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Platzgestaltung an der Dreikönigskirche/Illumination der Dreikönigskirche hier: Bau- und Finanzierungsvorlage

Vorlagentyp: M
6 SitzungenAngenommen
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
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und dadurch werden alle gefundenen
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Zusammenfassung

Der Vorschlag umfasst die Neugestaltung der Platzfläche an der Dreikönigskirche sowie die Illumination der Kirche. Ziel ist es, die historische Bedeutung der Dreikönigskirche zu betonen und einen barrierefreien Zugang zu schaffen. Die Maßnahmen sollen die Attraktivität des Platzes erhöhen und die Nutzung für alle Menschen verbessern.

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Kirchplatz — 4 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 21.09.2026.

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:

  1. Der Planung und Ausführung zur Platzgestaltung um die Dreikönigskirche und Illumination der Dreikönigskirche wird entsprechend der Plananlage zugestimmt.
  2. Die erforderlichen Mittel für die Baumaßnahme mit einem Investitionsbedarf in Höhe von 4.450 T€ werden bewilligt und freigegeben.
  3. Es dient zur Kenntnis, dass a) die Kosten der Gesamtmaßnahme 5.044 T€ betragen. b) für die teilweise Umsetzung der Fassadenbeleuchtung bereits Mittel in Höhe von 594 T€ mit Magistrats-Beschluss vom 04.12.2020 (438 T€) und Beschluss der Stadtverordnetenversammlung, M 146/22 (§ 2410 v. 20.10.2022 - 156 T€), freigegeben wurden, c) für die Maßnahme "Platzgestaltung an der Dreikönigskirche/Illumination der Dreikönigskirche" im Investitionsprogramm unter Produktgruppe 13.01, Produktdefinition 5.005209, Mittel in Höhe von 310 T€ (unter Berücksichtigung der Beschlüsse von Ziffer III b) zur Verfügung stehen. Für die teilweise Umsetzung der Fassadenbeleuchtung wurden bisher 329 T€ verausgabt. d) die Deckung der darüber hinaus erforderlichen Mittel in Höhe von 4.140 T€ aus der Produktgruppe 13.01, Projektdefinition 5.006295 Programm Schöneres Frankfurt - Sammelveranschlagung erfolgt und diese unter dem Vorbehalt der Beschlussfassung durch die Stadtverordnetenversammlung zum Haushalt 2023 stehen, e) die vorhandenen Verkehrsflächen einen Restbuchwert von rd. 254 T€ (31.01.2022) aufweisen, der infolge des Abgangs des alten Anlagevermögens eine einmalige Sonderabschreibung in Höhe des Restbuchwertes verursacht, f) sich die Jahresfolgekosten gegenüber dem Magistrat-Beschluss vom 04.12.2020 und dem Vortrag des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung, M 146/22 (§ 2410 v. 20.10.2022), um 208 T€ auf insgesamt 280 T€ erhöhen und diese in den jeweiligen Budgets sichergestellt sind, g) besondere Anforderungen an die Gestaltung und die Materialauswahl aufgrund der Nähe zur denkmalgeschützten Kirche berücksichtigt wurden.

Begründung

A. Zielsetzung

Die Neugestaltung der Platzfläche an der Dreikönigskirche und Illumination der Dreikönigskirche ist Bestandteil des Investitionsprogramms Schöneres Frankfurt.

Die Vorplanung zu diesem Vorhaben wurde am 16.10.2014, § 5194 (zu M 152) beschlossen. 2016 wurde von den zuständigen Dezernaten entschieden, dass die noch ausstehende Sanierung des Kirchenturms zeitlich vor der Platzumgestaltung erfolgen soll. Derzeit läuft die Turmsanierung (Baumaßnahme des Amtes für Bau und Immobilien). Die Umsetzung der Platzgestaltung ist im Anschluss an die Turmsanierung vorgesehen.

Das Ziel der gestalterischen und funktionalen Neugestaltung der Platzfläche an der Dreikönigskirche soll eine Stärkung und Aufwertung der vorhandenen, stadträumlich besonderen Situation unter Berücksichtigung der funktionalen Anforderungen des Umfeldes sowie der historischen Bedeutung der Dreikönigskirche sein. Am südlichen Mainufer - im direkten Gegenüber zum Dom - hat die Dreikönigskirche und ihr Umfeld eine herausragende Stellung in der Stadtsilhouette. Das direkte Umfeld, der Platz an der Dreikönigskirche, wird dem heute in keiner Weise gerecht.

Über die Fassadenbeleuchtung wird das wichtige Kulturdenkmal auch nachts wahrnehmbar und in der Stadtsilhouette sichtbar. Zudem wird über die Illuminierung dieses herausragenden Gebäudes am südlichen Mainufer die Illumination Stadtraum Main weiter vervollständigt.

Die Maßnahmen zur Platzgestaltung - wie auch die Illumination - sollen zudem die laufende Sanierung der Dreikönigskirche unterstützen und komplettieren und somit ein gestalterisch einheitliches Ensemble dieses besonderen Ortes ermöglichen.

Ein ebenso wesentlicher Bestandteil der Gesamtplanung ist es, die Anliegen mobilitätseingeschränkter Menschen umfassend in die Planungsüberlegungen mit einzubeziehen. Dies gelingt über einen, bisher gänzlich fehlenden, barrierefreien Zugang zu der Kirche mittels einer Gehweganhebung am nördlichen Eingang der Kirche. Zudem wird durch entsprechend bearbeitete Oberflächen und taktile Elemente die gleichberechtigte Benutzung des Platzes für alle Menschen ermöglicht.

Zusammengefasst sind die Ziele der Neuplanung:

- Gestalterische Aufwertung des Kirchenumfeldes,

- Denkmalgerechte Neustrukturierung der Platzfläche,

- Der besonderen Bedeutung dieses Stadtraumes funktional und gestalterisch gerecht werden,

- Barrierefreier Zugang zur Kirche für alle Menschen,

- Illumination und damit Wahrnehmung in der nächtlichen Stadtsilhouette.

B. Alternativen

Der vorliegende Entwurf folgt im Wesentlichen dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 16.10.2014, § 5194, zur Neugestaltung des Platzes an der Dreikönigskirche/Illumination der Dreikönigskirche auf der Grundlage des Vortrages des Magistrats (M 152).

Aufgrund von erhöhten Anforderungen an die Platzgestaltung, insbesondere bedingt durch die Topographie, den wertvollen Baumbestand und die Nähe zu einem herausragenden Kulturdenkmal, ergaben sich erhöhte Anforderungen an die Platzgestaltung und damit verbunden erhöhte Kosten. Demzufolge wurde 2014 beschlossen, auf folgende Überlegungen aus der Vorplanung zu verzichten:

- Verzicht auf den Umbau der Färberstraße,

- Verzicht auf die geplanten Wurzelbrücken unter den Bäumen vor dem Westportal,

- Verzicht auf Pflasterung und Mauer an der Westspitze. Stattdessen Umsetzung einer bestandsnahen Lösung mit wassergebundener Decke und Erhalt der Böschungsmauer.

C. Lösung

Bestand

Der Platz um die Dreikönigskirche wird im Norden vom stark befahrenen dreispurig ausgebauten Sachsenhäuser Ufer, im Süden von der Färberstraße und im Osten von der Oppenheimer Straße, begrenzt. In unmittelbarerer Nähe führt im Westen der Eiserne Steg über den Main. Die Dreikönigskirche stellt ein stadträumliches "Gelenk" zwischen dem Museumsufer, Alt-Sachsenhausen und dem historischen Zentrum am Dom und Römerberg dar.

Die ursprüngliche Form des Umfeldes als Kirchenbasis ist nur noch fragmentarisch vorhanden. Im Südosten läuft der Kirchplatz als asphaltierte Fläche mit starkem Gefälle konturlos zur Färberstraße aus. Einzig die Baumgruppe der Platanen vor dem Westportal und die Reste der Bastion nach Südwesten geben dem Kirchengebäude im Eingangsbereich eine gewisse Fassung. Insgesamt befinden sich die Flächen und Einbauten (Mauern, Treppen, Geländer) in einem baulich sehr schlechten Zustand.

Die ursprüngliche präzise Kontur des umfassenden Platzraums um die Kirche ist einer amorphen, in Teilflächen zerfallenden Situation gewichen, die keine Qualitäten aufweist und somit ihrer historischen und stadträumlichen Bedeutung nicht mehr gerecht wird.

Flächenaufteilung

Entsprechend der Zielsetzung wird dem Planungsbereich durch die Neugestaltung des Platzes ein würdiger städtebaulicher und historischer Rahmen gegeben. Hierfür ist zunächst der vorhandene öffentliche Raum neu zu ordnen und in diesem Zusammenhang nach seiner Funktion aufzuteilen.

Die Platzfläche wird in Anlehnung an den historischen Umriss herausgearbeitet, durch Ergänzung von entsprechend verorteten Sitzmauerelementen in Fortführung der vorhandenen südlichen Sandsteinmauer, wie auch durch einen einheitlichen Natursteinbelag.

Richtung Oppenheimer Straße erstreckt sich der Platz durch die Fortführung des Oberflächenmaterials bis zur Gebäudekante, um den dort vorhandenen Dreikönigsbrunnen in die Platzgestaltung angemessen einzubeziehen. In die Platzumgestaltung wird auch der spitz zulaufende Bereich westlich der Kirche integriert. Hier erfolgt eine bestandsorientierte Erneuerung mit wassergebundener Decke.

Heute vorhandene bewirtschaftete Kurzzeitparkplätze entlang des Sachsenhäuser Ufers auf der Seite des Kirchengrundstücks werden im Rahmen der Umgestaltung aufgegeben, da dieser Bedarf durch die umliegenden Parkhäuser in ausreichendem Maße abgedeckt wird. Dadurch kann diese Verkehrsfläche dem Platz zugeordnet werden und ermöglicht zum einen eine klare durchgehende Platzkante zum Sachsenhäuser Ufer. Zum anderen wird der Blick auf das Kulturdenkmal Dreikönigskirche, vom Eisernen Steg kommend, nicht mehr durch parkende Autos verstellt.

Die Oppenheimer Straße ist straßenverkehrsrechtlich eine Sackgasse. Die gesamte Fläche wird nach der Umgestaltung niveaugleich ausgebildet.

Oberflächengestaltung

Für die Oberflächengestaltung des Kirchenvorplatzes wird ein Basaltnaturstein verwendet. In der Nähe der denkmalgeschützten Kirche ist es besonders wichtig, dass der Bodenbelag das Material des Denkmals hervorhebt und komplettiert. Aus denkmalpflegerischer Sicht ist kein in sich stark gemusterter Stein, wie beispielsweise Granit denkbar, sondern nur ein farblich gleichmäßigeres Gestein. Basalt ist zudem ein nachhaltiges und gegen Verschmutzung resistentes Gestein.

Auf der Platzfläche wird ein römischer Verband (wilder Verband) mit vier verschiedenen Formatgrößen als Verlegemuster verwendet, um die Platzfigur zu unterstreichen und den Natursteincharakter hervorzuheben, der durch die Anpassung an die Barrierefreiheit (gesägt) ansonsten zu stark abgemildert würde. In der Oppenheimer Straße wird das Basaltnaturpflaster quer zur Fahrtrichtung und halbsteinversetzt verlegt, sodass die Steinverschiebungen durch Krafteinwirkungen aus dem Fahrzeug verhindert werden können. Der Basaltnaturstein soll an der Oberseite gesägt und geflammt sein, um so eine ebene rutschfeste Oberfläche zu erhalten. Damit wird die Barrierefreiheit und gute Begehbarkeit des Belages gewährleistet.

Unmittelbar angrenzend an die Gebäudekante der Dreikönigskirche schmiegt sich ein das Kirchengebäude umfassendes Oval an. Da dieser Bereich nicht begehbar ist, kann hier die Oberfläche mit einem versickerungsfähigerem Material versehen werden.

Die westliche Spitze wird bestandsorientiert mit einer neuen wassergebundenen Decke versehen, die durch die Auswahl des Produktes mit der Nutzung der Sommergärten kompatibel ist. Die Einfassung der Spitze Richtung Gehweg am Sachsenhäuser Ufer wird erneuert.

Die gehwegbegleitende Einfassung der Spitze wird in Fortführung der Platzgestaltung mit Basaltpflaster in Reihenverband hergestellt.

Fassadenbeleuchtung

Der Turm der Dreikönigskirche ist mit 81 m ein eindrucksvoller Merkpunkt in der Stadtsilhouette am südlichen Mainufer im direkten Gegenüber zum Dom. Derzeit ist die Kirche jedoch nur tagsüber sichtbar. Selbst vom hochfrequentierten nahe gelegenen Mainufer ist die Dreikönigskirche zurzeit nachts kaum wahrnehmbar.

Die Planung für die Fassadenbeleuchtung der Kirche sieht vor, wichtige Bestandteile der Kirche zu akzentuieren und weitgehend so zu beleuchten, dass im Nachtbild die Kirche und ihre Proportionen genauso wirken, wie sie auch tagsüber zu sehen ist. Dabei wird darauf geachtet, dass die Lichtfarbe die Materialität der Kirche unterstreicht und keine eigenen Effekte erzeugt. Es sind LED Leuchten vorgesehen, um die Beleuchtung möglichst langlebig, wartungsarm und nachhaltig zu ermöglichen.

Begrünung, Möblierung

Die eindrucksvollen Bestandsbäume (6 Platanen) um die Dreikönigskirche werden komplett erhalten. Die im Halbrund vor dem Westportal stehenden Bäume betonen stadträumlich den Hauptzugang zur Kirche und bilden einen angemessenen Vorplatz.

Um den Wurzelraum dieser Bäume bei der Umplanung nachhaltig zu schützen, werden sehr große offene Baumscheiben mit einem Durchmesser von 4,0 m, der auf die jeweils vorhandene Wurzellage Rücksicht nimmt, ausgebildet. Zudem wird durch den Einbau von entsprechendem Substrat und einem geringer verdichteten Bodenaufbau sowie wasserdurchlässigem Material an der Oberfläche eine deutliche Verbesserung für die Bestandsbäume geschaffen. Am bestehenden Platanenhalbkreis werden nach der Umgestaltung 6 Bänke (Hockerbank Cado Levis) im Halbkreis aufgestellt wodurch der Wurzelraum der Platanen vor Überfahren geschützt wird.

An der westlichen Platzspitze werden die beiden Bestandsbäume ebenfalls erhalten. Dabei handelt es sich um eine junge Platane in der Mitte der Spitze, die durch eine neue Rundbank vor dem Heranrücken der in diesem Bereich intensiven Sommergartennutzung, geschützt werden soll.

Die eindrucksvolle Rosskastanie auf der westlichen Spitze wird ebenfalls erhalten und mit einer Halbrundbank vor Beschädigungen geschützt.

Am Sachsenhäuser Ufer steht östlich der Kirche eine Linde, die nach Begutachtung erhaltenswert ist. Da sie sich in Laufrichtung des barrierefreien Zugangs zur Kirche befindet, wird die Baumscheibe mit einem begehbaren Baumrost ausgebildet, mit einem Durchmesser von 4,0 m, um der Wurzellage gerecht zu werden.

Als Pendant ist auf der südöstlichen Platzseite eine Baumneupflanzung (Liquidambar) vorgesehen, die im Zusammenhang mit dem Dreikönigsbrunnen und der geplanten Sitzmauer einen ruhigen, kleinen Platz, abseits des Verkehrs und der Hauptfußgängerströme, schafft.

Brunnen

Der bestehende Dreikönigsbrunnen soll aus funktionalen Gründen leicht zur Kreuzung Färberstraße und Oppenheimer Straße hin versetzt werden. Der Brunnen soll mit einer neuen Brunnentechnik aktiviert werden. Dabei kann auf Standardelemente von vergleichbaren Laufbrunnen in Alt- Sachsenhausen zurückgegriffen werden. Die Sandsteinelemente werden gesäubert. Somit rückt der Dreikönigsbrunnen wieder mehr in die Wahrnehmung der Gesamtanlage der denkmalgeschützten Dreikönigskirche

Höhenentwicklung, Einbauten

Zwischen Sachsenhäuser Ufer im Norden der Platzfläche und der Färberstraße als südliche Begrenzung der Platzfläche existiert ein Höhenunterschied von ca. 1,5 m. Im Bestand wird dieser auf Höhe der Dreikönigskirche durch eine historische gemauerte Sandsteinmauer entlang der Färberstraße und an der Platzspitze durch eine Sandsteinböschung abgefangen. Beide Elemente werden erhalten, an einzelnen Stellen erneuert und mit einem neuen Geländer versehen.

Zwischen der Böschung und der bestehenden Sandsteinmauer an der Färberstraße wird die Treppe, die hoch zum Platz führt, erneuert und in ihrer Lage so angeordnet, dass sie unmittelbarer zum Haupteingang der Kirche am Westportal führen kann.

An der östlichen Platzbegrenzung wird eine neue Sitzstufe mit Sandsteinverkleidung eingebaut, um die Platzfigur hervorzuheben und einzufassen. Sie hat eine Höhe von durchschnittlich 40 cm. Die Bestandsmauer an der Färberstraße wird in östlicher Richtung zeitgemäß ergänzt. Zwischen diesen beiden Elementen entsteht eine Rampe, über die der unmittelbare Vorplatz der Kirche für kircheneigene Nutzungen befahrbar bleibt.

Barrierefreiheit

Die Kirche soll zukünftig auch für mobilitätseingeschränkte Personen leichter zugänglich sein. Um dieses Ziel zu erreichen, wurde unter Berücksichtigung der vorhandenen Höhenverhältnisse eine barrierefreie Erschließung am Nordeingang mittels einer Gehweganhebung vorgesehen. Das Anheben des Gehweges auf das Niveau des Kircheneingangs wird durch Überbauung der bestehenden Treppe erreicht. Die geneigte Fläche weist dabei Neigungen knapp unter sechs Prozent auf und ist damit noch bequem zu begehen.

Bei der Ausgestaltung der Gehweganhebung waren wegen der unmittelbaren Nähe zum Baudenkmal denkmalpflegerische Belange besonders zu berücksichtigen. Die durch die Gehweganhebung entstehende ca. 1,40 m hohe Sichtfläche zur Straße hin soll daher mit Basalt verkleidet werden. Beidseitig der Gehweganhebungen werden Geländer mit Handläufen angebracht, die möglichst schlicht und unauffällig gehalten werden.

Die Planung folgt dem städtischen Arbeitsplan zur Barrierefreiheit mit Leitelementen für seh- und mobilitätsbehinderte Menschen und ist mit dem Behindertenbeauftragten der Stadt Frankfurt am Main abgestimmt.

Ruhender Verkehr

Innerhalb des Platzbereiches um die Kirche befinden sich heute acht markierte Stellplätze, u.a. für Kirchenangehörige. Die Planung sieht in Abstimmung mit der Kirchengemeinde eine Reduzierung auf zwei Kfz-Stellplätze vor. Diese werden im nordöstlichen Platzbereich angeordnet. Für besondere Veranstaltungen in der Kirche können zusätzliche Flächen beispielsweise für Technikfahrzeuge genutzt werden, da innerhalb des eigentlichen Platzraums nicht weiter abgepollert wird. Auf weitere markierte Stellplätze innerhalb der Platzfläche soll jedoch verzichtet werden, da dies den Zielen der Planung entgegenstehen würde.

Neben den sechs privaten Stellplätzen, die rund um die Kirche entfallen, müssen zusätzlich die öffentlichen Stellplätze am Sachsenhäuser Ufer, wie bereits erläutert, auf der Nordseite des Kirchengrundstücks aufgegeben werden. Dies erfolgte in Abstimmung und mit Zustimmung des zuständigen Fachamts. Entlang der Oppenheimer Straße werden die Kfz-Stellplätze erhalten und neu strukturiert, so wird unter anderem ein Behindertenparkplatz eingerichtet.

Entwässerung

Für die Ableitung der Niederschläge wird auf der Platzfläche ein Sammelleitungssystem vorgesehen, da im Bestand kein Entwässerungssystem vorhanden ist. Dieses wird an zwei Stellen in das Entwässerungssystem der Stadtentwässerung Frankfurt (SEF) angeschlossen. Die vorhandenen Anschlussleitungen sowie der Sammler in der Sachsenhäuser Ufer werden, soweit möglich, wiederverwendet. Die übrigen Verkehrsbereiche werden über Quer- und Längsneigungen in einer Natursteinpflasterrinne entwässert und über Straßensinkkästen dem städtischen Kanal zugeführt.

Die Entwässerung vor dem Westportal und auf der Platzspitze ist so geplant, dass das anfallende Regenwasser den großen Bestandsbäumen zugutekommt.

Der Fahrbereich der Oppenheimer Straße hat ein einseitiges Gefälle und wird über die Quer- und Längsneigungen der befestigten Flächen in eine 30 cm breite Natursteinpflasterrinne entwässert.

Beleuchtung

Die allgemeine Straßenbeleuchtung wird erneuert und an die neue Aufteilung der Straßenzüge angepasst. Das Beleuchtungskonzept entspricht dem aktuellen Stand der Technik.

Die Straßen um die Dreikönigskirche sollen mit demselben Leuchtentyp ausgestattet werden, der bereits am Sachsenhäuser Ufer vorhanden ist. In der Oppenheimer Straße werden daher die bestehenden Leuchten ausgetauscht und zwei Leuchten des Typs Vektor auf 4,5 m hohen Masten neu eingebaut. Am Sachsenhäuser Ufer werden die bestehenden Leuchten des Typs Vektor erhalten und nur während der Bauzeit temporär abgebaut bzw. wo bauseits erforderlich, versetzt.

Die Platzfläche selbst wird noch zusätzlich mit drei Schmuckleuchten des Typs Project One beleuchtet. Zwei vor dem Westportal der Kirch und eine am neuen Treppenaufgang von der Färberstraße kommend auf das obere Platzniveau.

Versorgungstrassen

Im Planungsgebiet verlaufen zahlreiche Bestandsleitungen, die zum Teil in Konflikt mit den Querschnittsanforderungen der Straßenbaumaßnahme stehen. Folgende Anpassungen sind erforderlich:

- Straßenbeleuchtung Frankfurt am Main (SRM)

Erneuerung und Anpassung sowie die Ergänzung der Straßenbeleuchtung im gesamten Planungsbereich. Diese beinhaltet auch den Neubau von Kabeltrassen.

- Netzdienste Rhein-Main NRM - Anpassung der Hausanschlüsse (Gasversorgungsleitung, Wasser), Erneuerungsmaßnahmen S-Kabel

- Kommunikationsleitungen IKT/ATA - Schachtdeckelanpassungen

- Telekom - Schachtdeckelanpassungen

- SEF - Entwässerungsleitungen/neue Anschlüsse

- Anpassung der Blitzschutz-Ringleitung

D. Öffentlichkeitsbeteiligung

  1. Investitionsbedarf:

(dazu zählen auch Investitionsförderungen durch Zuschüsse und Darlehen)

Investitionsbedarf | 4.450.000,00 €

Kostenübersicht

1. Baukostenbrutto
1.1 Straßenbauarbeiten1.477.964,573.134.000,00 €
1.2 Brunnenanlage174.130,00234.000,00 €
1.3 Landschaftsgärtnerische Arbeiten (Amt 67)87.500,00117.000,00 €
1.4 Straßenbeleuchtung (SRM)142.212,85 €191.000,00 €
1.5 Maßnahmen an Anlagen IKT (Amt 16)15.900,00 €22.000,00 €
Summe Baukosten1.897.707,423.700.000,00 €
2. Baunebenkosten
2.1 Straßen- und Trassenplanung, Bauleitung246.766,28457.000,00 €
2.2 Planung, Brunnen39.000,00 €
2.3 Planung, Bauüberwachung IKT2.500,00 €
2.4 Planung, Bauleitung (Amt 67)15.000,00 €
2.5 Vermessung10.000,00 €
2.6 Bodengutachten41.000,00 €
2.7 Baumgutachten13.300,00 €
2.8 Lichtkonzept (Schmuckbeleuchtung)101.000,00 €
2.9 Bemusterung/Vorabmaßnahme16.000,00 €
2.10 Suchgrabungen1.300,00 €
2.11 Kamerabefahrung Sinkkastenleitungen3.800,00 €
2.12 Kampfmittelsondierung (Schätzung)24.000,00 €
2.13 SiGeKo (nach AHO)15.000,00 €
2.14 Beweissicherung (Schätzung)11.000,00 €
Summe Baunebenkosten750.000,00 €
Gesamtkosten4.450.000,00 €
2. Finanzierungsbedarfszeitraum mit Angabe der Jahresraten:
2023970.000,00 €
20242.400.000,00 €
2025 ff844.307,96 €
Summe :4.450.000,00 €

3. Zugehörige Folgeinvestitionen unter Angabe des Umfangs- und Zeitraums:

- keine -

4. Jahresfolgekosten:

a) Persönliche Ausgaben

- keine -

b) Sachkosten

Straßenbau4.500 m21,30 €/m2 *)5.850,00 €
Beleuchtung0,00 €
(Folgekosten werden im Rahmen des Vertrages über die Straßenbeleuchtung im Ergebnishaushalt abgerechnet) Grün- und Freiflächen5,00% (von 117.000 € + 28.300 €)7.265,00 €
Brunnenanlage0,50% (von 234.000 € + 39.000 €)1.365,00 €

*) Gemäß Forschungsanstalt für Straßen- und Verkehrswesen ist zur Substanzerhaltung ein

Betrag von 1,30 €/m² jährlich erforderlich.

Summe Sachkosten | 14.480,00 €

c) Kapitalkosten

  1. Kalkulatorische Verzinsung

1,45% * (4.450.000 € / 2) | 32.262,50 €

2. Abschreibung

- StraßenbauBND*)30 Jahre1/30 von 3.715.200 €123.840,00 €
(1.980.000€+144.000€+294.000€+10.000 28;+41.000€+1.300€+3.800€+24.000€+ 11.000€+15.000€+1.010.000€+163.000€+18.100€)
Brunnenanlage (234.000,00€ + 39.000€)BND*)25 Jahre1/25 von 273.000€10.920,00 €
Beleuchtung (191.000 € + 101.000 €)BND*)20 Jahre1/20 von 292.000 €14.600 €
Grün- und Freiflächen (117.000€+15.000€)BND*)15 Jahre1/15 von 145.300€9.686,67 €
IKT (22.000 €
+ 2.500 €)BND*)20 Jahre1/20 von 24.500€1.225,00 €
*) BND = betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer Summe Abschreibung 160.271,67 € Gesamtsumme Jahresfolgekosten207.017,17 €
Gesamtsumme Jahresfolgekosten, gerundet208.000,00 €

5. Jahreserträge:

- keine -

6. Leistungen Dritter:

- keine -

7. Stellenplanmäßige Auswirkungen:

- keine -

8. Sonstiges :

- nein -

Anlage _Lageplan (ca. 3,6 MB)

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet

Der Weg dieser Vorlage

Am 26. Mai 2023 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 6 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 20.07.2023 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf6 Beratungen
OBR 5
Sitzung 21 · 16.06.2023
TO I, TOP 55
Angenommen
Der Vorlage M 71 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Ausschusses für Klima- und Umweltschutz
Sitzung 19 · 06.07.2023
TO I, TOP 110
Angenommen
Der Vorlage M 71 wird mit den klimarelevanten Maßgaben zugestimmt, dass im südöstlichen Platzbereich beim Brunnen ein weiterer Baum gepflanzt werden soll, um in den Sommermonaten mehr Schatten und damit weniger Aufheizung zu gewährleisten. die "Brosche" um das Kirchengebäude statt mit Fugenpflaster oder wassergebundener Decke als Grünfläche mit niedrigen Stauden u. ä. ausgeführt wird, da dies für Rückhaltung des Niederschlagswassers und vor allem die Diversität deutlich besser ist als eine wassergebundene Decke. bei der Ausführung nach Möglichkeit ein heller Bodenbelag gewählt wird, um eine erhöhte Aufheizung des Platzes zu vermeiden

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDFDPVolt
Ablehnung:
CDULinkeAfDBFF-BIGÖkoLinX-ELFGartenpartei
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und LINKE. (= Annahme ohne Zusatz), AfD und BFF-BIG (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichts) sowie ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Ablehnung)

Ausschusses für Mobilität und Smart-City
Sitzung 19 · 10.07.2023
TO I, TOP 115
Angenommen
Der Vorlage M 71 wird mit den klimarelevanten Maßgaben zugestimmt, dass - im südöstlichen Platzbereich beim Brunnen ein weiterer Baum gepflanzt werden soll, um in den Sommermonaten mehr Schatten und damit weniger Aufheizung zu gewährleisten; - die "Brosche" um das Kirchengebäude statt mit Fugenpflaster oder wassergebundener Decke als Grünfläche mit niedrigen Stauden u. Ä. ausgeführt wird, da dies für Rückhaltung des Niederschlagswassers und vor allem die Diversität deutlich besser ist als eine wassergebundene Decke; - bei der Ausführung nach Möglichkeit ein heller Bodenbelag gewählt wird, um eine erhöhte Aufheizung des Platzes zu vermeiden.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDFDPVolt
Ablehnung:
CDUAfDBFF-BIGFRAKTIONÖkoLinX-ELF
Sonstige:
Linke (Votum im Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau)
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Annahme ohne Zusatz), AfD und BFF-BIG (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichtes) sowie FRAKTION und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung); LINKE. (= Votum im Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau)

Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau
Sitzung 19 · 11.07.2023
TO I, TOP 66
Angenommen
Der Vorlage M 71 wird mit den klimarelevanten Maßgaben zugestimmt, dass a) im südöstlichen Platzbereich beim Brunnen ein weiterer Baum gepflanzt werden soll, um in den Sommermonaten mehr Schatten und damit weniger Aufheizung zu gewährleisten; b) die "Brosche" um das Kirchengebäude statt mit Fugenpflaster oder wassergebundener Decke als Grünfläche mit niedrigen Stauden u. ä. ausgeführt wird, da dies für Rückhaltung des Niederschlagswassers und vor allem die Diversität deutlich besser ist als eine wassergebundene Decke; c) bei der Ausführung nach Möglichkeit ein heller Bodenbelag gewählt wird, um eine erhöhte Aufheizung des Platzes zu vermeiden.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDFDPVolt
Ablehnung:
CDULinkeFRAKTIONAfDBFF-BIGÖkoLinX-ELFGartenpartei
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE. und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz), AfD und BFF-BIG (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichts) sowie ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Ablehnung)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 22 · 18.07.2023
TO II, TOP 7
Angenommen
Der Vorlage M 71 wird mit den klimarelevanten Maßgaben zugestimmt, dass a) im südöstlichen Platzbereich beim Brunnen ein weiterer Baum gepflanzt werden soll, um in den Sommermonaten mehr Schatten und damit weniger Aufheizung zu gewährleisten. b) die "Brosche" um das Kirchengebäude statt mit Fugenpflaster oder wassergebundener Decke als Grünfläche mit niedrigen Stauden u. ä. ausgeführt wird, da dies für Rückhaltung des Niederschlagswassers und vor allem die Diversität deutlich besser ist als eine wassergebundene Decke. c) bei der Ausführung nach Möglichkeit ein heller Bodenbelag gewählt wird, um eine erhöhte Aufheizung des Platzes zu vermeiden.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDFDPVolt
Ablehnung:
CDULinkeFRAKTIONAfDBFF-BIGÖkoLinX-ELF
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE. und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz), AfD und BFF-BIG (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichts) sowie ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 24 · 20.07.2023
TO II, TOP 31
Angenommen
Der Vorlage M 71 wird mit den klimarelevanten Maßgaben zugestimmt, dass a) im südöstlichen Platzbereich beim Brunnen ein weiterer Baum gepflanzt werden soll, um in den Sommermonaten mehr Schatten und damit weniger Aufheizung zu gewährleisten; b) die "Brosche" um das Kirchengebäude statt mit Fugenpflaster oder wassergebundener Decke als Grünfläche mit niedrigen Stauden u. ä. ausgeführt wird, da dies für Rückhaltung des Niederschlagswassers und vor allem die Diversität deutlich besser ist als eine wassergebundene Decke; c) bei der Ausführung nach Möglichkeit ein heller Bodenbelag gewählt wird, um eine erhöhte Aufheizung des Platzes zu vermeiden.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDFDPVolt
Ablehnung:
CDULinkeFRAKTIONAfDBFF-BIGÖkoLinX-ELFGartenpartei
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE. und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz), AfD und BFF-BIG (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichts) sowie ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Ablehnung)

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Ortsbeiratssitzung
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