Freigabe von Mitteln für die Teilmaßnahme Illumination Dreikönigskirche im Programm Schönes Frankfurt hier: Mehrkostenvorlage
Zusammenfassung
Der Magistrat schlägt vor, zusätzliche Mittel in Höhe von 156.000 € für die Illumination der Dreikönigskirche freizugeben. Dies ist notwendig, da die Baukosten aufgrund von Marktsteigerungen höher liegen als ursprünglich veranschlagt. Die Umsetzung der Illumination soll vorgezogen werden, um die laufenden Sanierungsarbeiten am Turm zu nutzen.
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Thema Stadtplanung verfolgenBeschlussvorschlag
- Es dient zur Kenntnis, dass a) der Magistrat hat am 04.12.2020 beschlossen, die Umsetzung der Illumination der Dreikönigskirche vor der noch ausstehenden Platzgestaltung vorzuziehen, um das aufwändige Turmgerüst der derzeit laufenden Turmsanierung mit zu nutzen. b) die Illumination eine Teilmaßnahme der Platzgestaltung Dreikönigskirche gem. Beschluss der Stadtver.-Vers. § 5194 vom 16.10.2014 ist. c) mit Magistratsbeschluss vom 04.12.2020 Mittel in Höhe von 438 T€ bewilligt und freigegeben wurden, davon 390 T€ für Baukosten. d) dass nach der erfolgten Submission die Baukosten um rund 156 T€ höher liegen als im Magistratsbeschluss veranschlagt. e) sich die Gesamtkosten der Maßnahme auf insgesamt 594 T€ erhöht haben.
- Die zusätzlichen Mittel in Höhe von 156 T€ werden bewilligt und freigegeben.
- Es dient zur Kenntnis, dass a) die zusätzlich erforderlichen Mittel in der Produktgruppe 13.01, Projektdefinition 5.006295 Programm Schöneres Frankfurt zur Verfügung stehen. b) sich die Jahresfolgekosten um 17 T€ auf insgesamt 72 T€ erhöhen und diese in den jeweiligen Budgets sichergestellt sind. c) die Maßnahme innerhalb der Produktgruppe 13.01 über die Projektdefinition 5.005209 - Platzgestaltung Dreikönigskirche - abgewickelt wird.
Begründung
A - Zielsetzung
Die Stadtverordnetenversammlung hat mit Beschluss vom 16.10.2014, § 5194 die Vorplanungsvorlage zum "Platz an der Dreikönigskirche / Illumination der Dreikönigskirche" im Rahmen des Programms Schöneres Frankfurt beschlossen.
Die Maßnahmen zur Platzgestaltung und Illumination sollen die bereits laufende Sanierung der Kirche durch eine funktionale und gestalterische Neuordnung des Kirchenumfeldes unterstützen und komplettieren. Zum einen über eine höhere Aufenthalts- und Gestaltqualität im unmittelbaren Umfeld, zum anderen über eine Fassadenbeleuchtung, die das wichtige Kulturdenkmal auch nachts wahrnehmbar und in der Stadtsilhouette im Gegenüber zum Dom sichtbar machen soll.
Die derzeit laufenden Sanierungsarbeiten am Turm ermöglichen eine parallele Montage der Leuchten und Verkabelung für die Fassadenbeleuchtung. Um das kostenintensive Gerüst der Turmsanierung mit zu nutzen hat der Magistrat am 04.12.2020 beschlossen, die Umsetzung der Teilmaßnahme Illumination größtenteils vorzuziehen.
Die dem Magistratsbeschluss zugrundeliegende Kostenberechnung lag für die Umsetzung der Fassadenbeleuchtung (Leuchten, Montage, Elektroarbeiten) bei rund 390 T€. Als Ergebnis der Ausschreibung und Submission vom Juni 2022 liegt das Angebot bei rund 546 T€, was durch die unabwendbaren Kostensteigerungen auf dem Markt für die angebotenen Leistungen (Leuchten, Elektroarbeiten) begründet ist. Auch das Statistische Bundesamt bestätigt diese Baupreissteigerung aufgrund der angespannten Marktsituation.
Es dient als Hinweis, dass derzeit die Bau- und Finanzierungsvorlage zur Platzgestaltung an der Dreikönigskirche eingereicht wird. Die Illumination erst mit der Platzgestaltung umzusetzen führt voraussichtlich zu noch höheren marktbedingten Kosten, abgesehen von den zusätzlichen Kosten einer notwendigen erneuten Gerüststellung.
B - Alternativen
Die Illumination Dreikönigskirche wird zusammen mit der Platzgestaltung umgesetzt. Dies führt zu einer Baukostenerhöhung der Illumination um die Kosten einer erneuten Gerüststellung wie der zu erwartenden weiteren marktbedingten Kostensteigerung bis zur Umsetzung der Illumination nach der Platzgestaltung ab 2024.
C - Lösung
Die Illumination wird vorgezogen in 2022 umgesetzt, solange das Gerüst der Turmsanierung noch steht. Der Abschluss der Turmsanierung ist für Anfang 2023 geplant. Im Anschluss soll die Platzgestaltung nach erfolgtem Beschluss zur Bau- und Finanzierungsvorlage erfolgen. Im Zuge der Platzumgestaltung wird die Illumination nur noch komplettiert durch den Einbau der Bodenleuchten rings um den Sockel der Kirche.
D - Kosten
- Investitionsbedarf
| Investitionsbedarf | 156.000 € |
| Die Mittel in Höhe von 156.000 € stehen zur Verfügung in: | |
| Produktgruppe: 13.01 | |
| Projektdefinition: 5.006295 | |
| Kostenübersicht: | |
| a) Baukosten | |
| Gesamtkosten (Submissionsergebnis) | 546.000 € |
| bereits freigegeben über MB 01496 | - 390.000 € |
| zusätzlicher Mittelbedarf | 156.000 |
| € | |
| 2. Finanzierungsbedarfszeitraum | ||
| 2022 | 126.000 | |
| € | ||
| 2023 | 0 | |
| € | ||
| 2024 | 30.000 | |
| € |
| 3. Folgeinvestitionen | |
| - keine - |
| 4. Jahresfolgekosten | |
| a) personelle Ausgaben | |
| - keine - | |
| b) Sachkosten |
| 1. Bauunterhaltungskosten | |
| Wartungskosten (Prüfung, Reinigung, Austausch) | 0 € |
| 2. Abschreibung | |
| Beleuchtung BND *) 10 Jahre 1/10 | 15.600,00 € |
| *) BND = betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer gem. Anlagebuchhaltung | |
| c) Kapitalkosten | |
| Durchschnittliche kalkulatorische Verzinsung | |
| (1,25%*) /2 x (Gesamtkosten 156.000,00 € - Fördermittel 0,- €) | 975 |
| € *) Zinssatz für den Haushalt 2020 gemäß HH-Rundschreiben vom 05.10.2018 | |
| Jahresfolgekosten gesamt: | 16.575 € |
| gerundet: | 17.000 € |
5. Jahreserträge | - keine-
6. Leistungen Dritter - keine-
7. Stellenplanmäßige Auswirkung - keine-
8. Sonstiges
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 9. September 2022 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 5 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 20.10.2022 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf5 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD und Volt; BFF-BIG (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) FRAKTION (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD und Volt gegen ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Ablehnung); BFF-BIG (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD und Volt gegen ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Ablehnung); BFF-BIG (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD und Volt gegen ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei (= Ablehnung); BFF-BIG (= Enthaltung)