlich hat der Ortsbeirat sich nach einer Vorstellung des Projekts nicht gegen die Umwandlung des Bunkers für Wohnzwecke ausgesprochen. In der Anregung OM 4365 wurde allerdings u. a. angemahnt, dass ausreichend Stellplätze nachgewiesen werden müssen und nicht abgelöst werden können. Diesem Wunsch hat der Magistrat in der Stellungnahme ST 1365 nur teilweise entsprochen. Der Ortsbeirat hat den Verzicht auf die Schaffung von gefördertem Wohnraum stets kritisch gesehen, da - unabhängig von den Grundstückskosten oder möglichen Umbaukosten - für alle Investoren die gleichen Regeln gelten sollten. Zum damaligen Zeitpunkt war dem Ortsbeirat aber nicht bekannt, dass der Investor zur Realisierung seines Projekts auf ein städtisches Grundstück angewiesen ist. Ob dieses nicht unwesentliche Detail in der Vorstellung bewusst verschwiegen wurde, ist nicht nachprüfbar. Gleichwohl sollte die Stadt Frankfurt nun konsequent handeln und einen Verkauf städtischer Grundstücke bzw. eine weitere Gestattung zur Nutzung städtischer Grundstücke an die oben genannten Bedingungen knüpfen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 4. März 2019OFOF 346/7Umbau des Bunkers an der HeerstraßeOrtsbeiratsantrag · SPD
- 19. März 2019OMOM 4365Umbau des Bunkers an der HeerstraßeDirektanregung
- 29. Juli 2019STST 1365Umbau des Bunkers an der HeerstraßeStellungnahme
- 12. Oktober 2020MM 158Verkauf des Grundstücks Gemarkung Praunheim, Flur 15, Flurstück 1/10, Verkehrsfläche EberstadtstraßeMagistratsvortrag
- 20. November 2020OFOF 543/7Praunheimer Bunker - Kein Verkauf städtischer Grundstücke ohne GegenleistungOrtsbeiratsantrag · SPD
- 24. November 2020Sie sind hierOAOA 634Praunheimer Bunker - Kein Verkauf städtischer Grundstücke ohne Gegenleistung Vortrag des Magistrats vom 12.10.2020, M 158Anregung
- 17. Mai 2021Antwort des Magistrats · nach 115 WochenBB 203Praunheimer Bunker - Kein Verkauf städtischer Grundstücke ohne GegenleistungMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Der lange Weg: ein beschlossener Ortsbeiratsantrag, der über die Stadtverordnetenversammlung läuft. Die Stadtverordnetenvorsteherin verteilt ihn an Ausschüsse, die beraten und eine Empfehlung geben. Das Plenum entscheidet, danach setzt der Magistrat um.
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2Anregung an die Stadtverordnetenversammlung
- 3Ausschüsse beraten & empfehlen
- 4Plenum entscheidet
- 5Magistrat setzt um
Frist: 12 Wochen bei Überweisung zur Prüfung und Berichterstattung
Beratungsverlauf6 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF und FRAKTION zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF und FRAKTION
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF und FRAKTION zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF und FRAKTION
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE und AfD gegen LINKE. (= Ablehnung) sowie FDP, BFF und FRAKTION (= Annahme im Rahmen OA 634) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, FDP, BFF und FRAKTION (= Annahme) sowie LINKE. (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (M 158 = Ablehnung, OA 634 = Annahme) FRANKFURTER (M 158 = Annahme im Rahmen OA 634, OA 634 = Annahme) FRANKFURTER (OA 683 = Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE und AfD gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme im Rahmen OA 634) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, FDP, BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie LINKE. (= Ablehnung)