Abriss und Neubau der Kindertageseinrichtung 21 in Bornheim, Pestalozziplatz 1
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Thema Schulen und Bildung verfolgenInhalt
Vortrag des Magistrats vom 12.08.2011, M 155
Betreff: Abriss und Neubau der Kindertageseinrichtung 21 in Bornheim, Pestalozziplatz 1
- Dem Abriss der Kindertageseinrichtung (KT) 21 und dem anschließenden Neubau einer auf 5 Gruppen erweiterten Kindertageseinrichtung in Frankfurt am Main Bornheim, Pestalozziplatz 1 einschließlich der Auslagerung der bestehenden Einrichtung wird auf Basis der beigefügten Unterlagen zugestimmt. Es dient zur Kenntnis, dass die Betriebskommission dem Projekt in ihrer Sitzung am 27.04.2010 zugestimmt hat.
- Es dient zur Kenntnis, dass mit Baubeginn der Kindertageseinrichtung fünf Bäume gefällt werden müssen. Im Einzelnen handelt es sich um zwei 1-stämmige Birken mit einem Stammumfang von jeweils 95 cm, eine 3-stämmige Birke mit Stammumfang von1 x 126 cm und 2 x 50 cm, eine 2-stämmige Birke mit Stammumfang von jeweils 80 cm sowie eine Zierkirsche mit einem Stammumfang von 50 cm.
- Es dient weiterhin zur Kenntnis, dass gemäß beigefügter Kostenberechnung hierfür Mittel in Höhe von brutto 4.672.000 € erforderlich werden. Die Mittel werden entsprechend bewilligt. Darüber hinaus dient zur Kenntnis, dass in den Gesamtaufwendungen nicht aktivierfähiger Aufwand für den Abriss in Höhe von 122.415 € und für die Auslagerung in angemietete Pavillons in Höhe von brutto 540.000 € enthalten ist, der im Erfolgsplan des Betriebes zu buchen ist.
- Das Projekt "Abriss und Neubau der KT 21" ist im Investitionsprogramm 2010-2013 des Betriebs Städtische Kitas Frankfurt am Main mit einem Gesamtaufwand von 2.955.000 € enthalten. Zur Teilfinanzierung werden von der Stadt Bundesmittel aus dem Investitionsprogramm "Kinderbetreuung" 2008-2013 in Höhe von 150.000 € beantragt und nach Auszahlung durch das Land Hessen an den Betrieb weitergeleitet.
- Die Mittel für den darüber hinausgehenden Mehrbedarf in Höhe von 1.657.668 € stehen im Erfolgsplan des Wirtschaftsjahres 2011 des Betriebs Städtische Kitas Frankfurt am Main zur Verfügung.
- Zur Deckung der aktivierungsfähigen Aufwendungen in Höhe von 4.098.147 €, die nicht durch die nicht geplanten Bundesmittel von 150.000 € gedeckt werden, ist eine Umgliederung von Mitteln aus dem Erfolgsplan in das Investitionsprogramm in Höhe von 993.147 € erforderlich.
- Es wird gebilligt, dass zur Restfinanzierung der aktivierungsfähigen Aufwendungen des Vorhabens ein städtischer Investitionszuschuss bis zu 3.948.147 € gewährt wird. Im Investitionsprogramm 2010-2013 der Stadt ist in der Produktgruppe 20.02 für dieses Projekt ein Investitionszuschuss bis zu 2.955.000 € enthalten. Zur Deckung des darüber hinausgehenden Betrages in Höhe von 993.147 € werden für den laufenden Betrieb vorgesehene Mittel herangezogen.
- Es dient zur Kenntnis, dass sich die Kindertageseinrichtung einschließlich des dazugehörigen Außengeländes ebenso wie die angrenzende Grünfläche mit einem öffentlichen Spielplatz auf einem städtischen Grundstück befindet. Die damit zusammenhängenden Lasten insbesondere die Verkehrssicherungspflicht trägt der Eigenbetrieb Städtische Kitas Frankfurt am Main bzw. das Grünflächenamt.
- Mit der Maßnahme ist unverzüglich zu beginnen. Begründung:
- A)Zielsetzung Die Kita 21 befindet sich derzeit im südlichen Teil des Pestalozziplatzes in einem eingeschossigen Gebäude aus dem Jahre 1947 in Holzständerbauweise mit Satteldach. Die Kita wurde in den siebziger Jahren in angeglichener Bauweise erweitert. Der bauliche und energetische Zustand des im Wesentlichen aus Holz gearbeiteten Bestandsgebäudes ist aufgrund des Alters insgesamt sehr mangelhaft und nicht mehr wirtschaftlich instand setzbar. Die bestehenden Räumlichkeiten entsprechen nicht dem aktuellen Raumprogramm. Differenzierungsräume sind nicht vorhanden. Unter anderem entspricht die Küche nicht dem heutigen Standard und erfüllt nicht die Anforderungen an den Hygieneschutz. Daher ist ein Abriss und Neubau unumgänglich. Zurzeit gibt es zwei Kindergarten- und zwei Hortgruppen in der Einrichtung, die wegen unzureichender Fläche lediglich 71 Plätze umfassen. Zur Deckung des sehr dringenden Bedarfs an Betreuungsplätzen für Kinder unter 3 Jahren, nach dem Gesetz zur Förderung von Kindern unter drei Jahren in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege (Kinderförderungsgesetz - Kifö
- G)vom 10.12.2008 und des zwischen Bund und Ländern auf Verwaltungsebene vereinbarten Anspruches auf frühkindliche Förderung ab
- August 2013, ist an diesem Standort die Schaffung einer Gruppe für Kinder unter 3 Jahren geplant. Deshalb soll anstelle der bisher 4-gruppigen eine 5-gruppige Kindertageseinrichtung errichtet werden. Somit ergibt sich eine Platzerweiterung von insgesamt 21 Plätzen. Da dem Entwurf das Standardraumprogramm für eine 5-gruppige Kindertageseinrichtung zugrunde gelegt ist, können in den neu zu schaffenden Räumlichkeiten neben den 10 Plätzen für Kinder unter 3 Jahren, 2 Kindergartengruppen mit jeweils 21 Plätzen und 2 Hortgruppen mit jeweils 20 Plätzen untergebracht werden. Nach Fertigstellung stehen somit 92 Plätze zur Verfügung, was einer Erhöhung des Platzangebotes um 21 Plätze entspricht. In allen Alterstufen können bei Bedarf Kinder mit Behinderungen aufgenommen werden. Geplant ist der Neubau der Einrichtung in Passivbauweise. Während der Bauzeit wird die vorhandene Einrichtung auf dem Gelände der Kita 2, Löwengasse 25, in Pavillons ausgelagert. Die Kosten für die Maßnahme zur Auslagerung betragen 542.106,00 € brutto. Diese sind im Gesamtbetrag von 4.762.668 € enthalten. Der gesamte Pestalozziplatz ist derzeit als öffentliche Grünfläche im Bebauungsplan NO 22a Nr. 1 vom 23.12.1969 ausgewiesen. Daher wurde ein Antrag auf Befreiung gemäß §31 Baugesetzbuch hinsichtlich der Art der baulichen Nutzung notwendig und bereits mit dem Bauantrag gestellt. Das Baugrundstück bzw. das Außengelände der Kindertageseinrichtung wird so abgegrenzt, dass der vorhandene Spielplatz an der Nordseite des Platzes erhalten wird. Seitens des Stadtplanungsamtes bestehen keine Bedenken gegen eine Befreiung. Die Kita 21 befindet sich zurzeit auf einer öffentlichen Grünfläche, welche in der Verantwortung des Amtes für Straßenbau und Erschließung ist. Mit dem Neubau der KT 21 soll das Grundstück neu aufgeteilt werden. Es ist beabsichtigt, entsprechend der zukünftigen Nutzung die südliche Hälfte mit der KT 21 in die Verantwortung des Betriebs 48 und den nördlichen Teil in die Verantwortung des Grünflächenamtes zu übertragen.
- B)Alternativen Keine
- C)Lösung Durch die Errichtung des Neubaus wird eine Gruppe für die Altersgruppen 0-3 und weitere 11 Plätze für Kindergarten und Hort geschaffen. Das vorliegende Raumprogramm entspricht dem Standardraumprogramm in der Aufteilung und der Gesamtfläche. Das Gebäude wird barrierefrei errichtet. Für die Sicherstellung einer zeitgemäßen Essensversorgung wird eine neue Küche eingebaut .Das Essen wird angeliefert. Der Neubau wird gemäß dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung § 2443 vom 06.09.2007 in Passivhausstandard errichtet.
- D)Kosten
- Investitionsbedarf 4.009.585 €
- Für die Baumaßnahme ist folgender Finanzierungsablauf zu erwarten: Neubau Jahr Verpflichtungen Mittelabfluss 2009 21.051 € 21.051 € 2010 160.000 € 147.003 € 2011 400.000 € 300.000 € 2012 3.413.534 € 3.041.531 € 2013 15.000 € 500.000 € Gesamtsumme brutto: 4.009.585 € Pavillonanlage Jahr Verpflichtungen Mittelabfluss 2009 0 € 0 € 2010 25.000 € 10.000 € 2011 515.100 € 370.000 € 2012 0 € 130.000 € 2013 0 € 30.000 € Gesamtsumme brutto: 540.000 € Abbruch Jahr Verpflichtungen Mittelabfluss 2009 0 € 0 € 2010 0 € 0 € 2011 122.415 € 100.000 € 2012 0 € 22.415 € 2013 0 € 0 € Gesamtsumme brutto: 122.415 €
- Zugehörige Folgekosten keine
- Jahresfolgekosten des Eigenbetriebes
- a)personelle Folgekosten 164.220 €
- b)sächliche Folgekosten - größere Bauunterhaltung 24.058 € ( in der BU enthalten) - zusätzliche Betriebskosten 12.000 €
- c)Kapitalkosten - Kalkulatorische Verzinsung 5% keine - Abschreibung abzüglich Auflösung von Sonderposten keine
- Jahreserträge 30.480 € 10 U3-Plätze
- Leistungen Dritter 150.000 € Erwartete Bundesmittel aus dem Investitionsprogramm "Kinderbetreuungsfinanzierung" 2008-2013
- Stellenplanmäßige Auswirkungen Für die Erweiterung der KT 21 in der Form, dass zukünftig 2 Kindergartengruppen à 21 Kinder plus 2 Hortgruppen à 20 Kinder plus 1 U3-Gruppe mit 10 Kindern (insgesamt 92 Kinder) betreut werden, sind folgende Personalkosten einzuplanen: --Entsprechend den derzeitigen Mittleren Jahreswerte für Personalkosten (auf Grundlage BAT)--
- a)Neuschaffung von 2,5 Erzieherstellen nach S 8 TVöD (Vc/Vb BAT) x 53.970 € = 134.925 €
- b)Neuschaffung von 0,25 Erzieherstellen nach S 8 TVöD (Vc/Vb BAT) x 53.970 € = 13.492,50 € (Da U3-Plätze bei der Berechnung der Anteile für die Leitungsfunktion doppelt angerechnet werden, erhöht sich der Anteil der Leitungsfunktion und es muss eine weitere 0,25%-Stelle für Erzieher/innen geschaffen werden.)
- c)Neuschaffung von 0,64 Stellen für Hausangestellte 2/2a HLT = 23.417,60€ €
- d)Höherbewertung KTL von S 16 TVöD (IVa BAT) nach S 17 TVöD (IVa/III BAT) = 5.877 €
- e)Höherbewertung Stellvertr. KTL von S 15 TVöD (IVb/IVa BAT) nach S 16 TVöD (IVa BAT) = 0 € (infolge gleichem Endgrundgehalt nach BAT)
- Sonstiges Durch den Abriss entsteht keine außerplanmäßige Abschreibung, da der Gebäudewert 0 € beträgt Anlage Erlaeuterung sbericht (ca. 174 KB) Anlage Faellplan (ca. 483 KB) Anlage Kostendeckbl att (nichtöffentlich - ca. 144 KB) Anlage Liegenschaftspl an (ca. 654 KB)Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Integration Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 4 Versandpaket: 24.08.2011
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 12. August 2011 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 5 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 29.09.2011 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf5 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und Piraten Sonstige Voten/Protokollerklärung: FREIE WÄHLER und NPD (= Annahme mit der Maßgabe, dass der Revisionsbericht berücksichtigt wird) ÖkoLinX-ARL und REP (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und Piraten Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= Annahme) FREIE WÄHLER (= Annahme mit der Maßgabe, dass der Revisionsbericht berücksichtigt wird)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und Piraten gegen FREIE WÄHLER (= Annahme mit der Maßgabe, dass der Revisionsbericht berücksichtigt wird)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Piraten, ÖkoLinX-ARL und REP gegen FREIE WÄHLER und NPD (= Annahme mit der Maßgabe, dass der Revisionsbericht berücksichtigt wird)