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Vorplanungsvorlage Platz an der Dreikönigskirche/Illumination der Dreikönigskirche

Vorlagentyp: M
3 Stationen im Verfahren6 SitzungenAngenommen
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Inhalt

Vortrag des Magistrats vom 12.09.2014, M 152

Betreff: Vorplanungsvorlage Platz an der Dreikönigskirche/Illumination der Dreikönigskirche Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 24.02.2011, § 9523 (M 19) I. Der Planung zur Platzgestaltung um die Dreikönigskirche wird entsprechend der Plananlage zugestimmt. II. Der Planung zur Fassadenbeleuchtung der Dreikönigskirche wird entsprechend der Plananlage zugestimmt. III. Der Magistrat wird beauftragt, auf dieser Grundlage die weiteren Planungsschritte des gesamten Projektes voranzutreiben. IV. Der Magistrat wird beauftragt, diejenigen Teile der geplanten Fassadenbeleuchtung, die mit der zur Zeit laufenden Sanierung der Kirche vorweg realisiert werden müssen, im Zuge dieser Baumaßnahmen unmittelbar umzusetzen. Der hierfür maximal zur Verfügung stehende Kostenrahmen beträgt 21.000,00 € (brutto). V. Es dient zur Kenntnis, dass a) die Gesamtkosten der Maßnahme inklusive der Fassadenbeleuchtung auf ca. 3,072 Mio. € geschätzt werden, b) für die Maßnahme im aktuellen Investitionsprogramm unter Produktgruppe 13.01, Projektdefinition 5.005209 Haushaltsmittel in Höhe von 1,9 Mio. € zur Verfügung stehen und darüber hinaus erforderliche Haushaltsmittel aus der Sammelveranschlagung des Programms "Schöneres Frankfurt" (Produktgruppe 13.1, Projektdefinition 5.006295) zur Finanzierung herangezogen werden können, c) besondere Anforderungen an die Gestaltung und die Materialauswahl aufgrund der Nähe zur denkmalgeschützten Kirche berücksichtigt wurden und d) der Magistrat zu gegebener Zeit der Stadtverordnetenversammlung eine Bau- und Finanzierungsvorlage zur Beschlussfassung vorlegen wird.

Begründung: A. Zielsetzung Die Maßnahmen zur Platzgestaltung an der Dreikönigskirche sollen die bereits laufende Sanierung der Kirche durch eine funktionale und gestalterische Neuordnung des Kirchenumfeldes unterstützen und komplettieren. Das heutige Erscheinungsbild der Umgebung der Dreikönigskirche weist deutliches Verbesserungspotential auf. Durch die vielen unterschiedlichen Beläge wirken die Räume um die Kirche uneinheitlich und werden scheinbar in Teilbereiche getrennt. Es entsteht keinerlei Platzwirkung. Zudem ist eine Beleuchtung des Platzbereiches und der Kirche nur teilweise vorhanden und auch die Grünflächen wirken konzeptlos. Durch die Umgestaltung soll das Kulturdenkmal Dreikönigskirche wieder eine angemessene Umgebung erhalten. Die Wahrnehmbarkeit der Kirche soll durch das Projekt insgesamt erhöht werden. Zum einen über höhere Aufenthaltsqualität im unmittelbaren Umfeld, zum anderen über eine Fassadenbeleuchtung, die die Kirche auch nachts wahrnehmbar und in der Stadtsilhouette sichtbar machen soll. Durch einen barrierefreien Zugang soll die Kirche für alle Menschen zugänglich gemacht werden. B. Alternativen Im Rahmen der Vorplanung wurden gestalterische und verkehrliche Alternativen entwickelt und gegeneinander abgewogen. Ergebnis der Abwägung ist das vorliegende Planungskonzept. Aufgrund von erhöhten Anforderungen an die Platzgestaltung insbesondere bedingt durch die Topographie, den wertvollen Baumbestand und die Nähe zu einem herausragenden Kulturdenkmal, sind in diesem Projekt die Kosten höher als etwa bei einfachen Umbau- bzw. Erneuerungsmaßnahmen, bei denen lediglich eine Grunderneuerung mit Standardmaterialen erfolgt. Die unter C. dargestellte Lösung ist - vor dem Hintergrund der weitreichenden Ziele der Maßnahme - auch in wirtschaftlicher Hinsicht vertretbar. Die geschätzten Gesamtkosten liegen etwa 200.000 € über der bisher im Haushalt veranschlagten Summe von 2.850.000 €. Vor dem Hintergrund der angespannten Haushaltssituation hat der Magistrat jedoch auch ausgelotet, welche nennenswerten grundsätzlichen Einsparpotentiale gegenüber der favorisierten Lösung bestehen. Im Folgenden werden zwei Optionen für eine Modifizierung der Planung kurz dargestellt, welche zu erwägen sind, sofern die Bereitschaft besteht - zu Gunsten einer Reduzierung der Gesamtkosten - nicht alle Ziele der Maßnahme in vollem Umfang umzusetzen. Ein entsprechendes Votum der Stadtverordnetenversammlung vorausgesetzt, könnten diese Änderungen im Rahmen der weiteren Planung berücksichtigt werden. Verzicht auf Umbau der Färberstraße Auf die Einbeziehung der Färberstraße in das Projektgebiet könnte verzichtet werden. Die momentan noch nicht dringend sanierungsbedürftige Straße könnte zu einem späteren Zeitpunkt erneuert und umgestaltet werden. Die mit der Umgestaltung verfolgten Ziele, die unter C. Lösung näher dargestellt werden, wären dann zunächst nicht umgesetzt. Die einheitliche Gestaltung von Platz und angrenzendem Straßenraum mit dem Ziel eine räumliche Einheit zu schaffen, sowie die funktionalen Verbesserungen durch die veränderte Aufteilung des Straßenquerschnitts könnten zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden. Dies erscheint insbesondere wegen der durch den Höhensprung bzw. die vorhandene Mauer zwischen dem unmittelbar der Kirche zugeordneten Vorplatz und der Färberstraße klar definierten Zäsur stadträumlich vertretbar und technisch umsetzbar. Das erwartete Einsparpotential liegt bei ca. 300.000 €. Bestandsnahe Lösung mit wassergebundener Decke Abweichend von der unter C. dargestellten Lösung könnten Teile der Platzfläche wie bisher mit einer wassergebundenen Decke versehen werden, statt durchgängig mit Naturstein gepflastert. Dies gilt für den westlichen Teil des Kirchvorplatzes, einem von Platanen begrenzten Halbrund sowie die weiter westlich sich anschließenden - im Sommer durch Außengastronomie genutzten - Flächen, nördlich des die Uferstraße begleitenden gepflasterten Gehwegs. Wenngleich mit einer solchen Lösung das Ziel einer großzügigen und gestalterisch zusammenhängenden und dadurch als räumliche Einheit erlebbaren Platzfläche nicht vollständig erreicht werden kann, da hierzu ein einheitlicher Belag im gesamten Platzbereich wichtig wäre, erscheint eine solche bestandsnahe Lösung unter Kostengesichtspunkten erwägenswert und im Hinblick auf den Baumerhalt vertretbar. Insbesondere die angedachte Pflasterung im Bereich des baumüberstandenen Halbrunds erfordert zum Schutz der Wurzeln der Bestandsbäume einen aufwendigen und damit kostenintensiven Unterbau mit sogenannten Wurzelschutzplatten. Insgesamt wird das mögliche Einsparpotential durch die Befestigung der westlichen Platzteile mittels wassergebundener Decke auf ca. 400.000 € geschätzt. Im Sinne einer ganzheitlichen Betrachtung der Wirtschaftlichkeit ist jedoch darauf hinzuweisen, dass wassergebundene Oberflächen mit einem höheren Pflegeaufwand verbunden sind, als gepflasterte Flächen. C. Lösung Barrierefreie Erschließung Die Kirche soll zukünftig auch für mobilitätseingeschränkte Personen zugänglich sein. Um dieses Ziel zu erreichen, wurden unterschiedliche Möglichkeiten untersucht. Ein außenliegender Aufzug bzw. Treppenlift wurde in Abstimmung mit der Behindertenbeauftragten verworfen. Es ist zu erwarten, dass ein Aufzug im öffentlichen Raum in einem Bereich mit nur wenig sozialer Kontrolle in den Nachtstunden anfällig für Vandalismus ist. Da die Geräte der Witterung und häufiger Beschädigung ausgesetzt sein werden, ist hier zudem mit hohen Wartungskosten zu rechnen. Hinzu kommen zu erwartende Nutzungshemmnisse bei der Zielgruppe durch den Vandalismus oder bei nicht technikaffinen Menschen. Die Planung sieht stattdessen vor, an dem aufgrund der vorhandenen Höhenverhältnisse für eine barrierefreie Erschließung am besten geeigneten Nordeingang eine geneigte Ebene im Gehwegbereich zu erzeugen. Der Eingang wird so von allen Nutzern und nicht gesondert von mobilitätseingeschränkten Personen aufgesucht und ist aus diesem Grund sowie aus denkmalpflegerischen Gesichtspunkten einer schmalen Rampe, die als Fremdkörper im Platzraum wahrgenommen wird, vorzuziehen. Die geneigte Fläche weist dabei Neigungen knapp unter sechs Prozent auf und ist damit noch bequem zu begehen. Zwischen dem stark befahrenen Sachsenhäuser Ufer und dem nördlichen Kircheneingang besteht heute nur eine sehr kleine Fläche, die beengt wirkt. Historisch war um die Dreikönigskirche eine gleichbleibend ovale Fläche als Kirchplatz frei gehalten (Bastion). Dies wurde jedoch bereits frühzeitig beim Ausbau des Sachsenhäuser Ufers aufgrund der Flächenansprüche der Straße aufgegeben. Die gewählte Lösung kann durch das Anheben des Gehweges auf das Niveau des Kircheneingangs unter Entfall der bestehenden Treppe erreichen, dass die Fläche nicht in Teilflächen auf - und unter der Treppe zerfällt und etwas von der ursprünglich großzügigeren Raumwirkung wieder erzeugt werden kann. Bei der Ausgestaltung der Gehweganhebung sind wegen der unmittelbaren Nähe zum Baudenkmal denkmalpflegerische Belange besonders zu berücksichtigen. Die durch die Gehweganhebung entstehende ca. 1,40 m hohe Sichtfläche zur Straße hin soll mit Basalt verkleidet werden. Diese Materialwahl entspricht der gestalterischen und denkmalpflegerischen Grundhaltung, einerseits auf ein historisch häufig verwendetes Material zurückzugreifen und andererseits gleichzeitig den Eindruck zu vermeiden, dass diese Ansichtsfläche Bestandteil der aus Sandstein erbauten Kirche ist. Beidseitig der Gehweganhebung werden Geländer mit Handläufen angebracht, die möglichst schlicht und unauffällig gehalten werden. Gestaltung der Oberflächen Im heutigen Erscheinungsbild der Umgebung an der Dreikönigskirche ist insbesondere der Belag sehr heterogen und in schlechter Erhaltungsqualität. Heute entsteht durch unterschiedliche Oberflächenbeläge und parkende Fahrzeuge im unmittelbaren Kirchenumfeld nicht der Eindruck einer durchgängigen Platzfläche. Dies soll durch die Umgestaltung grundlegend geändert werden. Die Platzfläche soll sich nicht nur auf den unmittelbaren Vorbereich der Kirche erstrecken, sondern durch eine einheitliche Gestaltung mit gleichen Oberflächenmaterialien bis zu den Gebäudekanten der Färberstraße und der Oppenheimer Straße reichen. In die Platzfläche soll zukünftig auch der spitz zulaufende Bereich westlich der Kirche integriert werden. Der bestehende Halbkreis aus großen Platanen aus dem Jahr 1963 bildet einen qualitativ hochwertigen Raum. Damit dieser zukünftig Teil des Platzes wird, soll keine Belagstrennung an den Bäumen erfolgen, sondern der Belag durchgehend in allen Bereichen des Platzes vorhanden sein. Durch diese Lösung kann ein räumlich einheitlicher und zusammenhängender Platzbereich geschaffen werden. Als Belag wurde Basalt, ein historisch in Frankfurt verwendeter Naturstein, ausgewählt. Dieser Stein wird in Sachsenhausen häufig verwendet. In der Nähe der denkmalgeschützten Kirche ist es besonders wichtig, dass der Bodenbelag das Material des Denkmals hervorhebt und komplettiert. Aus diesem Grund ist aus denkmalpflegerischer Sicht kein in sich stark gemusterter Stein, wie beispielsweise Granit denkbar, sondern nur ein farblich gleichmäßiger Stein. Basalt ist zudem sehr haltbar und wenig verschmutzungsanfällig und ist damit ein nachhaltiger Stein. Der Natursteinbelag soll die Größe eines üblichen Großpflastersteins (ca. 15 x 18 cm) haben und an der Oberseite gesägt und geflammt sein, um so eine ebene rutschfeste Oberfläche zu erhalten. Damit wird die Barrierefreiheit und gute Begehbarkeit des Belages gewährleistet. Dies wird beispielsweise auch am Kuhhirtenturm in Sachsenhausen so umgesetzt. Der Stein wird im Fahrbahnbereich quer zur Fahrtrichtung und halbsteinversetzt verlegt, um den Stein gegen Verschieben zu sichern. Unmittelbar angrenzend an die Dreikönigskirche wird im Oval um das Kirchengebäude ein kleinerer, weniger gleichmäßiger und damit eher historischer Belag gewählt. Hier wird nicht gegangen, dadurch kann der Fugenanteil größer sein und der Stein unebener. Diese Oberflächendifferenzierung soll das Bastionsmotiv der früheren städtebaulichen Situation verdeutlichen. Die genaue Ausprägung aller Materialien wird im Rahmen der weiterführenden Planung festgelegt. Taktile und farblich kontrastierende Leitelemente für Blinde und Sehbehinderte über den Platz sollen in die hochwertige Gestaltung integriert und in der Entwurfsplanung ergänzt werden. Höhenentwicklung Die Platzfläche weist Höhenunterschiede von bis zu ca. 1,20 m zwischen der Fläche westlich der Kirche und der Löherstraße auf. Dieser Höhenunterschied wird derzeit am westlichen Rand mit einer Böschung, die mit Sandsteinplatten belegt ist, überwunden. Die Böschung weist dabei Breiten bis zu ca. 2,00 m auf, die als Platzfläche nicht nutzbar und gefährlich zu begehen sind. Aus diesem Grund sieht die Planung hier zukünftig eine Mauer vor, die zur Einmündung in das Sachsenhäuser Ufer hin ausläuft. Die Mauer lässt weiterhin einen ca. 1,70 m breiten Streifen zur Löherstraße als Gehweg frei, vergrößert aber deutlich den höher gelegenen Platzbereich. Dadurch wird dieser besser für mögliche Veranstaltungen rund um die Kirche und die bereits bestehende Außengastronomie an der Oppenheimer Straße nutzbar. Zwei Treppenbereiche verbinden den Platzraum und die darunter liegende Straße, um die unmittelbare Zugänglichkeit des Bereiches zu erhalten. Südlich des Kirchengebäudes befindet sich zur Färberstraße hin eine gemauerte historische Sandsteinstützwand mit ausgeprägtem Abschlussstein, die erhalten und in östliche Richtung zeitgemäß ergänzt werden soll. Für die neue Stützmauer ist als Material ebenfalls Sandstein vorgesehen. Die Mauer soll dabei als neues Element sichtbar bleiben, sich jedoch an die bestehende Natursteinmauer anpassen. Zwischen den beiden Mauerelementen ist eine neue, breitere und besser an den potentiellen Laufwegen von Fußgängern ausgerichtete Treppe geplant. Diese wird die beiden öffentlichen Raumbereiche verbinden. In ca. 8 m Abstand zur Kirche schließen zwei Stufen parallel zum Verlauf des Ovals um die Kirche den Platz in südöstliche Richtung ab. Für die Stufen ist als Material ebenfalls Sandstein geplant. Zwischen den Stufen und der Verlängerung der Bestandsstützmauer entsteht eine Rampe, über die der unmittelbare Vorplatz der Kirche für kircheneigene Nutzungen befahrbar und barrierefrei erschlossen bleibt. Aufgrund der geringen Breite zwischen neuem Mauerelement und geplanten Stufen kann die Zufahrt auf das Kirchengrundstück mit nur einem herausnehmbaren Poller gesichert werden. Die den Blick auf die Kirche störende Vielzahl an Pollern und Abschrankungselementen kann dadurch deutlich reduziert werden. Geländer Aufgrund der Höhe der geplanten und der bestehenden Mauer von etwas über einem Meter sind aus Sicherheitsgründen Absturzsicherungen vorgeschrieben. Dabei sollen sehr schlichte und unauffällige Geländer zum Einsatz kommen, die der Gestaltqualität der Kirche angemessen sind. Wie für alle Metallelemente im öffentlichen Raum vorgesehen, ist hier eine anthrazitfarbene Beschichtung geplant. Begrünung Entlang der Oppenheimer Straße ist die Neupflanzung von vier Bäumen vorgesehen. Dabei sind Wurzelschutzmaßnahmen geplant, da zwei der Bäume bis zu 2,00 m an den bestehenden Kanal rücken. Die eindrucksvollen Bestandsbäume um die Dreikönigskirche werden komplett erhalten. Zum Schutz der in großen Teilen stark ausgeprägten oberflächennahen Wurzelsysteme sind Wurzelschutzplatten vorgesehen. Zudem wird mit einem durchwurzelbaren Substrat gearbeitet. Dadurch können Verdichtungen im Wurzelbereich vermieden und die Langlebigkeit der Bäume gewährleistet werden. Das Pflaster kann dabei bis zu einem Radius von drei Metern um den Stamm an die Bäume gerückt werden und damit die gewünschte Durchgängigkeit des Belages gewährleisten. Die Wurzelschutzplatten gewährleisten gleichzeitig, dass die Wurzeln geschützt werden und der Pflasterbelag nicht durch Hebungen beschädigt wird. Zunächst werden durch diese Lösung vergleichsweise hohe Investitionskosten verursacht. Wurzelschutzplatten können aber auch einen besseren Wurzelschutz der Bestandswurzeln gewährleisten, als die im Bestand vorhandene Lösung mit einer Wassergebundenen Decke. Die Wassergebundene Decke ist mit einer deutlich geringeren Investition herzustellen, bedeutet aber im Nachhinein einen erheblich größeren Pflegeaufwand und damit einhergehend höhere Unterhaltskosten auf Dauer. Brunnen Der bestehende denkmalgeschützte Brunnen soll leicht zur Kreuzung Färberstraße und Oppenheimer Straße hin versetzt werden. Dadurch wird der Brunnen besser wahrnehmbar. Zwischen Fußgängerebene und Brunnen gibt es keine Stellplätze mehr, die die Sicht auf den Brunnen versperren. Der Brunnen soll mit einer neuen Brunnentechnik wieder aktiviert werden. Dabei kann auf Standardelemente von vergleichbaren Laufbrunnen in Alt-Sachsenhausen zurückgegriffen werden. Um den Brunnen kann so ein attraktiver Aufenthaltsbereich entstehen, auf dem auch Außengastronomie ermöglicht werden könnte. Möblierung Am bestehenden Platanenhalbkreis westlich der Kirche sollen auch nach der Umgestaltung Bänke aufgestellt werden. Zukünftig werden insgesamt elf Fahrradbügel (22 Fahrradstellplätze) auf beiden Seiten der Kirche angeboten. Straßenraumgestaltung Sowohl die Färberstraße als auch die Oppenheimer Straße, die im Norden in die Löherstraße übergeht, sind Bestandteil der Platzgestaltung. Ein einheitlicher Belag zieht sich vom unmittelbaren Kirchenumfeld über Fahrbahn, Stellplätze und Gehweg bis zur Hauskante. Damit soll ein durchgängiger Platzraum entstehen. Durch die Umgestaltung kann eine funktionale Verbesserung des Straßenraums in den angrenzenden Straßen erreicht werden. Hierzu sollen der Gehweg und die momentan halbseitige Parkierung in der Färberstraße neu geordnet werden und zu Gunsten einer verbesserten Durchlässigkeit für Fußgänger umgestaltet werden. Neben der derzeit fehlenden Gehwegbreite ist auch das hier vorhandene Verbundpflaster im Hinblick auf die Barrierefreiheit nicht geeignet und stellt einen unangemessenen Materialbeitrag im Umfeld der denkmalgeschützten Kirche dar. Die bisherige Verkehrsführung mit Einbahnregelungen in Richtung Westen in der Färberstraße und Zweirichtungsverkehr in der nördlichen Oppenheimer Straße zur Löhrstraße bleibt bestehen. Fahrradfahren entgegen der Einbahnrichtung wird in der Färberstraße ermöglicht. Aufgrund der begrenzten Flächen werden die Fahrbahnen zukünftig mit Breiten zwischen 3,25 m und 3,50 m in der Färberstraße und 4,50 m in der Oppenheimer Straße auf Mindestbreiten begrenzt, um neben den Längsparkstreifen Gehwegbreiten von mindestens 1,75 m zu ermöglichen. Stellplätze Im Platzbereich um die Kirche befinden sich heute hinter einer Schranke acht markierte Stellplätze. Die Planung sieht vor, die markierten Stellplätze auf zwei zu reduzieren. Für besondere Veranstaltungen in der Kirche können zusätzliche Flächen beispielsweise für Technikfahrzeuge genutzt werden, da innerhalb des eigentlichen Platzraums nicht weiter abgepollert wird. Auf weitere markierte Stellplätze soll jedoch verzichtet und damit die PKW-Dichte vor dem Gebäude reduziert werden. Entlang der Färberstraße und der Oppenheimer Straße können die bisher eher ungeordneten Stellplätze erhalten und neu strukturiert werden. Neben den sechs privaten Stellplätzen, die rund um die Kirche entfallen, müssen zusätzlich zwei öffentliche Stellplätze am Schaumainkai entfernt werden. Diese Stellplätze können aufgrund der erforderlichen Anhebung des Gehwegs für den barrierefreien Zugang nicht erhalten werden. Der Stellplatz am Sachsenhäuser Ufer, der am nächsten am barrierefreien Eingang der Kirche liegt, soll im Zuge der Umgestaltung als Behindertenstellplatz umgebaut werden. Er wird zu diesem Zweck so angelegt, dass Gehbehinderte auf Gehwegniveau aussteigen können. Platzbeleuchtung Die Straßen um die Dreikönigskirche sollen mit demselben Leuchtentyp ausgestattet werden, der bereits am Sachsenhäuser Ufer vorhanden ist. So werden die Straßen um die Kirche durchgängig einheitlich beleuchtet. Damit die Fassadenbeleuchtung der Kirche ungestört wirken kann, wird auf das Hervorheben von sonstigen Einzelelementen wie Bäume oder Mauern im Umfeld der Kirche durch Beleuchtung verzichtet. Fassadenbeleuchtung Kirche Der Turm der Dreikönigskirche ist mit 81 m ein eindrucksvoller Merkpunkt in der Stadtsilhouette. Derzeit ist die Kirche jedoch nur tagsüber sichtbar. Selbst vom hochfrequentierten nahe gelegenen Mainufer ist die Dreikönigskirche zurzeit nachts kaum wahrnehmbar. Herausragende Denkmäler wie die Dreikönigskirche sollten jedoch auch nachts im Stadtbild wahrnehmbar bleiben und analog zum Dom einen Kontrast zu den hell beleuchteten und weithin sichtbaren Hochhäusern bilden. Insbesondere für das Mainufer bestehen seit Jahren Bemühungen des Magistrats, die Raumkanten auch nachts wahrnehmbar zu machen. Die Dreikönigskirche ist Teil der im Konzept zur Illumination Stadtraum Main geplanten Raumkantenbeleuchtung. Eine schnelle Umsetzung im Rahmen der bereits laufenden Sanierung der Kirche bietet sich aufgrund von verschiedenen möglichen Synergieeffekten an. Wo Gerüste stehen und Arbeiten am Putz/Mauerwerk sowie am Dach der Kirche vorgenommen werden, können aus diesem Grund bereits vorab kleinere vorbereitende Maßnahmen durchgeführt werden, um Mehrkosten und spätere Baumängel durch nachträgliche Ergänzungen zu vermeiden. Die Planung für die Fassadenbeleuchtung der Kirche sieht vor, wichtige Bestandteile der Kirche zu akzentuieren und weitgehend so zu beleuchten, dass im Nachtbild die Kirche und ihre Proportionen genauso wirken, wie sie auch tagsüber zu sehen ist. Dabei wird darauf geachtet, dass die Lichtfarbe die Materialität der Kirche unterstreicht und keine eigenen Effekte erzeugt. Die Leuchten werden am Gebäude angebracht. Damit können Blendwirkung und starke Schatten vermieden werden. Insbesondere bei der Beleuchtung des Turmes soll darauf geachtet werden, dass die Leuchten nur das Gebäude anstrahlen und nicht darüber hinaus in den Himmel leuchten. Schädliche Umwelteinflüsse durch die Beleuchtung werden so vermieden. Es sind LED Leuchten vorgesehen, um die Beleuchtung möglichst langlebig, wartungsarm und nachhaltig zu ermöglichen. Die Leuchten werden über eine Steuerung gedimmt und können so optimal auf die notwendige Helligkeit eingestellt werden. Über die Dimmung und die Platzierung der Leuchten am Gebäude wird gewährleistet, dass keine Blendwirkung für die benachbarte Wohnbebauung entsteht. Die Beleuchtung wird so gesteuert, dass sie nur aktiv ist, solange die Mainufer noch belebt sind. In den späten Nacht- und frühen Morgenstunden bleibt die Beleuchtung ausgeschaltet. D. Kosten Der Gesamtinvestitionsbedarf beläuft sich gemäß Kostenschätzung auf 3.072.000 €. Die Baukosten mit den Kosten für Straßenbau, Baumpflanzungen und Baumerhalt, Platzbeleuchtung und Leitungsverlegungen werden auf 2.453.000 € geschätzt. Die Kostenschätzung der Investitionskosten für Leuchten und Montage für die Fassadenbeleuchtung beläuft sich auf 218.000 €. Die voraussichtlichen Baunebenkosten, die neben den Fachplanungen auch Kosten für Gutachten enthalten, betragen 401.000 €. In einem früheren Planungsstadium wurden die Investitionskosten zunächst auf 2.850.000 € geschätzt und diese entsprechend im Haushalt berücksichtigt. Mit Einrichtung einer Sammelveranschlagung für das Programm "Schöneres Frankfurt" im Haushaltsjahr 2013 wurde der für 2013 vorgesehene Teilbetrag aus der Einzelveranschlagung herausgelöst, so dass für die Maßnahme im aktuellen Investitionsprogramm noch 1.900.000 € veranschlagt sind. Dementsprechend sind zur Finanzierung ergänzende Mittel aus der Sammelveranschlagung des Programms "Schöneres Frankfurt" vorgesehen, die sich auf Basis der aktuellen Kostenschätzung auf 1.172.000 € berechnen. Näheres wird sich zu gegebener Zeit aus der Bau- und Finanzierungsvorlage ergeben. Die Kosten für Vorabmaßnahmen zur Beleuchtung, die im Rahmen der Sanierung der Kirche vor der Bau- und Finanzierungsvorlage erfolgen sollen, sind auf 21.000,00 € geschätzt. Die geplante Fassadenbeleuchtung und die Technik des Brunnens werden im Vergleich zum Bestand zusätzliche Unterhaltskosten erforderlich machen. Die Stromkosten der Beleuchtung werden nach derzeitigem Stand auf ca. 1.300 € pro Jahr geschätzt. Die Wartungskosten der Beleuchtung werden insgesamt auf ca. 8.000 € pro Wartung geschätzt, da ein Hubsteiger zum Einsatz kommen muss. Da die Leuchten mit LED Leuchtmittel bei der geplanten Nutzungsdauer eine Mindestlebensdauer von ca. elf Jahren vorweisen, ist eine jährliche Wartung jedoch nicht notwendig. Das Wartungsintervall muss dem Verschmutzungsstand der Leuchten angepasst werden. Die Unterhaltskosten für den Brunnen betragen mit Strom- und Wartungskosten ca. 2.500 € pro Jahr. Anlage Lageplan (ca. 1,2 MB)Nebenvorlage: Antrag vom 25.09.2014, NR 1022 Antrag vom 15.10.2014, NR 1039

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 12. September 2014Sie sind hier
    MM 152Vorplanungsvorlage Platz an der Dreikönigskirche/Illumination der Dreikönigskirche
    Magistratsvortrag
  2. 25. September 2014NRNR 1022Vorplanung Platz an der Dreikönigskirche/Illumination der DreikönigskircheSTVV-Antrag · FDP
  3. 15. Oktober 2014NRNR 1039Platzgestaltung um die DreikönigskircheSTVV-Antrag · CDU, GRÜNE

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf6 Beratungen
Verkehrsausschusses
Sitzung 33 · 07.10.2014
TO I, TOP 12
Zur Kenntnis
1. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage M 152 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage NR 1022 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUGrüne
Ablehnung:
SPDLinkeFDPElf PiratenRömer
Sonstige:
Freie Wähler (M 152 = Annahme, NR 1022 = Prüfung und Berichterstattung)
zu 2)
Zustimmung:
CDUGrüne
Ablehnung:
SPDLinkeFDPElf PiratenRömer
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, ELF Piraten und RÖMER (= Zurückstellung) zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, ELF Piraten und RÖMER (= Zurückstellung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FREIE WÄHLER (M 152 = Annahme, NR 1022 = Prüfung und Berichterstattung)

Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
Sitzung 33 · 09.10.2014
TO I, TOP 19
Angenommen
1. Der Vorlage M 152 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1022 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
SPD
Sonstige:
CDU (Votum im Haupt- und Finanzausschuss)Grüne (Votum im Haupt- und Finanzausschuss)Linke (Votum im Haupt- und Finanzausschuss)FDP (Votum im Haupt- und Finanzausschuss)Freie Wähler (M 152 = Annahme, NR 1022 = Prüfung und Berichterstattung)Elf Piraten (M 152 = Annahme, NR 1022 = Ablehnung)Römer (M 152 und NR 1022= Annahme)
zu 2)
Zustimmung:
SPD
Ablehnung:
FDP
Sonstige:
CDU (Votum im Haupt- und Finanzausschuss)Grüne (Votum im Haupt- und Finanzausschuss)Linke (Votum im Haupt- und Finanzausschuss)
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. SPD; CDU, GRÜNE, LINKE. und FDP (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. SPD gegen FDP (= Annahme); CDU, GRÜNE und LINKE. (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FREIE WÄHLER (M 152 = Annahme, NR 1022 = Prüfung und Berichterstattung) ELF Piraten (M 152 = Annahme, NR 1022 = Ablehnung) RÖMER (M 152 und NR 1022= Annahme)

OBR 5
Sitzung 34 · 10.10.2014
TO I, TOP 45
Beraten
1. a) Die Vorlage M 152 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. 2. a) Die Vorlage NR 1022 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
Alle
zu 2)
Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 34 · 14.10.2014
TO I, TOP 23
Angenommen
Punkt 1: Der Vorlage M 152 wird im Rahmen der Vorlage NR 1039 zugestimmt.
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (3 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)

1. Der Vorlage M 152 wird im Rahmen der Vorlage NR 1039 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 1022 wird im Rahmen der Vorlage NR 1039 zugestimmt. 3. Der Vorlage NR 1039 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUGrüne
Ablehnung:
SPDFreie WählerElf PiratenLinkeFDPRömer
Sonstige:
ÖkoLinX-ARL (M 152 und NR 1022 = Ablehnung)
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: zu 1. CDU und GRÜNE gegen SPD, FREIE WÄHLER und ELF Piraten (= Annahme ohne Zusatz), LINKE. (= Annahme unter Berücksichtigung des Revisionsberichtes) sowie FDP und RÖMER (= Annahme im Rahmen NR 1022) zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD und ELF Piraten (= Ablehnung), LINKE. und FREIE WÄHLER (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und RÖMER (= Annahme ohne Zusatz zu 3. CDU und GRÜNE gegen LINKE. (= Erledigung durch NR 1022), FREIE WÄHLER und RÖMER (= Prüfung und Berichterstattung) sowie ELF Piraten (= Ablehnung); SPD und FDP (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (M 152 und NR 1022 = Ablehnung)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 35 · 16.10.2014
TO II, TOP 30
Angenommen
Punkt 1: Der Vorlage M 152 wird im Rahmen der Vorlage NR 1039 zugestimmt.
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (3 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)

1. Der Vorlage M 152 wird im Rahmen der Vorlage NR 1039 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 1022 wird im Rahmen der Vorlage NR 1039 zugestimmt. 3. Der Vorlage NR 1039 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUGrüne
Ablehnung:
SPDFreie WählerElf PiratenLinkeFDPRömerÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU und GRÜNE gegen SPD, FREIE WÄHLER und ELF Piraten (= Annahme ohne Zusatz), LINKE. (= Annahme unter Berücksichtigung des Revisionsberichtes), FDP und RÖMER (= Annahme im Rahmen NR 1022) sowie ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD, ELF Piraten und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung), LINKE. und FREIE WÄHLER (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und RÖMER (= Annahme ohne Zusatz) zu 3. CDU und GRÜNE gegen LINKE. (= Erledigung durch NR 1022), FREIE WÄHLER und RÖMER (= Prüfung und Berichterstattung) sowie ELF Piraten (= Ablehnung); SPD und FDP (= Enthaltung)

OBR 5
Sitzung 35 · 07.11.2014
TO I, TOP 11
Angenommen
Punkt 1: Der Vorlage M 152 wird zugestimmt.
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (3 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)

1. Der Vorlage M 152 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1022 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 1039 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUGrüneSPD
Ablehnung:
FDP
Enthaltung:
FAG
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE und SPD gegen FDP (= Ablehnung); FAG (= Enthaltung) zu 2. CDU und GRÜNE gegen FDP (= Annahme); SPD und FAG (= Enthaltung) zu 3. Annahme bei Enthaltung SPD, FAG und FDP

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
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